Ärger mit dem Finanzamt

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Detlef Ragnitz
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Ärger mit dem Finanzamt

Beitrag von Detlef Ragnitz »

Ich besitze jetzt seit 10 Jahren ein Denkmal, das nach 9 Jahren auch fertig geworden ist. Die ersten Erhaltungsmaßnahmen habe ich nach 10f als negative Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt. Letztes Jahr habe ich das erste Mal Einnahmen angegeben, weil das Haus jetzt vermietet ist.

Nun kommt das Finanzamt und möchte Steuerrückzahlungen für die letzten 3 Jahre haben, weil ich nicht aussreichend die Wirtschaftlichkeit der Vermietung nachgewiesen habe. Kann mit jemand helfen, wie ich das Finanzamt überzeugen, dass auch eine geringe Mieteinnahme (hier 1500 EUR für 1/2 Jahr) bei 1000 EUR Steuerersparnis eine Wirtschaftlichkeit nachweisen.

Muß ein Denkmal überhaupt wirtschaftlich sein?

Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Grüße aus Südniedersachsen,
Detlef Ragnitz
Dietrich Maschmeyer
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Registriert: Mo 17. Feb 2003, 17:34

Re:Ärger mit dem Finanzamt

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Hallo Herr Rangnitz,

vermutlich ist es so (?), dass das FA Ihnen mangelnde Gewinnerzielungsabsicht unterstellt und die Renovierung des Hauses als Liebhaberei einstuft?

Eine Mieteinnahme von nur 3000 Euro pro Jahr würde vielleicht dann Probleme aufwerfen, wenn Verluste in ungleich grösserer Höhe geltendgemacht werden. Das scheint bei Ihnen aber gar nicht der Fall zu sein. Wäre es das, ist immer noch die Frage, in welcher Zeit die Gewinnschwelle überschritten werden muss. Bei Immobilien können das nach gängiger Rechtsprechung mehrere Jahrzehnte sein. Ausserdem ist nicht der real erzielte Gewinn massgeblich, sondern nur die absicht, einen wolchen anzustreben, hinreichend glaubhaft zu machen.

Darüber hinaus ist es in der Tat so, wie sie vermuten, dass nämlich Denkmale keine Gewinne zu erwirtschaften brauchen. In diesem Falle werden sie gegen die wirtschaftliche Vernunft erhalten, weil das Gesetz den Eigentümer dazu zwingt. Das wissen aber viel FAs nicht. Wenn Sie eine Bescheinigung der Denkmalpflegebehörde vorliegen haben derart, dass die von Ihnen durchgeführten Arbeiten für die Erhaltung des Baudenkmals und seine nachhaltige Nutzung sinnvoll und notwendig waren, ist das FA an diese Aussage gebunden und muss Ihnen - ungeachtet der Wirtschaftlichkeit - dennoch Werbungskosten- bzw. Sonderausgabenabzug für die Kosten im Rahmen der gängigen Abschreibungsregelung zugestehen.
Detlef Ragnitz
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Re:Ärger mit dem Finanzamt

Beitrag von Detlef Ragnitz »

Hallo Herr Maschmeyer,

Herzlichen Dank für Ihren Unterstützung. Um sicher zu gehen, habe ich jetzt doch professionelle Hilfe (Steuerberater) in Anspruch genommen, der eine ähnliche Argumentationskette aufbaut.

Mit freundlichen Grüßen,
Detlef Ragnitz
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