Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen
- Ulrike Nolte
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Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen
@Rosewich,
ich will jetzt dieses Thema nicht zerreißen. Nur so viel: Du liegst mit Deiner Annahme, was unsere steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten in Bezug auf das Arbeitszimmer betrifft, völlig daneben. Warum das so ist, ist eine andere Frage die hier nicht hingehört. Aber als Steuerberater kannst Du Dir die auch selbst beantworten.
Außerdem mag ich keine Cola. Leg mal Fleisch in das Zeug ...
Es geht hier um eine (vermutliche) offensichtliche Ungerechtigkeit die alle privaten Denkmalbesitzer betrifft. Mal abgesehen von den unterschiedlichen Gebührensätzen, was ja an sich schon zum Himmel schreit.
Herzliche Grüße
Ulrike
ich will jetzt dieses Thema nicht zerreißen. Nur so viel: Du liegst mit Deiner Annahme, was unsere steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten in Bezug auf das Arbeitszimmer betrifft, völlig daneben. Warum das so ist, ist eine andere Frage die hier nicht hingehört. Aber als Steuerberater kannst Du Dir die auch selbst beantworten.
Außerdem mag ich keine Cola. Leg mal Fleisch in das Zeug ...
Es geht hier um eine (vermutliche) offensichtliche Ungerechtigkeit die alle privaten Denkmalbesitzer betrifft. Mal abgesehen von den unterschiedlichen Gebührensätzen, was ja an sich schon zum Himmel schreit.
Herzliche Grüße
Ulrike
"Wenn du wirklich etwas willst, werden alle Märchen wahr." (Theodor Herzl)
Mehr über meine wahr gewordenen Märchen ist hier nachzulesen
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Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Guten Morgen!
@ Ulrike
Euer Arbeitszimmer gehört hier natürlich nicht hin. Entschuldigung, das war zu direkt / persönlich. Ich wollte damit nur noch mal klarstellen, dass für Unternehmer und Vermieter etwas anderes gilt.
Als Steuerberater kann ich zunächst nichts anderes, als die Gesetze anwenden. Dass die Gesetze hier nicht angemessen oder exakt genug sind, hat vermutlich noch niemand in der Politik gemerkt. Die Gebühren gibt es meines Wissens auch noch gar nicht so lang. D.h. der Gesetzgeber hatte nie daran gedacht, dass es solche Gebühren geben könnte. Ich muß auch dazusagen, dass ich keinen einzigen Kommentar / Ausatz dazu habe. Damit hat sich noch nimand beschäftigt. Es ist insofern meine Privatmeinung.
Wir sind uns ja über das Ziel einig. Mir geht es nur darum, dass sich auch die Mitleser nicht zu viele Hoffnungen an dieser Stelle machen.
Soweit
Rosewich
@ Ulrike
Euer Arbeitszimmer gehört hier natürlich nicht hin. Entschuldigung, das war zu direkt / persönlich. Ich wollte damit nur noch mal klarstellen, dass für Unternehmer und Vermieter etwas anderes gilt.
Als Steuerberater kann ich zunächst nichts anderes, als die Gesetze anwenden. Dass die Gesetze hier nicht angemessen oder exakt genug sind, hat vermutlich noch niemand in der Politik gemerkt. Die Gebühren gibt es meines Wissens auch noch gar nicht so lang. D.h. der Gesetzgeber hatte nie daran gedacht, dass es solche Gebühren geben könnte. Ich muß auch dazusagen, dass ich keinen einzigen Kommentar / Ausatz dazu habe. Damit hat sich noch nimand beschäftigt. Es ist insofern meine Privatmeinung.
Wir sind uns ja über das Ziel einig. Mir geht es nur darum, dass sich auch die Mitleser nicht zu viele Hoffnungen an dieser Stelle machen.
Soweit
Rosewich
Beiträge im Forum sind allgemeine Betrachtungen und keinesfalls Beratungen. Bei rechlichen oder steuerlichen Fragen ist immer die Einzelberatung durch einen Fachmann erforderlich.
- Ulrike Nolte
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Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Moin
Mein lieber Rosewich, wenn ich Deinen Einwurf
So weit, so gut.
Herzliche Grüße
Ulrike
An Dietrich
Das wäre doch jetzt eine kurze Mitteilung im Holznagel wert. Die kann ich gerne verfassen.
Mein Anruf beim Finanzamt Detmold und Gespräch mit unserem zuständigen Beamten hat ergeben:Rosewich hat geschrieben:Ich muß auch dazusagen, dass ich keinen einzigen Kommentar / Ausatz dazu habe. Damit hat sich noch nimand beschäftigt.
