Merkblätter / Literaturtipp

Kommunen, Bauamt, Denkmalschutz, Finanzamt
hansjürgen.geilert
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Merkblätter / Literaturtipp

Beitrag von hansjürgen.geilert »

Hallo zusammen,

kürzlich kam im Forum die Anregung, Merkblätter für den Umgang mit der Materie Denkmalschutz und den Umgang mit Behörden - Stichwort: Befreiung von Vorschriften - zu erstellen. Der Aufwand dürfte recht hoch sein, und er ist eigentlich auch nicht erforderlich. Es gibt ein Buch von Kleeberg /  Eberl mit dem Titel " Kulturgüter in Privatbesitz - Handbuch für das Denkmal- und Steuerrecht", ISBN 3-8005-6286-3.  Das gibt es zwar nicht umsonst und es ist auch nicht ganz billig, aber kostet weniger als 'ne Stunde Beratung bei einem spezialisierten Rechtsanwalt.

Es sollte sich wirklich jeder Besitzer eines Baudenkmals mit den Rechten und Pflichten bzw. Einschränkungen und Möglichkeiten auseinandersetzen, egal ob mit diesem Buch, das ein sehr hohes Niveau hat, oder anders. Nur auf Rechtsberatung durch Handwerker oder Architekten sollte man verzichten. Es ist auf diesem Gebiet - auch in jüngster Zeit - an dieser Stelle schon viel abenteuerlicher Unsinn geschrieben worden, sorry liebe Betroffenen!

Beispiele: Jeder Planer muss wissen, dass die Bauordnungen in nahezu allen Punkten Befreiungen von Festlegungen zulassen und dass Belange des Denkmalschutzes der häufigste und wichtigste Anwendungsfall von Befreiungen sind. Wenn es dann Probleme im Einzelfall gibt, sollte man rechtzeitig Rechtsrat einholen. 

Und selbstverständlich ist es möglich, einen rechtsgültigen Vertrag abzuschliessen, dessen Inhalt gegen technische Normen verstößt. Das geht aber natürlich nicht mit einem alten Formular aus der untersten Schublade...

Hans-Jürgen Geilert
Ulrike Nolte
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Re: Merkblätter / Literaturtipp

Beitrag von Ulrike Nolte »

Danke, das ist doch ein sehr guter Tipp  :)

Ist die Ausgabe von 2001 die neueste, oder gibt eine noch eine spätere Ausgabe?

Grüße
Ulrike
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Ralf Femmer | KS Freiberg
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Re: Merkblätter / Literaturtipp

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

.... einen rechtsgültigen Vertrag unter Zuhilfenahme eines Formulars abzuschliessen, ist eine diffiziele Sache und sollte mit Vorsicht genossen werden. entscheiden ist immer die Ausgewogenheit eines Vertrages. Bei einem Formular kann lschnell einmal behauptet werden, kann eine der Parteien nicht richtig aufgeklärt oder sogar unter Druck gesetzt worden ist.
Dann gilt wieder BGB.
Äußerungen im Forum sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen. Bei Rechtsfragen wird in jedem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen, bei Sanierungsproblemen eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort.
Ulrike Nolte
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Re: Merkblätter / Literaturtipp

Beitrag von Ulrike Nolte »

Es ist traurig, dass wir schon so weit gekommen sind, für jeden Handschlag ausgefeilte Verträge möglichst noch mit Hilfe von Fachanwälten abschließen zu müssen. Im Umkehrschluss heißt das: unterschreibe nichts, was nicht durch einen Fachanwalt geprüft wurde.

Was müssen das für Zeiten gewesen sein, in denen ein Wort und ein Handschlag noch etwas galt. Ich weiß, dass das naiv gedacht ist. Das Buch habe ich gestern Abend noch bestellt, als Remittente für knapp die Hälfte des Neupreises.

Grüße
Ulrike
hansjürgen.geilert
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Re: Merkblätter / Literaturtipp

Beitrag von hansjürgen.geilert »

Ich benutze noch die Auflage Stand 1993, bei den Grundprinzipien hat sich nicht so viel geändert und die aktuelle Rechtsprechung ist auch ziemlich übersichtlich.

Übrigens muss man natürlich nicht für jeden Handschlag ausgefeilte Verträge abschließen. Zum Brötchenkauf, für einen  neuen Fernseher oder sonstige "Alltagsgeschäfte" ist der Standard völlig ausreichend, auch wenn man den Handwerker für 'ne kleine Reparatur bestellt. Aber wenn man was ganz Besonderes will, vielleicht einen Lebenstraum verwirklicht, 5 - bis 6- stellige Beträge ausgibt, dann sollte man sich doch mal eine Stunde oder zwei Zeit nehmen können, um die eigenen Vorstellungen - und davon haben wir Bauherren von Denkmalen einiige - zu formulieren und mit dem Partner - Handwerker oder Architekt - abzustimmen. Und vielleicht auch mal zu prüfen, ob sich die eigenen Vorstellungen mit der "Rechtsordnung" vertragen, deren Vorteile wir manchmal etwas vergessen.

