Abriß einer angeblich baufälligen Scheune d. die Stadt Bünde

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Wolfgang Riesner
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Abriß einer angeblich baufälligen Scheune d. die Stadt Bünde

Beitrag von Wolfgang Riesner »

Am 26.11.1998 ließ die Stadt Bünde auf dem Hof "Am Röbekamp 26" in Bünde Altenhüffen die angeblich baufällige Scheune in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" abbrechen.

Bei dem Gebäude hatte es sich um einen Vierständerbau von ca. 11,50m x 12,00m mit 4,50m hoher Mittellängsdiele und einseitiger Abschleppung von 11,50m x 3,50m und 3,0m Traufhöhe gehandelt.
Die Schnellinventarisation (ca. 1977) spricht von einem "fachwerkenen Dreschhaus mit im oberen Teil verbrettertem Giebel, Geckpfahl und geschweiften Knaggen unter der Saumschwelle". Die wohl 1801 errichtete Scheune war ein für die Zeit und die Region charakteristischer Bau. Neben der hohen, ca. 5,50m breiten Dreschdiele mit Durchfahrt befand sich links ein niedriges Wagenschauer, ebenfalls mit Durchfahrt. Darüber lagen auf der Hille noch Lagerräume mit Stehhöhe. Die rechte Abseite dürfte vollständig als Bansenraum gedient haben. Das Kehlbalkendach (ca. 48° Neigung) wurde ebenfalls zur Erntelagerung genutzt.

Die Scheune war mit Wirkung auf das Haupthaus besonders repräsentativ gestaltet. Sie leitete die Hofanlage ein und bildete mit ihrem imposanten Giebel den Maßstab, der von den Dimensionen des Haupthausgiebels noch übertroffen wurde und desssen Wirkung sich dadurch steigerte.

Der seinerzeitige zwangsweise Abbruch der Scheune ist inzwischen aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster als vollständig unrechtmäßig festgestellt worden. Die Stadt Bünde hatte offensichtlich, quasi in "Amtshilfe", ein bautechnisch völlig standfestes Bebäude mit einem Bagger niederreißen lassen, da dem Veterinäramt des Kreises Herford die Pferdehaltung, der die Scheune diente, mißfiel. Ob die Pferdehaltung tatsächlich nicht in Ordnung war, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls wurde ihr durch den Abriß der Scheune, die als Stall gedient hatte, die Grundlage entzogen.

Obwohl der Geschädigte immer wieder darauf hinweist, daß ihm durch die rechtswiedrige Zerstörung der Scheune die wirtschaftliche Existenzgrundlage genommen wurde und dadurch seither erhebliche Folgeschäden eintreten, läßt ihn die Stadt Bünde am ausgestreckten Arm verhungern. Zwar mußte die Stadt bereits im Januar 2003 anerkennen, daß sie für den Schaden, der durch den rechtswiedrigen Abbruch entstanden ist, zu haften hat. Bis jetzt allerdings hat das Opfer des städtischen Willküraktes noch nicht einen Euro an Entschädigung gesehen. Um seinen Schadenersatzanspruch gerichtlich gegen die Stadt durchsetzen zu können, mußte zunächst beim Oberlandesgericht der Anspruch auf Prozesskostenhilfe erkämpft werden. Inzwischen ist beim Landgericht Bielefeld der Schadenersatzprozess im Gang.

Hierbei ist zu befürchten, daß dem Kläger vorgehalten wird, seine alte Scheune sei eh kaum mehr etwas Wert gewesen. Der sieht das natürlich anders und argumentiert, seine über 200-jährige Scheune, die mit dem Haupthaus ein eindrucksvolles Bauensemble gebildet hatte, sei eher so etwas wie eine Antiquität und könne daher nicht wie eine beliebige landwirtschaftliche Halle bewertet werden.

Ein vergleichbarer Fall scheint bisher noch nicht verhandelt woden zu sein. Man kann gespannt sein, wie die Sache letztlich ausgeht und wie lange es bis dahin noch dauert. Für das inzwischen schon im Rentenalter befindliche Opfer der städtischen Abrisswut erweist sich die Angelegenheit jedenfalls immer mehr als Lebensaufgabe.
Dietrich Maschmeyer
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune d. die Stadt Bünde

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Das ist ja wirklich ein dickes Ei!

