Nachbarrecht: Bodenaufschüttungen - Juristen an die Front

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salinodg
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Nachbarrecht: Bodenaufschüttungen - Juristen an die Front

Beitrag von salinodg »

Hallo miteinander,

das Thema Bodenaufschüttungen hatten wir bereits mehrfach als Thema - ohne daß wir bisher entscheidend weiter gekommen sind.

Zum Status: Abgrabungen inkl. Schadenersatz werden explizit im BGB geregelt (u.a. § 909). Dagegen wird die Bodenaufschüttung, -erhöhung hier nur erwähnt und dann ins Nachbarrecht der Länder "verschoben".

Für Niedersachsen ist das ganze im § 26 geregelt, für NRW in § 30. Leider sind die einschlägigen Gesetze hier (bewußt) schwammig verfasst. Näheres könnte u.a. in den weiterführenden Kommentaren zu erfahren sein.
Für Niedersachsen gibt es einen "Kommentar zum Nieders. Nachbarrecht von Frank Pardey". Dieses Buch ist in der Neuauflage von 2002 im Handel aber bereits vergriffen.

Hat jemand dieses Buch und / oder kann derartige Infos zur Verfügung stellen ????

Wegen der noch bestehenden Unwägbarkeiten des Rechtsberatungsgesetzes kann / sollte ein weiterer Kontakt ggf. über die persönlichen Mitteilungen hier im Forum erfolgen (auf Verfasser klicken und dann "private Mitteilung" wählen.

Gruß

salinodg
hansjürgen.geilert
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Re:Nachbarrecht: Bodenaufschüttungen - Juristen an die Front

Beitrag von hansjürgen.geilert »

Hallo,

nicht ganz genau zum Thema, aber mit einer sehr gut lesbaren Darstellung allgemeiner Fragen - auch zur Bodenerhöhung - ist gerade ein Artikel erschienen mit dem Titel " Erddruck als Eigentumsverletzung" in der NZM, Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht, 2005 Seite 172ff. Das Urheberrecht verbietet es, den Artikel hier zu veröffentlichen, aber auf Anfrage kann ich gerne Hinweise zum Zugang geben.

Zum Nachbarrecht gibt es noch einige Kommentare, und für diese Fragen reichen auch ältere Auflagen. Wer sucht, sollte es mal beim Verlag C.H. Beck oder dem Deutschen Gemeindeverlag versuchen.

Ich bin übrigens nicht der Meinung, die Vorschriften seien "bewußt schwammig" formuliert, sondern im Gegenteil ist es gelungen, mit - vor allem im Gegensatz zu heutigen Gesetzeswerken - kurzen Texten die Grundlage für brauchbare Ergennisse zu liefern. Es gibt ja zum Nachbarrecht auch wenig Gerichtsentscheidungen oder kontroverse Diskussionen.

Wo liegen denn die praktischen Probleme?

Viele Grüsse
Hans-Jürgen Geilert
salinodg
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Re:Nachbarrecht: Bodenaufschüttungen - Juristen an die Front

Beitrag von salinodg »

Hallo Herr Geilert,

das Problem besteht bei Grenzbebauungen, hier insbesondere mit Gebietskörperschaften.

Durch "Höherlegen" von Fußwegen etc. kommt es hier sehr häufig dazu, daß Fundamente und Fachwerkschwellen unterhalb der Oberkante des Fußwegs / der Straße liegen. Dadurch kommt es - durch Oberflächenwasser und / oder kapillare Feuchtigkeit - zu dauernden Schädigungen des Holzes, bzw. des Putzes.

Für diese oder derartige Fälle suchen wir entsprechende Kommentare des Nachbarrechts bzw. Urteile.

Da derartige Schäden oft erst nach Jahren bzw. Jahrzehnten offensichtlich werden, stellt sich hier auch die Frage nach der Verjährung und auch des Rückbaus.

Wir haben bereits von ähnlichen Fällen in Hessen gehört, bei denen die Kommune zum Schadenersatz verurteilt wurde. Leider konnten wir bisher keine entsprechenden Aktenzeichen finden.

Gruß vom Administratoren-Team
hansjürgen.geilert
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Re:Nachbarrecht: Bodenaufschüttungen - Juristen an die Front

Beitrag von hansjürgen.geilert »

Hallo,

Gerichtsentscheidungen habe ich 2 gefunden, einmal das Landgericht Kasssel - immerhin in Hessen - , veröffentlicht in der Zeitschrift "Recht der Landwirtschaft" - RdL - Jahrgang 1969 Seite 72. Hier ging es um Druck auf die Mauer eines Grenzbauwerkes, das sich dann nach innen gewölbt hat. Wie man an diese Zeitschrift herankommt, weiß ich nicht, Hamburg ist nicht das Zentrum der Landwirtschaft....

