Antrag auf Grundsteuererlass schon bei Einzug stellen?

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Mimaska
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Registriert: Mi 16. Jul 2014, 18:15

Antrag auf Grundsteuererlass schon bei Einzug stellen?

Beitrag von Mimaska »

Hallo Ihr Lieben,
wir werden ab 1.8. Eigentümer (nun ja, genau genommen natürlich erst mit Grundbucheintragung eines unter Denkmalschutz stehenden Bauernhauses. Zu dem hier oft diskutierten Erlass der Grundsteuer nach § 32 GrStG habe ich zunächst vier kleine Fragen:
- Können/Sollten wir den Antrag sofort stellen? Nachweise über angefallene Kosten haben wir ja noch nicht. Aber da wir das Haus privat nutzen und auch keinen Teil vermieten werden oder Führungen planen ;D …gehen wir mal davon aus, dass der Rohertrag geringer als die Kosten sind. Bleibt das öffentliche Interesse zu beweisen…
- Irgendwer hat hier mal von einer „Anleitung“ für so einen Antrag geschrieben, die hier irgendwo zu finden sein soll. Die wäre toll! :)
- Wir wohnen in Niedersachsen. Bedeutet dann ein ablehnender Bescheid müsste eine Klage nach sich ziehen, als nächsten Schritt? Eine Rechtschutzv. muss her!
- Wie sieht denn das mit Grundsteuerminderung aus? Das macht man bei der Steuererklärung geltend, oder muss hier auch ein Antrag gestellt werden?

Ich danke Euch schon mal ganz herzlich für Eure Antworten!!
Mimaska
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Registriert: Mi 16. Jul 2014, 18:15

Re: Antrag auf Grundsteuererlass schon bei Einzug stellen?

Beitrag von Mimaska »

Hilfe, Leute!
Ich brauche doch Eure fachkundigen Antworten!!
:-\
Wolfgang Riesner
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Registriert: Di 14. Jun 2005, 22:48

Re: Antrag auf Grundsteuererlass schon bei Einzug stellen?

Beitrag von Wolfgang Riesner »

Hallo Herr oder Frau Mimaska,
wenn sie IGB-Mitglied sind, schauen sie doch mal im Holznagel nach. Auf den "Gelben Seiten" steht bei Arbeitsgruppen beim Grundsteuererlass "Bernd Fröhlich", der vermutlich etwas zu der Problematik sagen kann.
Gruß
Wolfgang
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