Was du gar nicht erwähnt hast: War das Gebäude ein Baudenkmal? Dann läge auch noch ein Verstoss gegen das Denkmalschutzgesetz vor. Welcher Statiker hat die Einsturzgefahr festgestellt, die nur durch sofortigen Abbruch zu beheben war? (Das wäre der richtige für den Berliner Hauptbahnhof!) Den Namen darf man jetzt ja wohl nennen. Er ist übrigens auch schadenersatzpflichtig. Wenn der Geschädigte die Entschädigung erhält, winken dicke Zinsen: 2-5 % über dem Diskontsatz.

Gibt es Fotos etc. von dem Gebäude? Ich denke, über den Fall müssen wir mal ausführlich berichten. Mit dem OVG-Urteil ist ja die Rechtslage eindeutig geklärt, es geht nur noch um die Erstreitung der Höhe des Schadenersatzes durch Zivilprozess. Selbstverständlich muss die Standt auch für alle Folgeschäden aufkommen. Der Geschädigte muss argumentieren, dass er eine Ersatzmassnahme nicht finanzieren konnte, weil er weder eine Versicherungsleistung erwarten konnte noch sonst über die notwendigen Mittel verfügte (und vermutlich noch der Stadt zunächst die Abbruchkosten bezahlen musste). Damit dürften die indirekten Folgeschäden höher ausfallen als der eigentliche Gebäudewert - Feuerversichert war das Ding ja vermutlich, wie bei Bauern üblich, zu einem recht niedrigen Zeitwert.
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune durch die Stadt Bünde

Beitrag von forenadmin »

Hallo Wolfgang,

so quasi beim "Durchblättern" bin ich über Deinen Beitrag gestolpert. UNGLAUBLICH!!! :o

Wenn Du Dich mit der Hausnummer nicht vertan hast, die Adresse kam mir so bekannt vor,
eine Angelegenheit mit weitreichenden Folgen! Schau mal hier unter 9 K 018/2004.

Die im GA angegebene bauzeitliche Einschätzung dürfte falsch sein.
Wenn ich mich richtig erinnere, steht auf dem Spruchbalken eine "17" am Anfang.

Das Objekt steht "natürlich" nicht unter Denkmalschutz. Dazu gab es vor einigen Wochen
ein interessanten Artikel in der NW, den ich momentan leider im Archiv nicht finden kann.
Demzufolge hat es wohl über einen langen Zeitraum (von fast 10 Jahren) dann keine
"Unterschutzstellungen" gegeben, wenn die betreffenden Eigentümer gegenüber der Stadt
Bünde Einspruch dagegen erhoben haben. Immer wieder wurden auch Eintragungen gelöscht.
Näheres dazu kannst Du hier nachlesen.

Weitere Details folgen.

Herzliche Grüße
Thomas
Gruß
Thomas Schomburg
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune durch die Stadt Bü

Beitrag von forenadmin »

Hallo zusammen,
hallo Wolfgang,

meine Erinnerung war doch richtig.
Laut Inschrift am Wirtschaftsgiebel wurde das Haus am 30ten Juni 1778 "erbaut".

Die Inschrift am Kammerfachgiebel spricht von 1858.

Aber schaut doch einfach selbst ...

Bild


Wirtschaftsgiebel

Spruchbalken Wirtschaftsgiebel

Abseite Ost

Anbau Kammerfach

Wohngiebel

Inschrift Wohngiebel


[Ironiemodus on]

Da Bünde ein Tabakmuseum hat, wird es hier wohl kein Storchenmuseum geben ...

[/Ironiemodus off]


Fortsetzung folgt ...

Thomas
Gruß
Thomas Schomburg
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune durch die Stadt Bünde

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Hallo,

der Vorgang ist noch weit skandalöser als das bisher beschrieben worden ist. Da es sich jedoch um ein noch laufendes Verfahren hinsichtlich des Schadenersatzes handelt und darüber hinaus mehrere Strafverfahren gegen Beteiligte aus der Stadtverwaltung anhängig sind, kann ich mich hierzu (noch) nicht detailliert einlassen. Ich werde dieses aber, soweit der geschädigte Grundstückseigentümer hierzu sein o.k. gibt, nachholen.

herzliche Grüße, Sven.
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune durch die Stadt Bünde

Beitrag von forenadmin »

Ahoi Sven,

schön, dass Du in diesem Fall und auch allgemein wieder "mit von der Partie" bist!  ;)

SKANDALÖS ist mehr als treffend für diese Alte und einstmals wohl sehr schöne Scheune,
.... niedergerissen .... zerstört .... liegen gelassen .... weggeworfen ....