Liebe Ulrike, das Motto sollte sein: Unterschreibe nichts, was du nicht selbst verstanden hast! Aber wem sage ich das...
Gruss
Hans-Jürgen Geilert
Ulrike Nolte
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Re: Merkblätter / Literaturtipp

Beitrag von Ulrike Nolte »

Ich habe ja auch nichts unterschrieben, Hans-Jürgen.
Auf das Buch bin ich sehr gespannt, es wird wohl morgen eintreffen.

Könnte man hier nicht generell eine Rubrik mit Literaturtipps aufmachen? Ich könnte mir vorstellen, dass diese Tipps gerne angenommen werden. Man weiß als Laie nie so recht, welche Bücher gut und sinnvoll sind. Vor allem, welche unbedingt in den eigenen Bestand gehören.

Grüße
Ulrike
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: Merkblätter / Literaturtipp

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Nur auf Rechtsberatung durch Handwerker oder Architekten sollte man verzichten. Es ist auf diesem Gebiet - auch in jüngster Zeit - an dieser Stelle schon viel abenteuerlicher Unsinn geschrieben worden, sorry liebe Betroffenen!
Ehrlich gesagt habe ich sehr häufig den Eindruck, die Bauherren hätten besser auf die Rechtsberatung ihres Anwalts verzichtet - ich habe, obgleich ich beruflich bedingt häufiger Kontakt mit Anwälten habe, selten einen kennenlernen dürfen, den ich einem wirklich guten Freund in Bausachen empfehlen würde. Der Einlassung, auf eine Rechtsberatung durch den Architekten sollte man besser verzichten, kann man wohl bestenfalls entgegenhalten, dass sie nicht eben besonders praxisorientiert ist. In der realen Bauwelt ist das nämlich so :

Da sind, wie so häufig, "Motivationshilfen" für Handwerker erforderlich, um einen geregelten Bauablauf sicherstellen zu können. Da müssen Handwerker personell "unterstützt" werden, damit vertragsgerechte Bauzeiten eingehalten werden können. Da müssen rechtssichere Abnahmen durchgeführt, und Mangelbeseitigungsansprüche formuliert und durchgesetzt werden, usw. All dies sind, wie allgemein bekannt sein dürfte, neben vielen anderen Dingen, Bauherrenaufgaben. Ich habe jedoch noch keinen privaten Bauherren kennengelernt, der diesen Aufgaben auch nur ansatzweise gewachsen gewesen wäre. Im Ergebnis übernimmt bei privaten Bauherren der Architekt meist diese Bauherrenaufgaben. Ich möchte mal EINE Baustelle erleben, auf der ich nicht einen Großteil meiner Arbeitszeit mit irgendwelchen rechtlichen Themen verplempern müßte - das wär´ klasse ! Nur leider zwingt mich als "Sachwalter" des Bauherrn, die Rechtssprechung und das Unvermögen der Bauherrn regelmäßig dazu, mich mit der "rechtlichen Bauabwicklung" eingehenst zu befassen, damit ich meinen Hinweis- und Beratungsverpflichtungen nachkommen kann.

Aber selbst die großen institutionellen Bauherren werden diesen Aufgaben zunehmend nicht mehr gerecht, was vermutlich daran liegt das die Rechtsprechung so "übersichtlich" ist. Deshalb schalten selbst die Profis inzwischen einen Projektsteuerer ein, der übrigens häufig ein Architekt ist, um rechtssicher die Bauherrenaufgaben bewältigen zu können.
Und selbstverständlich ist es möglich, einen rechtsgültigen Vertrag abzuschliessen, dessen Inhalt gegen technische Normen verstößt. Das geht aber natürlich nicht mit einem alten Formular aus der untersten Schublade..
Ich hatte nicht den Eindruck, als hätte das irgendwer behauptet, oder habe ich was überlesen ? Im Hinblick auf die Verwendung von Formularverträgen und den angesprochenen Individualabreden, kann man den Hinweisen von Ralf nur beipflichten. Das Abfassen von wirksamen Individualregelungen insbesondere in VOB-Bauverträgen (die vermutlich den Regelfall beschreiben) im Spannungsfeld mit dem Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABGB) füllt ganze Regalmeter und ist hochkomplex.

Abschließend hätte ich noch die Bitte, das leidende Autitorium nicht dumm sterben zu lassen, und den "abenteuerlichen Unsinn" mal gerade zu rücken. Schließlich unterstelle ich jedem der sich hier öffentlich macht, dass er das was er schreibt, nach bestem Wissen und Gewissen tut - was nicht zwangsläufig mit einer Richtigkeit einhergeht.

