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miro
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Hilfe

Beitrag von miro »

Ich brauche Hilfe, obwohl es hier vielleicht nicht hingehört.
Gerade sind die Jäger (Treibjagd ) bei uns über das Grundstück gezogen, links und rechts am Haus vorbei.
Auf meinen Einwand, daß dies hier Privatland ist, hieß es: aber bejagbare Fläche. Ist dem so? Und wenn, müßte ich doch anteilig Jagdpacht bekommen, oder nicht? Aber vielmehr ärgert es mich, das sie einfach so über unser Grundstück watscheln, mit Gewehr im Anschlag.

bin sauer miro
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forenadmin
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Re: Hilfe

Beitrag von forenadmin »

Moin Miro,

ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Verhalten in Ordnung ist!

Schusswaffen dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in den "Anschlag" gebracht werden.

Ich würde mal die entsprechenden Stellen um Hilfe und Aufklärung bitten!


Gruß
Thomas
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Thomas Schomburg
Wolfgang Riesner
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Re: Hilfe

Beitrag von Wolfgang Riesner »

Hallo zusammen,
Vermutlich haben die Jäger (leider) recht, wenn dein Grundstück nicht eingefriedet ist. Du müßtest deine Hoffläche so einzäunen, daß jagdbares Wild nicht auf deinen Grund gelangen kann. Stacheldraht reicht also nicht, ein engmaschiges Knotengitter eines Schaf- oder besser Geflügelzaunes, Höhe mindestens 1,10m müßte es schon sein.
Von der Jagdpacht profitierst du nicht direkt sondern indirekt als Mitglied der Jagdgenossenschaft, die gemeinschaftlich das Jagdrecht an den oder Die Jagdpächter verpachtet. Die Pachteinnahmen werden nach Beschluß der Mitgliederversammlung, Mitglied ist jeder Landbesitzer (auf die Größe kommt es nicht an), im Sinne der Allgemeinheit verwendet. Bei uns hat die Jagdgenossenschaft diverse (landwirtschaftliche) Geräte (Mulcher, Wiesenwalze etc.) angeschafft, die die Jagdgenossen gegen eine geringe Entschädigung entleihen können. Da ich jedoch keinen Trecker besitze (und das müßte schon ein größeres Gerät sein, min 60PS), nutzt mir das nicht viel. Naja, mein Grundstück ist auch nur knapp 2,5Morgen groß.
Natürlich kenne ich das Gefühl, daß man (und dann auch noch als Jäger und mit Gewehr) mir auf meiner Fläche "zu nahe tritt". Wildtiere aus meiner Obstwiese und der 3-reihigen Wind- und Vogelschutzhecke aufs Feld treiben, kann ich nicht verwehren. Rumballern zwischen den Gebäuden oder in Richtung auf die Bebauung ist natürlich nicht erlaubt. Das tun die hier ansässigen Jäger auch nicht. Ich hoffe immer, daß meine Katzen sich rechtzeitig in Sicherheit bringen und lasse die Hund nicht aus dem Haus, man kann ja nie wissen.
Gruß aus Neuenknick
von Wolfgang Riesner
miro
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Re: Hilfe

Beitrag von miro »

Hallo
ich kann nicht 3,5 Morgen einzäunen, will ich auch nicht, da es Wildwechsel ist; aber, wenn ich dann Jäger ertragen muß wegen
Zwangsmitgliedschaft (ob das dann so rechtens ist, weiß ich nicht - muß ja was anderes sein als Zwangsmitgliedschaft in der
Forstgenossenschaft ( immerhin provitiert hier nur einer von ( der Jagdpächter))) , dann möchte ich wenigstens zur
Mitgliederversammlung eingeladen werden und über die Pacht mitbestimmen. Ist jetzt seit 18 Jahren nicht passiert.(Na ja, die Jäger haben        sich die letzten Jahre zurückgehalten  und sind nicht über das Grundstück gelaufen . 
Achso, das ganze Ding ist im Landschaftsschutzgebiet
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: Hilfe

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Ahoi Miro,

da sich die Fläche nicht nur im (vermutlich) im Außenbereich sondern auch noch in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, ist der "Bewegungsspielraum" für Dich besonders eingeengt. Allerdings können sich aus der Verordnung die dem Landschaftsschutzgebiet zu Grunde liegt Möglichkeiten eröffnen, das freie Durchwegen zu verhindern. Eine gute Möglichkeit sind z.B. die die Wolfgang erwähnten Vogelhecken aus dornigem Gestrüpp. Zaunziehen ist sowohl wegen des vermuteten Außenbereichs als auch (i.d.R.) wegen des Landschaftsschutzgebietes unzulässig. Manchmal (habe ich gerade durchexerziert) ist dies aber für eine "Anwachsphase" der Vogelhecke und anderer Pflanzungen termporär zulässig (Du brauchst dann aber sowohl eine Baugenehmigung als auch eine Genehmigung vom Umwelt- und Naturflächenamt für einen Wildschutzzaun).

Eine Bejagung in unmittelbarer Zuordnung von Ortschaften oder vereinzelten Gehöften ist vermutlich nicht zulässig. Ich sitze demnächst mit mehreren Jägern / Förstern zusammen und frage mal danach.