Ich kann mich gar nicht beruhigen, ob dieser Willkür!!!

Thomas
Gruß
Thomas Schomburg
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune durch die Stadt Bünde

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Ahoi Thomas,

die Willkür nach "Gutsherrenart" mit der hier massiv in das Eigentumsrecht eines Bürgers eingegriffen worden ist, ist die eine Seite. Skandalös ist der Umstand, dass einem geschädigten Bürger selbst nach 9 Jahren immer noch kein Schadenersatz gezahlt worden ist.

Ich will zu diesem Themenkreis im Moment nur soviel und vor allem ganz abstrakt, ohne Bezug auf das laufende Verfahren, erzählen :

Die Höhe eines Schadenersatzes ist in Fällen in denen eine alte Bestandsimmobilie ?abgängig? ist, ein ausgesprochen spannendes Thema. Denn Sachverständige neigen dazu, den SCHADEN an einer Immobilie nach den WERTermittlungsrichtlinien zu ermitteln. Na, und da wird es dann unterhaltsam, bei einem Gebäude das älter als 100 Jahre ist - es ist i.d.R. NICHTS wert ! Perfide wird es dann, wenn der eine oder andere Sachverständige auch noch zu dem Ergebnis kommt, durch einen ?Abgang? einer alten Bestandsimmobilie würde der Grundstückswert STEIGEN, mit dem Ergebnis, dass ein Grundstückeigentümer womöglich hieraus sogar noch einen ungerechtfertigten Nutzen hat.

Spricht man mit Sachverständigen die dieser Haltung anhängen und fragt diese, wie es denn mit einer Naturalrestitution stünde, vulgo dem Wiederaufbau, entgegnen diese regelmäßig das dann der Geschädigte eine NEUE Immobilie erhalten würde, worauf er keinen Anspruch habe, denn er würde besser gestellt als vor dem Schadeneintritt. Außerdem sei ein ?abgängiges? Gebäude nicht restituierbar, denn schließlich könne man das ORIGINAL nicht wieder herstellen, bzw. der Aufwand hierfür sei unangemessen hoch.

Sollte sich so eine Haltung in der Rechtsprechung durchsetzen, wäre es denkbar sich einen (vermutlich gaaanz großen) Caterpiller zu mieten und mit diesem den Kölner Dom einzureissen. Das sollte dann nicht zu Schadensersatzforderungen führen, denn das Grundstück in bester innerstädtischer Lage ist sicher mehr Wert, als mit dem ollen Dom. Vielleicht würde sich ja auch der Grundstückseigentümer dazu hinreissen lassen, einem den eigenen Aufwand zu ersetzen - im Gegenzug für die Werterhöhung seines Grundstücks. Sollte das Projekt Grundstücksprojektentwicklung in Köln aus technologischen Gründen nicht durchführbar erscheinen, könnten wir uns alternativ zum Lagerfeuer IN der Stabkirche von Hahnenklee treffen.

Herzliche Grüße, Sven.
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune durch die Stadt Bünde

Beitrag von forenadmin »

Guten Abend,

hier nun - wie bereits angekündigt - der Zeitungsartikel aus der Neuen Westfälischen vom 15./16. September 2007.

Leider konnte ich den Artikel zunächst nur abfotografieren. Ich hoffe, er ist trotzdem lesbar.

Bild
Sven Teske hat geschrieben: Ahoi Thomas,

die Willkür nach "Gutsherrenart" mit der hier massiv in das Eigentumsrecht eines Bürgers eingegriffen worden ist, ist die eine Seite. Skandalös ist der Umstand, dass einem geschädigten Bürger selbst nach 9 Jahren immer noch kein Schadenersatz gezahlt worden ist.

Ich will zu diesem Themenkreis im Moment nur soviel und vor allem ganz abstrakt, ohne Bezug auf das laufende Verfahren, erzählen :
Ahoi Sven,

... und ich im gleichen Tenor ergänzen ... dass sich das Verfahren wohl leider immer wieder
und natürlich nicht durch die Gegenseite zu vertretende Gründe verzögert und verschleppt.

Bleibt mir momentan nur, dem geschädigten Grundstückseigentümer
- der sich ja wohl mittlerweile im Rentenalter befindet - vor Allem allerbeste Gesundheit, einen langen Atem und Geduld zu wünschen!