Gruß, Sven
Teske + Schwiede Architekten
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hansjürgen.geilert
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Re: Merkblätter / Literaturtipp

Beitrag von hansjürgen.geilert »

"Abschließend hätte ich noch die Bitte, das leidende Autitorium nicht dumm sterben zu lassen, ..."

Gerne, das deutlichste Beispiel stammt von Sven Teske, in "Re:Jahreshauptversammlung" am 27.06.06,  09.56.52.

Ich weiß, dass der Architekt nicht nur fachlich gut sein muss, sondern auch eine Mittlerrolle zwischen Bauherrn und Handwerker hat. Dabei darf er sich aber nicht überfordern. Die Schilderungen von Sven zeigen doch gerade, dass es so nicht geht. Dann sollte man sich mal konstruktive Gedanken machen und nicht ständig auf Bauherren oder andere Berufsgruppen schimpfen.

Auch für einen minderbegabten Anwalt sollte es kein Problem sein, einen Bauvertrag aufzustellen, der die zu erbringende Leistung korrekt und ausreichend individuell beschreibt - wenn man sich denn ausführlich mit den Bauherren-Interessen beschäftigt hat -, dazu die sehr sinnvollen Regelungen der VOB unverändert (!) einbezieht und damit zugleich die Anwendung des AGBG ausschließt. Kompliziert ist das nur für den, der die Zusammenhänge nicht kennt.

Nochmals, diesen Aufwand muss man nicht für Standartleistungen treiben, sondern da, wo es wichtig ist. Dies zu erkennen sollte der Architekt in der Lage sein. So wie man für Statik, Lüftung usw. Sonderfachleute hinzu zieht, muss man eben auch mal Beratungsbedarf beim Bauherren erkennen, sei es bautechnisch, wirtschaftlich oder steuerrechtlich.

Ebenso häufig wie Architekten häufig beklagen, dass sie Bauherrenaufgaben mit erledigen müssen fühlen sich Bauherren von Architekten bevormundet. Gerade die Bauherren von Baudenkmalen können und wollen doch in die Entscheidungen einbezogen werden. Auch wenn dann vielleicht mal ein Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzugezogen werden muss und dann gleich sein bekanntermassen unverschämt hohes Honorar kassiert..... sorry, Polemik.

Zum Schluss noch eine Klarstellung: Die Rechtsprechung zu speziellen Fragen des Denkmalschutzes ist in der Tat sehr übersichtlich. Die Bemerkung bezog sich auf das von mir angesprochene Buch.

Gruss
Hans-Jürgen Geilert
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: Merkblätter / Literaturtipp

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Lieber Hans-Jürgen,

auch nach nochmaliger Lektüre des von Dir beanstandeten Artikels von mir, kann ich einfach keinen "abenteuerlichen Unsinn" entdecken. Ich habe jedoch nach wie vor die Hoffnung, dass Du mich nicht dumm sterben lassen möchtest und mich an Deinem, offenkundig profundem, Fachwissen teilhaben läßt. Ich bin sehr gespannt.

Hinsichtlich der nur "minderen Begabung" die Du für erforderlich hälst um rechtssichere Verträge zu schließen, möchte ich Dir entgegnen das sich dies mit meiner Erfahrung als Sachverständiger und vor allem bauleitendem Architekten nicht deckt. Dies mag vor allem daran liegen, dass die VOB eben fast nie unverändert vereinbart wird - insbesondere dann nicht, wenn die anwaltliche Beratung besonders intensiv war. Der Zusammenhang zwischen dem ABGB und der Sonderstellung der VOB bleibt solange (auch mit minderer Begabung) handhabbar, solange nicht wesentlich in die VOB-regelungen eingegriffen wird. Dies ist aber regelmäßig der Fall - und da wird es denn doch zuweilen sehr kompliziert. Denke vorallem mal daran, dass mitnichten immer nur die Bauherren die Verwender von Formularverträgen sind...

Mir persönlich ist das jedenfalls zu kompliziert. Deshalb wird in unserem Büro grundsätzlich immer die unveränderte VOB (mit Ausnahme der Teile in denen Regelungen ausdrücklich vorgesehen sind) dem Bauherren empfohlen.

Und damit auch ich nicht falsch verstanden werde : Für eine qualifizierte rechtliche oder steuerliche Beratung jemanden hinzuzuziehen, halte ich immer für sinnvoll wenn es Beratungsbedarf gibt. Aber mach das mal dem Bauherren klar ! Was, noch ein Sonderfachmann..... (vor allem bei den Honoraren´  ;)) ?

Übrigens verstehe ich mich Grundsätzlich nicht als Mittler zwischen Bauherrn und Auftragnehmer. Nach meinem Verständnis ist der Architekt der Sachwalter des Bauherrn und deshalb hat er ausschließlich die Interessen des Bauherrn zu wahren (naja, und vielleicht die eigenen).

in gespannter Erwartung, Sven.
Teske + Schwiede Architekten
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