Gruss, Sven.
Teske + Schwiede Architekten
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Wolfgang Riesner
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Re: Hilfe

Beitrag von Wolfgang Riesner »

Hallo Sven,
ein Zaun kann auch zur Umzäunung einer Standweide, z.B. für Schafe oder auch Geflügel, etwa Gänse oder Enten, erforderlich sein. Der ist dann natürlich zulässig und auch genehmigungsfrei zu erstellen (jedenfalls wenn er nicht höher als1,80 oder 2,0Meter ist).
Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet hat bis auf ganz wenige Einzelfälle für Eigentümer und Jäger keine Folgen. Die Bebaubarkeit ist ja schon durch die Lage im Außenbereich nicht möglich. Einschränkungen für die Jagd gibt es vermutlich nicht und Flächen mit Bewirtschaftungsauflagen sind auch recht selten. Das trifft höchstens auf einige Sieke (scharf eingeschnittenen Bachtäler am Rande des Wiehengebirges) zu.
Deine Aussage zum Schießen zwischen den Häusern ist richtig, wer da rumballert muß die Flinte abgeben, wenn er erwischt wird.
Gruß aus Nk von Wolfgang
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: Hilfe

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Hallo Wolfgang,

das scheint dann nicht einheitlich geregelt zu sein, denn ich habe gerade (vor etwa 2 Monaten) exakt dieses Thema beackern müssen. Die Eingriffe in die Gestaltung / Bewirtschaftung des betreffenden Grundstücks sind ziemlich massiv. Es müssen z.B. alle Bepflanzungen, Wegeführungen, Einfriedungen (soweit überhaupt zulässig) und Geländemodulationen vom zuständigen Umweltamt genehmigt werden. Für den temporären Wildschutzzaun habe ich eine Baugenehmigung gebraucht (Höhe ca. 1.30 Meter). Da bei fehlenden Innen- und Außenbereichssatzungen oder fehlenden Bebauungsplänen (das ist bei uns der Regelfall) eine ganz klare Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich garnicht ohne weiteres möglich ist, wären ohne das beschriebene Landschaftschutzgebiet durchaus größere Flächen als Bauland ausweisbar gewesen. Insoweit schon ein ziemlich massiver Eingriff finde ich. All das wäre ja eigentlich nicht so schlimm, wenn man vorher (vor dem Erwerb) wüßte, dass 2/3 des erworbenen Grundstücks (ca. 17.000 m2) auf einem Landschutzgebiet liegen. Da die damit einhergehenden Restriktionen aber nicht in die Grundbücher eingetragen werden, erfährst Du soetwas erst wenn die Planungen weeiiit fortgeschritten sind.

In diesem Fall haben wir uns dann, mit allem für und wieder, auf die temporäre Einfriedung geeinigt, damit konnten dann alle leben - soviel Kompromissbereitschaft von allen Seiten erlebe ich aber nicht immer.

Gruss, Sven.
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miro
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Re: Hilfe

Beitrag von miro »

So, erst mal schlau gemacht. War beim Förster, der auch gleichzeitig Jäger ist.
Es geht um befriedete Gebiete.
Bestes Beispiel: bei uns haben viele Grundstücke 1 bis 2 Morgen Größe. Wurde früher im Garten ein Schwein gemästet. Als
das nicht mehr lohnte, wurden die Flächen an die Bauern abgegeben. Die Jäger dürfen nicht zwichen den Häusern langlaufen, um auf den Acker zu kommen. D.h. bei mir folgendes: Grunstück ist mit mehreren Häusern bebaut. Anschließend kommt ein Stauteich und dann Wald.
Bejagbar ist die Fläche nach den Häusern. Brauch ich auch nicht einzäunen, da Haus = befriedete Fläche.
Die Jäger waren nur zu faul, weil sie dann nämlich entweder eine Brombeerböschung hätten herunterlaufen müssen, oder über den Bach springen müssen.
Bekanntmachung einer Jagdgenossenschaft reicht allerdings schon als Aushang bei der Gemeinde. Brauch ich also keine Einladung zu kriegen.
Na ja, werde ich erst mal mit dem Jagdpächter schnacken.
miro
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Re: Hilfe

Beitrag von miro »

Alles in Ordnung, mit Jagdpächter gesprochen, kommt nicht wieder vor. Na, wer sagts denn?
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forenadmin
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Re: Hilfe

Beitrag von forenadmin »

Wie schreibt Dietrich Maschmeyer doch immer so schön ...

Nicht durchdrehen, manchmal ist's ganz einfach!

Siehst Miro, es geht doch.  ;)

Gruß
Thomas


P.S.: Vielleicht solltest Du die Jäger einfach auch 'mal einladen, irgendwo
auf Deinem Grundstück "Strecke zu legen". Da kann man(n) dann auch
schon 'mal etwas vergessen. Das soll schon 'mal vorgekommen sein!  ;D
Gruß
Thomas Schomburg
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Re: Hilfe

Beitrag von miro »

hey, das Streckelegen, das machen unsere Hunde schon. Nur, soviele Sonntage gibt es nicht im Jahr.
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