Befreiuung der Grundsteuer B

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Alte Kaplanei
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Befreiuung der Grundsteuer B

Beitrag von Alte Kaplanei »

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Befreiung von der Grundsteuer b. habe den Vordruck der IG Bauernhaus benutzt und folgende Antwort der Stadt engen erhalten. Ich sollte dazu sagen, dass mein Haus von 1634 ist und als Kulturdenkmal eingestuft ist. Hier nun der Wortlaut:

Sehr geehrter Herr.....,

wir dürfen Ihnen zunächst den Eingang Ihres Antrages vom 11.05.209 bestätigen.

Sie beantragen die Reduzierung der Grundsteuer B. Diese begründen Sie mit der Ertragsminderung, da Erhaltung des Grundbesitzes wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt.

In Ihrem Fall sehen wir folgende Möglichkeit Ihre Grundsteuerschuld zu mindern.

Die Frist ist für die Prüfung für das Jahr 2008 ist am 31.03.2009 bereits abgelaufen. Aus diesem Grund kann Ihr Antrag erst im nächsten Jahr, mit dem Ablauf der Frist am 31.03.2010, berücksichtigt werden.

Der Erlass setzt voraus, dass für den Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse und der erzielte Rohertrag in der Regel unter den jährlichen Kosten liegt.

Um zu prüfen, ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall gegeben sind, benötigen wir einige Angaben von Ihnen.

Zur Ermittlung des Rohertrages wären folgende Angaben bzw. Unterlagen hilfreich:

- Einheitswertbescheid, soweit noch vorliegend – müsste ihnen zugegangen sein
- Auflistung sämtlicher Kosten und Erträge über die Jahre 2007, 2008 und 2009, welche deutlich macht, dass der Rohertrag unter den jährlichen Kosten liegt, d.h. die Einahmen müssen langfristig geringer sein als die Kosten
- Des Weiteren benötigen wir eine Bescheinigung vom Landesamt für Denkmalpflege über das öffentliche Interesse an der Erhaltung Ihres Grundbesitzes nach § 32 Grundsteuergesetz. Diese Bescheinigungen müssen Sie jedoch selbst bei der zuständigen Stelle beantragen.

Bei einem Erlass nach § 32 Grundsteuergesetz ändern sich die Verhältnisse für einen längeren Zeitraum kaum, deshalb erübrigt sich die jährliche Wiederholung des Antrages.

Sobald die Frist am 31.03.2010 abgelaufen ist und die Unterlagen und Angaben vorliegen, werden wir den Sachverhalt prüfen und uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben

Mit freundlichen Grüssen

So jetzt meine Frage: Was muss ich denn jetzt machen? Wie ist die weitere Vorgehensweise?
Hab heut meine Mitgliedschaft bei der IG Bauernhof eingeworfen.

Freundliche Grüsse
Andy
Dietrich Maschmeyer
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Re: Befreiuung der Grundsteuer B

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Eine sehr konstruktive Antwort, die möglicherweise durch den Denkmalpfleger selbst erfolgte. Ich würde genau verfahren, wie die Gemeinde empfiehlt.
Alte Kaplanei
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Re: Befreiuung der Grundsteuer B

Beitrag von Alte Kaplanei »

hallo dietrich,

was bedeutet denn: Auflistung sämtlicher Kosten und Erträge über die Jahre 2007, 2008 und 2009, welche deutlich macht, dass der Rohertrag unter den jährlichen Kosten liegt, d.h. die Einahmen müssen langfristig geringer sein als die Kosten.

was ist denn der rohertrag und um was handelt essich bei den jährlichen kosten? ist das gas, wasser und strom usw.? erträge hab ich ja keine oder was ist damit gemeint? danke für deine antwort.

gruss andy
Dietrich Maschmeyer
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Re: Befreiuung der Grundsteuer B

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Wohl zu gut auf unserer HP versteckt:

http://www.igbauernhaus.de/uploads/medi ... den_01.zip

Der sollte alle Fragen beantworten.....
Rosewich
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Re: Befreiuung der Grundsteuer B

Beitrag von Rosewich »

Hallo!

Ich kann da nur Zustimmen. Die Antwort der Gemeinde klingt wohlwollend. Die Gemeinde braucht die Angaben, wie in dem Brief und dem Leitfaden der IGB beschrieben. Das ist schon etwas Arbeit, ohne das geht es aber nicht. Die sachlich korrekte Antwort lässt aber auch auf eine korrekte und wohlwollende Bearbeitung hoffen.

Daher: Viel Erfolg!
Beiträge im Forum sind allgemeine Betrachtungen und keinesfalls Beratungen. Bei rechlichen oder steuerlichen Fragen ist immer die Einzelberatung durch einen Fachmann erforderlich.
Alte Kaplanei
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Re: Befreiuung der Grundsteuer B

Beitrag von Alte Kaplanei »

hallo zusammen,

bin endlich am erstellen des berechnungbogens für mein haus. stehe jetzt vor einem grossen problem:
ich habe das kulturdenkmal 2003 für 99.000 euro gekauft. 2005 erhielt ich dann vom landkreis konstanz eine bescheinigung gemäss §§7i, 10f und 11b estg, dass 165.545,72 € der umbau und sanierungskostenabgeschrieben werden können.

ich kann ja diese summe 10 jahre bei der einkommenssteuer abschreiben, aber nicht einfach 165.545,71 € : 10 = 16.554,57 € im berechnungsbogen eintragen.

kann mir da mal bitte jemand helfen, wie ich die abschreibung genau berechne? wenn ich nur die kaufsumme mit 2,5% abschreiben kann (haus ist von 1630), dann komm ich ja hinten und vorne nicht zu einem negativen wert.

grüsse
alte kaplanei
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