Durch Straßen- und Gehwegebau wurde - und wird immer noch - vielen Schwellen von Fachwerkgebäuden die "Luft" abgeschnitten. Erst einmal eingebuddelt, haben sie mittelfristig keine Überlebenschance mehr. Die Ursache ist eigentlich völlig klar und der Verursacher müßte nach meinem - hoffentlich gesunden - Menschenverstand eigentlich an den Sanierungskosten beteiligt werden.
In der Regel wären das die Kommunen oder Landkreise.
Kennt jemand Grundsatzurteile zu diesem Thema?
AG-Bautechnik der IGB
Dipl.-Ing. Architekt
Beiträge im Forum können lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen sein. Bei konkreten Sanierungsproblemen ist eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort zwingend erforderlich.
Bei diesen häufig ungeklärten rechtlichen Situationen muß man sogar noch einen Schritt weiter denken.
Muß man - was normalerweise der Fall ist - für einen notwendigen Schwellenaustausch oder eine Reparatur auch den möglicherweise nicht rechtmäßig erstellten Gehweg "aufbuddeln", muß man diesen ggf. auf eigene Kosten wieder instand setzen.
auch ich möchte mich gerne bei der Suche nach Lösungen beteiligen und suche auch für mich nach Lösungen, da auch meine Scheune eingebuddelt wurde. Der Mann vom Tiefbauamt hat vorgeschlagen, das Grundstück vor der Scheune doch von der Stadt zu erhalten, um einen möglichen Rückbau vorzunehmen. Dem war die Situation wohl bewußt.
Die Stadt will jedoch jetzt dafür 10.000,- Euro haben. Kurz gesagt; ich interessiere mich auch für das thema und bleibe am Ball.
Vieleicht gibt es in diesem Forum nicht so viele, die es betrifft? Wäre es nicht auch der richtigere Weg, dierekt bei der Ausführung der Maßmahme zu intervenieren? Normalerweise wird über den Wegebau doch im Vorfeld informiert, oder liege ich da falsch?
fg
Ralf Femmer
Äußerungen im Forum sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen. Bei Rechtsfragen wird in jedem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen, bei Sanierungsproblemen eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort.
ich glaube, das hier weniger die direkte Betroffenheit das Problem darstellt, als vielmehr Unkenntnis über die bau-physikalischen Zusammenhänge i.V. mit einer sehr schwammigen rechtlichen Situation. Dazu dürfte es auch eine sehr große Dunkelziffer geben, d.h. viele wissen garnicht, daß sie betroffen sind.
Vieleicht wäre es unter diesen Umständen ja gar nicht so verkehrt mal darüber nachzudenken, Eigentümern so etwas wie einen Leitfaden "Wie verhindere ich Schäden an meinem Fachwerkhaus" an die Hand zu geben und damit das Thema und die IGB ein wenig mehr in das Interesse zu Rücken?
fg
Ralf Femmer
Äußerungen im Forum sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen. Bei Rechtsfragen wird in jedem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen, bei Sanierungsproblemen eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort.
@ Ralf,
das ist eine sehr gute Idee. Ich weiß, wir alle brauchen viele solche und ähnliche Ratgeber.
Die Frage ist nur: Wer macht´s ?
Einen zahlenden Auftraggeber dafür wird es kaum geben. Uneigennützig kann gern jeder so viel arbeiten wie er möchte - siehe "Ehrenamt".
Frohes Schaffen wünscht
Dietmar