Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung - II

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Katinka
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Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung - II

Beitrag von Katinka »

Alle Hochachtung vor dem Eifer aber auch dieser Baustelle!

Wir haben gerade einen Bauvorbescheid (negativ) erhalten für ein weitaus einfacheres Objekt, bei dem auch der Aufwand erheblich geringer sein dürfte.
Auch wenn es entmutigend ist: Sind die Wasserversorung und die Abwasserentsorung hinreichend gelöst? Ist das Objekt an das öffentliche Netz angschlossen? Sonst könnte nämlich (zumindest nach hessischer Bauordnung) auch von dieser Seite ungemach drohen! Trinkwasserbrunnen (Betonung auf Trinkwasser!!) und Biokläranlage oder Anschluß ans öffentliche Netz!!

Wäre es in diesem Fall vielleicht einfacher (je nach Bauordnung zu prüfen) auf eine Wochenendnutzung abzustellen, falls realistisch? Aus der Erfahrung hat sich bei uns auch gezeigt, daß die Baubehörde im Außenbereich extrem ablehnend einem Gewerbe gegenüber stand, auch wenn es still und ohne Kundenverkehr ist.

Ganz zu schweigen vom Thema Finanzierung. Banken sehen es eben leider auch lieber wenn ein Neubau entsteht am besten von einem Bauträger mit dem sie auch noch in Geschäftsbeziehungen stehen. Sie machen es einem nicht einfach und bei diesem Objekt kann ich mir eine ausreichende Besicherung leider nur schwer vorstellen. Drum gut wenn noch andere Geldquellen vorhanden sind!!

Viel Glück!
Oder doch besser ein anderes Haus?
Katinka
salinodg
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung - II

Beitrag von salinodg »

(Beitrag von Dietrich Maschmeyer übernommen aus:  Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?)

Vielleicht sollte man sich den Bauvorbescheid und vor allem auch die ihm zu Grunde liegende Bauvoranfrage noch mal etwas genauer ansehen. Das muss ja nicht das letzte Wort sein, vielleicht habt Ihr oder euer Architekt die Anfrage auch nicht besonders geschickt gestellt, weil man dazu einige versteckte und wenig bekannte Fussangeln bzw. Tricks bei solchen Verfahren kennen muss.

Natürlich müssen Wohnungen mit sauberem Trinkwasser versorgt sein, und die Abwässer müssen ebenso sauber entsorgt werden. Wenn bisher weit und breit kein Anschluss da ist, kann das etwas Geld kosten. Das Fehlen dieser Anschlüsse stellt jedoch normalerweise keinen rechtlich verbindlichen Ablehnungsgrund dar! Und allemale nicht für ein Haus, das "die Kulturlandschaft prägt" und dessen Nutzung "bereits aufgegeben" sein darf: Aufgegebene Häuser sind normalerweise schon von diversen Ver- und Entsorgungen abgeklemmt. Das BauGB sieht darin jedoch ausdrücklich (!) keinen Ablehnungsgrund!

Stellt doch mal genau vor, wie das Haus aussieht, wo es liegt, was Ihr beantragt habt und was die Behörde dazu geschrieben hat. Dann können wir besser erkennen, was da noch zu machen wäre.....
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