Doppelförderung für Baudenkmäler

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Holzwurm
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Doppelförderung für Baudenkmäler

Beitrag von Holzwurm »

Doppelförderung für Baudenkmäler

Hallo alle zusammen,

ich wähle heute mal den diesen Weg um hoffentlich eine große resonaz an Beiträge und Erfahrungsberichten zu erhalten.
Ich habe 2001 ein Baudenkmal (Fachwerkhaus,Leibzucht von Anno 1853) erworben,da das Gebäude mehr als 40Jahre nicht
mehr bewohnt war und nie an der Öffentlichen Versorgung angeschlossen war habe ich einen Bauantrag auf Sanierung mit
Umnutzung von Wirtschaft auf Wohnraum gestellt.
Im Januar 2002 wurde der Bauantrag sowie der Dankmalgerechte Antrag genehmigt.
Da die Eigenheimförderung ja in 2002 sehr im Gespräch war und sie in 2003 laut Aussage abgeschafft werden sollte sind wir noch
in 2002 nur in Teilbereichen (also auf eine Baustelleeingezogen).
Den Antrag auf Eigenheimförderung habe ich noch im Dezember 2002 beim Finanzamt eingereicht.
Im Jahr 2003 hat meine Steuerberaterin dann das erste mal die 10 % der Bausumme für ein Denkmal geltend gemacht nach kurzem hin und her
habe ich die Abschreibung dann auch erhalten.
Die Eigenheimförderung wurde dann in 2003 abgelehnt,begründung wenn ich es richtig deute Doppelförderung.
Gut haben wir natürlich einen Einspruch eingereicht und begründet.
Darauf hat sich das Finanzamt gemeldet und uns mitgeteilt das das verfahren ruht bis das Finanzgericht in einen ähnlichen Fall entschieden hat.
Im Holznagel stand dann das die Doppelförderung bejaht wurde,das habe ich dann meiner Steuerberaterin mitgeteilt.
Meine Steuerberaterin hat dann wieder das Finanzamt angeschrieben und darauf hingewiesen.
Jetzt Anfang 2004 das Wunder dachte ich erst einmal,Geld auf dem Konto Eigenheimzulage stand hinter der Summe und natürlich
Riesenfreude bei mir.
Umgehend klingelte bei mir zu Haus das Telefon und meine Steuerberaterin war am anderen Ende, ich wollte mich sofort bei ihr bedanken doch sie unterbrach mich sofort und sagte mir es sei nur ein Änderungsbescheid mit sofortiger Wirkung ist mir die Denkmalabschreibung wieder Aberkannt worden.
Dafür erhalte ich jetzt die Eigenheimförderung.
Meine Steuerberaterin sagte mir das ist nämlich jetzt die billigere Lösung fürs Finanzamt die Eigenheimförderung gibt es nämlich
nur 8Jahre,und die Summe für die Sanierung werden ja immer mehr.
Also wieder Einspruch und warten aber eben auch Vorläufig weniger Geld.
Ist echt der Hammer die beim F.Amt dürfen scheinbar machen was sie wollen und treiben einen echt in den Wahnsinn.
Ich habe auch schon öfter Herrn Dr.Maschmeyer Emails geschrieben die er auch immer sofort beantwortet,
und Dr.Maschmeyer hat Natürlich auch Hilfe angeboten aber er brauch halt Unterlagen und die liegen
bei den Ämtern oder Steuerberater.Gut ich bin dabei um alles was ich habe oder kriegen kann zusammen
zustellen und ihm zukommen zu lassen.
Bevor hier unnötig Fragen auftauchen:
Ja wir haben Natürlich die Summen aufgeteilt,Kauf,Notar usw. (Eigenheim)
Rechnungen Sanierung (10 % Abschreibung)
Und fast hätte ich es vergessen zwischendurch hat das Finanzamt noch eine Bausachverständige geschickt um Festzustellen
ob meine Sanierung einem Neubau gleich kommt.
Die Sachverständige hat geschrieben das es so ist oder sogar mehr Aufwand bedeutet als ein Neubau.
Aber sie hat auch festgehalten das immer nur Teilgewerke gewechselt wurden also in Prozenten ist es nicht zu Neu und bleibt
Natürlich ein Denkmal.

Jetzt mal zur wieder zur eigentlichen Frage:
Kennt jemand von euch Personen des Privaten Rechts (also halt Privat Personen) die beide Abschreibungen erhalten???
Vielleicht sogar in Niedersachsen???
Noch besser wäre Landkreis Schaumburg-Lippe

Vielleicht könnten ja die unter euch die beides Erhalten mir weiter helfen
Oder eben an die führenden Köpfe der IGBauernhaus,wie kann man Druckt gegen die Ämter machen,ich gehe einfach mal
davon aus das es mehr so wie mir ergeht.