Die ganze Angelegenheit ist so unglaublich ...  :o :o

Herzliche Grüße
Thomas

P.S.: Das man den Schaden nicht nach dem Wertermittlungsverfahren errechnen kann, ist nachvollziehbar.
Ist es denn nach der Ertragswertermittlung möglich oder wie ist an einen solchen Fall heranzugehen? Sicher
ein sehr schwieriges und komplexes Thema und Unterfangen.
Gruß
Thomas Schomburg
Dietrich Maschmeyer
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune durch die Stadt Bünde

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Dass jetzt in Bünde endlich eingetragen werden soll, ist gut zu hören.

Dass die Unterschutzstellung jetzt nicht mehr im Rat beschlossen werden muss, sondern direkt von der Verwaltung vorgenommen wird, entspricht der Rechtsauffassung, dass es sich um "laufende Geschäfte der Verwaltung" handelt, die zudem nicht in Verantwortung der Gemeinde, sondern in Wahrnehmung einer ihr vom Land nur übertragenen Aufgabe (sog. Sonderordnungsbehörde) handelt. Letztlich nutzt das mehr als es schadet: Die Ausschüsse und Räte haben letztlich viel Schaden dadurch angerichtet, dass sie nach üblichem örtlichen Gekungel viele Unterschutzstellungen verhindert haben - wie auch in Bünde.

Ob ihrs glaubt oder nicht: Daran, dass jetzt in NRW endlich eingetragen wird, was seit Jahren hätte eingetragen werden müssen, hat auch die IGB massgeblichen Anteil. Es ist - aus gutem Grund - aber der Erfolg einer nachhaltigen Arbeit hinter den Kulissen.
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune durch die Stadt Bünde

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Ahoi Thomas, ahoi Herr Maschmeyer,

den Aspekt der Eintragungsverweigerung durch die Stadt kannte ich noch garnicht. Der wirft ein weiteres "Licht" auf das (oder besser DIE - denn es gibt wohl inzwischen auch eine strafrechtliche Betrachtung...) laufende Verfahren, dass einen nötigt unentwegt mit dem Kopf zu schütteln. Und ich war mir fast sicher, ich würde die Umstände die zum Abriss geführt haben gut kennen - aber offensichtlich kommt es immer noch schlimmer.

langsam desillusioniert, Sven.
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune d. die Stadt Bünde

Beitrag von forenadmin »

[sarkasmuslampe on]

Bild

In "Gutachter-Deutsch" liest sich das dann wie folgt:

Ein auf der anliegenden Flurkarte im südlichen Grundstücksbereich verzeichnetes Gebäude
ist nicht mehr vorhanden. Das Abbruchmaterial ist an der entsprechenden Stelle gelagert.


[sarkasmuslampe off]
Gruß
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune d. die Stadt Bünde

Beitrag von forenadmin »

In einem anderen Thread habe ich hierzu diesen Beitrag gefunden:
Sven Teske hat geschrieben:
Hallo,

Damit spielt er auf den Bestandsschutz an, der nach nicht unbedingt Meinung einiger dann erlischt, wenn die Substanz so "verbraucht" ist, dass die Wiederherstellung einem Neubau entspricht. Argument dabei: Der wirtschaftliche Wert sei damit ja praktisch Null und damit kein schützenswertes Eigentum mehr. Mit der Erhaltungswürdigkeit (aus anderen als wirtschaftlichen Gründen!) sollte dies Argument vom Tisch sein.

Vor allem würde dieses Argument auf nahezu jedes Gebäude anwendbar sein, dass über (ungefähr) 70 Jahre ist. Denn nach den einschlägigen Wertermittlungsrichtlinien ist ein Bestandsgebäude ganz schnell bei einem Gebäudewert 0 angekommen. Der wirtschaftliche "Verbrauch" hat leider so gar nichts mit der technischen Lebensdauer zu tun - und ist insoweit meist ziemlich willkürlich.


Das kann soweit gehen, dass, wie unlängst durch die Stadt Bünde geschehen, ein bautechnisch intakter, großer Fachwerkstallbau mit einer widerrechtlichen Abrissverfügung dem Erdboden gleich gemacht wird, und dann, als es um den Schadensersatz für den  widerrechtlichen Abbruch geht, kommt ein SACHVERSTÄNDIGER für Fachwerkbau zu dem Ergebnis, das der Eigentümer mit dem abgerissenen Stallbau wirtschaftlich besser gestellt ist, als vor dem Abriss. Das Gebäude war eben wirtschaftlich "verbraucht", das Grundstück gewinnt durch den Abriss - und das war keine Geschichte aus Absurdistan, sondern aus NRW | Bünde - OWL.

