Dietrich Maschmeyer hat geschrieben:
...... Auch und gerade wenns eine Ausschreibung und dann das billigste Angebot war: Sollte es sich um einen Zimmereibetrieb handeln, empfehle ich sofortige Anzeige bei der Handwerkskammer mit Aufforderung, dem Leiter sofort den Meisterbrief zu entziehen! Zusätzlich anzeige wegen unlauteren Wettbewerbs: Pfusch und Betrug kann jeder, ober o.k. ist das nicht!!
.... wenn es eine Ausschreibung und dann auch noch im Quellgebiet der IGB gewesen ist, dürfte ja auch die Frage zu beantworten sein, warum ein derart unterqualifizierter Betrieb, und wenn er noch so billig ist, überhaupt den Zuschlag bekommen hat.
Da ja weder die Ausschreibung noch sonst irgendetwas bekannt ist, stellt sich mir auch die Frage, ob die Leistung überhaupt korrekt Ausgeschrieben worden ist oder vielleicht da schon der Fehler liegt.
Und wieso fällt das nicht dem Bauleitenden Architekten auf?
Ich finde diese Art der Anschuhung einfach zum k?.., aber letztlich hätte gerade das Museum in Syke doch genügend Zugriff auf qualifizierte Handwerker gehabt, oder?
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