Dann wird zitiert das Landgericht Dortmund vom 14.07.1983 mit einem Aktenzeichen 17 S 81/83, zu eindringendem Wasser vom Nachbargrundstück. Dieses Urteil ist offenbar nicxht veröffentlicht und nur dem Verfasser des Kommtentars zum Nachbarrechtsgesetz NRW, Heinrich Schäfer, bekannt. Hier ging es wohl um eindringende Feuchtigkeit.

Das größte praktische Problem dürfte aber immer der Rechtsverlust durch Duldung oder die Verjährung sein. Es gilt im Nachbarrecht immer der Grundsatz, dass man ein Abwehrrecht zeitnah wahrnehmen muss, sei es eine Überbauung, eine Verletzung von Abstandsflächen, störende Bäume oder was auch immer. Nach zumeist 3 Jahren Duldung ist ein Anspruch auf Beseitigung nicht mehr durchsetzbar. Schadenersatzansprüche - das ist etwas anderes - sind zumeist nicht spezialgesetzlich geregelt, sondern haben ihre Grundlage im BGB, §§ 823ff. Verjährung 3 Jahre....

Ich würde aus praktischer Sicht zuerst einmal versuchen, unabhängig von der "Rechtslage", die Gemeinde oder den Nachbarn zu Maßnahmen gegen die Beeinträchtigung zu bewegen. Dabei kann die Unterstützung von Denkmalbehörden hilfreich sein. Und dann sollte man sich auch konkrete Gedanken machen, wie, mit welchem Aufwand und mit welchen Kosten eingetretene Schäden beseitigt bzw. wie der erwünschte Endzustand hergestellt werden soll. Diese Informatinen benötigt man sowohl für einen Schadenersatzanspruch als auch dann, wenn man selbst - und leider auf eigene Kosten - aktiv werden muss.

Ich werde das Thema auf jeden Fall weiter verfolgen.

Gruss
Hans-Jürgen Geilert
hansjürgen.geilert
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Nachtrag

Beitrag von hansjürgen.geilert »

....hab noch ein paar Urteile gefunden:

Der BGH - Bundesgerichtshof - hat sich in der NJW - Neue Juristische Wochenschrift - von 1980, Seite 2580 mit Schäden auseinandergesetzt, die nach einer Bodenerhöhung des Nachbarn allein durch abfließendes Wasser bewirkt werden. Für diese gilt nicht Nachbarrecht, sondern Wasserrecht.

Das Kammergericht Berlin hat in einer Entscheidung, veröffentlicht in "Berliner Grundeigentum" 1984, Seite 917 über eine Erdaufschüttung ohne ausreichenden Grenzabstand und ohne Vorkehrungen gegen Absturz, Abschwemmung und Pressung entschieden.

Vom Landgericht Berlin gibt es ein Urteil zum Anspruch des Nachbarn auf Entfernung einer Bodenerhöhung. "Berliner Grundeigentum" 1988, Seite 773.

Diese und andere Urteile sind für den interessant, der sich allgemein mit diesen Fragen befassen will. Wer ein spezielles Problem hat, sollte sich von Entscheidugnen über andere Sachverhalte nicht zuviel versprechen oder sich gar entmutigen lassen. Der eigene Fall ist noch nie irgendwo anders entschieden worden. Da hilft nur konkrete Arbeit am Problem.

Dies zur Bestätigung aller, die von Juristen nie eine klare Antwort erwarten...

Hans-Jürgen Geilert
salinodg
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Re:Nachbarrecht: Bodenaufschüttungen - Juristen an die Front

Beitrag von salinodg »

Moin miteinander,

die Sucherei (nach dem Recht) ist hier ein wirklich mühsames Geschäft ;-)

Ich möchte heute die Sache deshalb auch noch einmal von einer anderen Seite aufziehen - der bau-physikalischen.

Kann es durch die beschriebene Situation der Terrain-Erhöhung überhaupt zu Schäden an Putz / Mauerwerk kommen - entweder durch Wasser, das an der Fassade abläuft, und in die Fuge eindringt; durch anderes Oberflächenwasser und/ oder durch kapillar aufsteigendes Wasser.

Ich hatte in meinem Fall bereits einmal einen "Sachverständigen" vor Ort - auf Empfehlung eines Rechtsanwalts. Der behauptete, daß es trotz Bodenerhöhung keine Schädigung geben könne, wenn ein Gefälle vorliegt.

Vielen Dank schon einmal und Liebe Grüße
Thomas Lingl
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Re: Nachbarrecht: Bodenaufschüttungen - Juristen an die Front

Beitrag von Thomas Lingl »

Hier erst mal eine Schadens-Aufnahme.
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Thomas Lingl
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Re: Nachbarrecht: Bodenaufschüttungen - Juristen an die Front

Beitrag von Thomas Lingl »

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