Viele Grüße, Sven.
Wie nannte Sven es doch so treffend ... perfide!
Gruß
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune d. die Stadt Bünde

Beitrag von forenadmin »

Auszug aus einem anderen Thema:
Sven Teske hat geschrieben:...
Übrigens habe ich keine Informationen über den Fortgang der Angelegenheit in Bünde.
Weißt Du, oder vielleicht Thomas, wie sich der Prozess entwickelt hat? …
Wolfgang Riesner hat geschrieben:...
Zum Verfahrensstand zum illegalen Scheunenabriß durch die Stadt Bünde ist mir nichts Aktuelles bekannt.
Wenn ich etwas von Herrn K. höre, gebe ich es weiter...
Sven Teske hat geschrieben:...
Für eine weiterführende Information zum "Stadt Bünde Skandal" wäre ich sehr dankbar. Vor allem würde mich interessieren, wie sich das Gericht am Ende im Hinblick auf die Schadenersatzforderung des Eigentümers positioniert hat. Dieses Urteil könnte richtungsweisend werden ...
Ahoi Sven,

leider kann auch ich zum Stand des Verfahrens nichts Neues berichten.
Im aktuellen Zwangsversteigerungskalender ist das Objekt nicht aufgeführt.

Vor etwa einer Woche war ich mal wieder vor Ort und fand das Haus am Röbekamp völlig unverändert vor.

Ich will mich gerne nochmals um den Kontakt zum Eigentümer bemühen.
Leider habe ich aber keinerlei Daten und fand seinerzeit über das Internet nur
eine E-Mail-Adresse der Tochter(?) heraus, über die der Versuch der Kontaktaufnahme allerdings scheiterte.

Wenn ihr Beiden also noch irgendwelche Informationen in Euren Unterlagen habt, lasst es mich bitte wissen.


Herzliche Grüße
Thomas
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune d. die Stadt Bünde

Beitrag von forenadmin »

Moin zusammen,

augenscheinlich kommt wieder etwas Bewegung in diese skandalöse Angelegenheit.

Ich wurde gebeten, das anliegende Foto zu veröffentlichen. Es zeigt die Hofanlage,
Am Röbekamp 26, in 32257 Bünde-Altenhüffen in ihrem ursprünglichen Zustand, so in den Jahren 1950 / 1960.

Die dargestellte Gebäudesituation hat bis zum Abriß der Scheune - durch die Stadt Bünde - in dieser Weise bestanden.


Bild


Gruß
Thomas
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Thomas Schomburg
Lutz Gebhardt
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune d. die Stadt Bünde

Beitrag von Lutz Gebhardt »

Wolfgang Riesner hat geschrieben:Hierbei ist zu befürchten, daß dem Kläger vorgehalten wird, seine alte Scheune sei eh kaum mehr etwas Wert gewesen. Der sieht das natürlich anders und argumentiert, seine über 200 jährige Scheune, die mit dem Haupthaus ein eindrucksvolles Bauensemble gebildet hatte, sei eher so etwas wie eine Antiquität und könne daher nicht wie eine beliebige landwirtschaftliche Halle bewertet werden.
Das eben von Thomas eingestellte Foto macht einem die Respektlosigkeit einiger Personen gegenüber unserem kulturellen Erbe (und ganz nebenbei auch gegenüber Privateigentum) eigentlich erst so richtig deutlich. Auf Fotos sieht natürlich alles immer besser aus, aber die Kombination aus Fachwerkbauten, der Anordnung der Gebäude und dem Baumbestand geben dem ganzen Ensemble dem Augenschein nach einen sehr hohen "Lebenqualitätswert". Außerdem sehen die Gebäude, besonders das Haupthaus, aus als wären sie in einem guten Zustand (Dach Haupthaus -> fast neu??), so daß ich mir eigentlich nicht vorstellen kann daß etwa 50 Jahre ausreichen, um so eine "Behandlung" zu rechtfertigen. Es steht zu hoffen daß der Eigentümer angemessen entschädigt wird (d.h. mehr nach dem ideellen oder "Antiquitätswert" denn nach Alterswert), aber das Gebäude ist dennoch unwiederbringlich verloren. Und das ist einfach nur traurig.

Lutz
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