Riesen Dankeschön an alle vorab



mit freundlichen Grüßen

Michael Bräunig

PS.Kürzer ging es leider nicht und besser kann ich es auch nicht beschreiben.
hansjürgen.geilert
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Re:Doppelförderung für Baudenkmäler

Beitrag von hansjürgen.geilert »

Hallo,

das Problem ist höchstrichterlich entschieden, und zwar zugunsten der Denkmalbesitzer. Bundesfinanzhof mit Aktenzeichen X R 19/02, eine Fundstelle in der Fachliteratur habe ich leider nicht zur Hand. Also Doppelförderung ist nicht ausgeschlossen.
Aber es gibt auch einen Haken: Wenn der Neubau, der die volle Eigenheimzulage sichert, mit dem Erhalt bzw. der Sanierung eines Denkmals, das ja eben kein Neubau sein darf, nicht vereinbar ist, dann hat das Finanzamt die besseren Karten und darf, ebenfalls nach dem genannten Urteil, die Denkmalseigenschaft selbständig beurteilen, also ohne an die Beurteilung anderer Behörden gebunden zu sein. Und genauso hat sich wohl das Finanzamt hier verhalten.
Bleibt nur die Frage: Ist es möglich, die Maßnahme einerseits als Sanierung eines bestehenden Denkmals und zugleich als Neubau im Sinne der Eigenheimförderung darzustellen? Nicht ganz einfach....

Gruss
Hans-Jürgen Geilert
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Ralf Femmer | KS Freiberg
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Re:Doppelförderung für Baudenkmäler

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

Guten Tag Herr Bräuning
Bei unserem Gebäude erhalten wir sowohl die Eigenheimzulage in voller Höhe, wie auch eine Abschreibung nach § 7 i (?).
Grundsätzlich schliesst § 10 Abs.l 1 Satz 2 Halbsatz 2 EstG eine Doppelförderung der selben Aufwendung aus. Die Vorschrift hindert jedoch nicht die gleichzeitige Inanspruchnahme unterschiedlicher steuerlicher Födermöglichkeiten für die selbe Baumaßnahme.
(Urteil Bfh v. 14.01.2005, Nr. XR 19/02)
D. h. bis zum 31.12.2004 galt, die Eigenheimzulage wird zu 5 % der Bausumme, maximal jedoch auf 51.200,00 ? gezahlt. Die darüber hinaus gehenden Kosten können dann ersteinmal über die Denkmalabschreibung angesetzt werden. Das dürften bei Ihnen ja noch die 10 % auf 10 Jahre sein.
D. h. im Klartext: wenn sie Baukosten in Höhe von 150.000,00 ? hatten, könnten davon, rein theoretisch, 98.000,00 ? in die Abschreibung einfliessen und smit das zu versteuernde Einkommen um 9.800,00? jährlich mindern.
Wie sich das bei Ihnen genau verhält, müsste dann aber Ihre Steuerberaterin klären. Wenn Sie mir Ihre Faxnummer mitteilen, kann ich Ihnen die 6 Seiten zu diesem Urteil gerne zufaxen.
fg
Ralf Femmer
Äußerungen im Forum sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen. Bei Rechtsfragen wird in jedem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen, bei Sanierungsproblemen eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort.
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Ralf Femmer | KS Freiberg
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Re:Doppelförderung für Baudenkmäler

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

Zitat:
Bleibt nur die Frage: Ist es möglich, die Maßnahme einerseits als Sanierung eines bestehenden Denkmals und zugleich als Neubau im Sinne der Eigenheimförderung darzustellen? Nicht ganz einfach....
Gruss
Hans-Jürgen Geilert

Antwort:
Unter Umständen hilft hier eine Splittung innerhalb des Gebäudes. Wenn zum Beispiel bei der Wiederherstellung eines Denkmals das Dachgeschoß ausgebaut und damit umgenutzt wird, kann rein argumentativ hierfür die Eigenheimzulage Neubau und für den Rest die Denkmalafa angesetzt werden. Allerdings steht und fällt das mit dem Steuerberater. Da gibt es aber auch noch die eine oder andere Möglichkeit mehr.
fg
Ralf Femmer
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Holzwurm
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Re:Doppelförderung für Baudenkmäler

Beitrag von Holzwurm »

Hallo Herr Femmer und Herr Geilert,

erst mal Dankeschön für die schnelle Antwort.
Das besagte Gutachten ist schon so geschrieben das es weiterhin ein Denkmal ist.
Mir würde ja auch die Eigenheimförderung für Altbau reichen.
Ich bin halt nur sehr Enttäuscht das ich nun das es auch noch geändert wurde denn die Denkmalabschreibung wäre dies Jahr schon höher ausgefallen als die Eigenheimzulage.
Ich werde ihnen berichten wenn ich neue erkenntnise habe.

Vielen Dank

M.Bräunig
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