Ersatzbau im Aussenbereich

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Sandra
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Ersatzbau im Aussenbereich

Beitrag von Sandra »

Hallo zusammen, nach längerer Zeit habe ich grad mal wieder ein interessantes Objekt im Auge...
Im Aussenbereich wurde 1970 für ein altes Fachwerkwohnhaus ein Ersatzbau genehmigt und durchgeführt. Die Besitzer wollten in das Fachwerkhaus nicht mehr investieren und bauten einen Bungalow gegenüber des alten Wohnhauses. Das alte Fachwerkhaus steht noch immer ist allerdings wohl im sehr schlechten Zustand. Nach Aussage der Erbin darf das alte Haus auch nicht wieder zu Wohnzwecken genutzt werden, da ja der Ersatzbau vorhanden ist.  Kann mir jemand sagen wie das rechtlich in NRW so ist? Darf ich das alte schöne Fachwerkhaus nicht wieder sanieren und bewohnen? Muß ich es möglicherweise abreissen?
Ich hänge mal ein Bild des alten Fachwerkhauses an.

LG

Sandra
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Dietrich Maschmeyer
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Re: Ersatzbau im Aussenbereich

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Diese Ersatzbauregelung ist eine Spezialität von NRW. Normalerweise darf das Haus dann tatsächlich nicht mher zu wohnzwecken genutzt werden. Es gibt einen einzigen Ausweg: Wäre das Haus ein Baudenkmal und hätte die Baugenehmigungsbehörde dies nicht berücksichtigt, wäre die damalige Ersatzbauregelung gesetzeswirdig gewesen und damit hinfällig. Wir kennen mehrere solcher Fälle.

Was heisst, dass das Haus Denkmal ist? Es muss dafür keineswegs, wie man meinen könnte, bereits in die Denkmalliste eingetragen sein. Es reicht vielmehr, wenn es formal alle Bedingungen erfüllt, die es nach Denkmalschutzgesetz für das Vorliegen der Denkmaleigenschaft stellt. Das kan rechtsgültig nur die Denkmalschutzbehörde (die Gemeinde) oder das Landesamt für Denkmalpfelge in Münster feststellen (Ich nehme an, das Haus steht irgendwo im Kreis Warendorf/Soest?).

Natürlich muss der Eigentümer sich, wenn er dies Schlupfloch benutzt, dann auch zu den Folgen bekennen. Abreissen und Vegammeln lassen ist dann natürlich nicht mehr angesagt. Da Ihr offenbar nicht die Eigentümer seid, solltest Ihr mit dem klären, ob er das will. Macht er nicht mit, hat er eigentlich allerdings noch weniger in der Hand. Macht er mit, hätte er wenigstens die Möglichkeit, das Haus noch mal zu Wohn- und anderen Zwecken zu nutzen.

Wir helfen in derartigen Fällen auch gern durch Beratung vor Ort - bitte ggf. melden.
Sandra
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Re: Ersatzbau im Aussenbereich

Beitrag von Sandra »

Hi Dietrich, also es ist im Kreis Unna. Es soll beides zusammen verkauft werden... also das alte und das neue Haus. Mich interessiert nun einfach, ob ich das alte Haus wieder reaktivieren kann/darf oder ob ich gar Abrisskosten einkalkulieren muß, weil das Haus eigentlich abgerissen werden müßte.

Vielleicht kann ja einer der Fachleute hier anhand des Bildes was zum Zustand des Hauses sagen? Alter und so weiß ich auch nicht.

Liebe Grüsse
Sandra
Dietrich Maschmeyer
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Re: Ersatzbau im Aussenbereich

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Wie gesagt: Das wäre vermutlich hinzukriegen.Eine Besichtigung wäre allerdings wohl unvermeidlich: Bei solche Häusern kommt es auch sehr auf das Innere an. Im Zweifelsfalle schickt mir eine Privatmail - da können wir mal einen Termin machen.

Dann kann man auch genauer sagen, wie gross die Chancen sind.
Sandra
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Re: Ersatzbau im Aussenbereich

Beitrag von Sandra »

Sobald wir mit den Erben weiter sind... melde ich mich. :)
Bei der ersten Besichtigung meinte die Tochter, dass wir das Haus (das alte Fachwerkhaus) nicht betreten können, da die Böden durch sind. Von aussen ist auch an einigen Fachwerkbalken zu sehen dass die wohl hin sind. Aber das muß man natürlich wirklich mal vor Ort checken. ;)
Drückt mir mal alle die Daumen bitte!!!! Die Preisverhandlungen sind echt schwer. Klar dass die Erben soviel wie möglich rausschlagen wollen. :( Leider sogar mehr als der Makler als Verkehrswert festgelegt hat. *jammer* Nun gehts ans harte Verhandeln. HOffentlich haben wir jetzt mal Glück.
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