Zuerst meinte er, dass das nur geht, wenn das Gebäude vermietet ist, hielt dann aber inne und verbesserte sich. Er sagte mir auch, dass man sich diese Gebühren selbstverständlich nicht noch mal bestätigen lassen muss. Man hat die Bestätigung ja schon in der Hand.Das sind ganz normale Herstellungskosten, diese Gebühren werden einfach dort angegeben
Mein lieber Rosewich, wenn ich Deinen Einwurf
einfach genau so beherzigt hätte, hätte ich das niemals erfahren. Es lohnt sich immer den Dingen auf den Grund zu gehen und nicht gleich den Schwanz einzuziehen.Vergesst es, das klappt eh nicht
So weit, so gut.
Herzliche Grüße
Ulrike
An Dietrich
Das wäre doch jetzt eine kurze Mitteilung im Holznagel wert. Die kann ich gerne verfassen.
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Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Na, das ist doch schön zu hören!
Beiträge im Forum sind allgemeine Betrachtungen und keinesfalls Beratungen. Bei rechlichen oder steuerlichen Fragen ist immer die Einzelberatung durch einen Fachmann erforderlich.
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Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Wo ich angesprochen bin: Solche Beiträge sind im Holznagel immer willkommen. Ich danke im Voraus!
Dietrich
Dietrich
- Marcel_74
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Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Bei unserem Finanzamt konnte mir diesbezüglich keiner mehr weiterhelfen und man sagte mir erneut das die Kosten nicht abzugsfähig sind...
Ich habe die 50€ jetzt einfach wie von Ulrike erwähnt als Herstellungskosten angesetzt und werde diese nun mit 9% auf 10Jahre verteilt abschreiben.
Gruß,
Marcel
Ich habe die 50€ jetzt einfach wie von Ulrike erwähnt als Herstellungskosten angesetzt und werde diese nun mit 9% auf 10Jahre verteilt abschreiben.
Gruß,
Marcel
- Ulrike Nolte
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Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Hallo Marcel,
... und wenn der Steuerbescheid ins Haus flattert, sollten wir genau überprüfen ob die Gebühren denn nun wirklich berücksichtigt wurden.
Grüße
Ulrike
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Ulrike
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- Marcel_74
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Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Hallo zusammen,
so, der Steuerbescheid ist nun ins Haus geflattert und mir wurde darin folgendes "erläutert":
Gebühren für die Denkmalbehörde sind nicht begünstigt
@Ulrike:
Hast Du Deinen Steuerbescheid vielleicht auch schon erhalten?
Viele Grüße und Spaß am morgigen Tag des offenen Denkmals ,
Marcel
so, der Steuerbescheid ist nun ins Haus geflattert und mir wurde darin folgendes "erläutert":
Gebühren für die Denkmalbehörde sind nicht begünstigt
@Ulrike:
Hast Du Deinen Steuerbescheid vielleicht auch schon erhalten?
Viele Grüße und Spaß am morgigen Tag des offenen Denkmals ,
Marcel
- Ulrike Nolte
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Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Hallo Marcel,
nein - wir haben noch keinen Bescheid vorliegen. Das liegt einfach daran, dass wir (mein Mann) die Fristenverlängerung ausschöpfen. Ich denke, dass wir im Laufe des Oktobers Post vom FA bekommen ...
Herzliche Grüße
Ulrike
nein - wir haben noch keinen Bescheid vorliegen. Das liegt einfach daran, dass wir (mein Mann) die Fristenverlängerung ausschöpfen. Ich denke, dass wir im Laufe des Oktobers Post vom FA bekommen ...
Herzliche Grüße
Ulrike
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Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Hallo zusammen,
der Bescheid für das vergangene Jahr ist eingetrudelt und ich durfte erfreut feststellen, dass die Ausgaben für die Bescheinigung nicht gestrichen wurden. Wir hatten diese für die Jahre 2006, 2007 und 2008 geltend gemacht. Also wurde auch die nachträgliche Geltendmachung nicht beanstandet.
Herzliche Grüße
Ulrike
der Bescheid für das vergangene Jahr ist eingetrudelt und ich durfte erfreut feststellen, dass die Ausgaben für die Bescheinigung nicht gestrichen wurden. Wir hatten diese für die Jahre 2006, 2007 und 2008 geltend gemacht. Also wurde auch die nachträgliche Geltendmachung nicht beanstandet.
Herzliche Grüße
Ulrike
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