Hallo!
Wir sind auf der Suche nach einem Fachwerkhaus, das wir auf eine ehemalige Hofstelle setzen könnten. Wir stehen in Kontakt zu einem Bauern, der dieses Land an uns verkaufen würde und fragen uns nun, ob und woher man ein (denkmalgeschütztes) Fachwerkhaus bekommen könnte, das dort neu aufgebaut werden könnte? Oder seht ihr dabei Probleme bezüglich einer Baugenehmigung? An der besagten Stelle hat damals ein Heuerlingshaus gestanden...
Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten!!!
Wir sind sehr gespannt darauf!
Viele Grüße!
Lothar und Familie
Grundstück sucht Fachwerkhaus!
-
- Senior Member
- Beiträge: 767
- Registriert: Mo 17. Feb 2003, 17:34
Re: Grundstück sucht Fachwerkhaus!
Hallo,
wenn da mal irgendwann ein Haus gestanden hat, heisst das nicht, dass da wieder eines hingebaut werden darf. Schon gar nicht von Nicht-Landwirten. Es gilt das Baugesetzbauch - und das erlaubt Bauen im Aussenbereich nur mit Privilegierung. Vielleicht liegt das Grundstück aber gar nicht im Aussenbereich? Wo dann?
Auch mit der Umsetzung eines Baudenkmals kann man bis zu einem gewissen Grade Ausnahmetatbestände herstellen, die es der Baubehörde erlauben, ein öffentliches Interesse an der Errichtung eine Neubaus im Aussenbereich zu erkennen und damit den Wiederaufbau eines Baudenkmals zu genehmigen.
Die Materie ist ziemlich komplex, und es hängt sehr stark auch davon ab, welche Akteure beteiligt sind. Wenn Sie uns eine ausführliche Beschreibung ihres Projektes (insbesondere Angaben zum Grundstück/Region) schicken, können wir Ihnen wohl weiterhelfen eventuell auch mit einem Haus. Allgemeine Aussagen dazu sind kaum möglich.
Beste Grüsse
Dietrich Maschmeyer
wenn da mal irgendwann ein Haus gestanden hat, heisst das nicht, dass da wieder eines hingebaut werden darf. Schon gar nicht von Nicht-Landwirten. Es gilt das Baugesetzbauch - und das erlaubt Bauen im Aussenbereich nur mit Privilegierung. Vielleicht liegt das Grundstück aber gar nicht im Aussenbereich? Wo dann?
Auch mit der Umsetzung eines Baudenkmals kann man bis zu einem gewissen Grade Ausnahmetatbestände herstellen, die es der Baubehörde erlauben, ein öffentliches Interesse an der Errichtung eine Neubaus im Aussenbereich zu erkennen und damit den Wiederaufbau eines Baudenkmals zu genehmigen.
Die Materie ist ziemlich komplex, und es hängt sehr stark auch davon ab, welche Akteure beteiligt sind. Wenn Sie uns eine ausführliche Beschreibung ihres Projektes (insbesondere Angaben zum Grundstück/Region) schicken, können wir Ihnen wohl weiterhelfen eventuell auch mit einem Haus. Allgemeine Aussagen dazu sind kaum möglich.
Beste Grüsse
Dietrich Maschmeyer