Monumentendienst / Denkmaldienst /Monumentenwacht: Thema für die IGB?
Verfasst: Di 15. Aug 2006, 23:11
Wie viele der Forumsteilnehmer vielleicht wissen, gibt es in den Niederlanden seit langem eine halböffentlichen Wartungsdienst für Baudenkmale, die sogenannte Monumentenwacht. In einigen Kreisen Ostfrieslands wir mit Unterstützung des FM Cloppenburg derzeit ein ähnliches Projekt erprobt. Es wird zunächst weitgehende von den Landkriesen finanziert.
Auch in unserem Verein ist das Thema schon vielfach diskutiert worden. Nebenbei gesagt sind in der IGB nicht nur viele Denkmalbesitzer organisiert, sondern auch viele qualifizierte Handwerker und Architekten, die diese Frage berufsbedingt etwas anders als erstere sehen. Auch deren Interessen und Meinungen werden sicher in unsere Meinung einfliessen.
Drei Gründe waren bisher im wesentlichen massgeblich dafür, sich nicht weiter damit zu beschäftigen.
1. Die Akzeptanz eines zentralen Dienstes bei Denkmalbesitzern wird eher gering eingeschätzt, vor allem bei den Problemfällen, die eine Aufsicht am nötigsten hätten. Die lassen ja heute schon bisweilen keinen Denkmalpfleger auf den Hof.
2. Die Kosten einer derartigen Einrichtung sind nicht darstellbar und würden von den Kunden nicht akzeptiert, insbesondere bei grossen Wegekosten (Es gehen immer mindestens drei Handwerkerstunden drauf, + 50 km Weg macht mindestens ca. 150 Euro pro Kurzinspektion, nicht gerechnet die "overheads", und alles inclusive ist man schnell bei 300 Euro.)
3. Sollten auch Handwerksarbeiten durchgeführt werden, sind Konflikte mit Handwerkskammern und -Innungen vorprogrammiert. Besonders kritisch bei öffentlicher Förderung als unzulässiger Markteingriff.
Ich persönlich habe auf dieser Basis alternativ die Idee eines Franchise-Systems entwickelt. Handwerker vor Ort müssten ihre Befähigung nachweisen, würden dann eingetragener Partner, würden dann über ein Netzwerk vermittelt und wären verpflichtet, ihre Dokumentation einer Zentrale zur Verfügung zu stellen.
Ausserdem würde ich andenken, den Denkmaldienst zu ermächtigen, Baumassnahmen auf Denkmalgerechtigkeit zu prüfen und im Auftrag der Denkmalpflege Bescheinigungen für das Finanzamt auszustellen. So liesse sich eine gewisse Subventionierung rechtfertigen. Gleichzeitig würde Doppelarbeit vermieden, da durchgeführte Arbeiten ohnehin beim Wartungsdienst registriert werden müssen, und so die amtliche Denkmalpflege entlastet, so dass sie wichtigere Dinge (wie z.B. die Fortschreibung der Inventare) bearbeiten könnte.
Weiter diskutiert wurde dies aber zunächst nicht, da das Thema aus o.g. Gründen zurückgestellt wurde.
Nun lebt die Diskussion in einigen Kreisen wieder auf, und ich möchte auf diese Weise versuchen, ein Meinungs- und Stimmungsbild aus allen Kreisen der Beteiligten am Denkmal zu bekommen. Was meinen Sie zu den angerissenen Problemen, haben Sie Hinweise und Tipps für uns?
Dietrich Maschmeyer
Auch in unserem Verein ist das Thema schon vielfach diskutiert worden. Nebenbei gesagt sind in der IGB nicht nur viele Denkmalbesitzer organisiert, sondern auch viele qualifizierte Handwerker und Architekten, die diese Frage berufsbedingt etwas anders als erstere sehen. Auch deren Interessen und Meinungen werden sicher in unsere Meinung einfliessen.
Drei Gründe waren bisher im wesentlichen massgeblich dafür, sich nicht weiter damit zu beschäftigen.
1. Die Akzeptanz eines zentralen Dienstes bei Denkmalbesitzern wird eher gering eingeschätzt, vor allem bei den Problemfällen, die eine Aufsicht am nötigsten hätten. Die lassen ja heute schon bisweilen keinen Denkmalpfleger auf den Hof.
2. Die Kosten einer derartigen Einrichtung sind nicht darstellbar und würden von den Kunden nicht akzeptiert, insbesondere bei grossen Wegekosten (Es gehen immer mindestens drei Handwerkerstunden drauf, + 50 km Weg macht mindestens ca. 150 Euro pro Kurzinspektion, nicht gerechnet die "overheads", und alles inclusive ist man schnell bei 300 Euro.)
3. Sollten auch Handwerksarbeiten durchgeführt werden, sind Konflikte mit Handwerkskammern und -Innungen vorprogrammiert. Besonders kritisch bei öffentlicher Förderung als unzulässiger Markteingriff.
Ich persönlich habe auf dieser Basis alternativ die Idee eines Franchise-Systems entwickelt. Handwerker vor Ort müssten ihre Befähigung nachweisen, würden dann eingetragener Partner, würden dann über ein Netzwerk vermittelt und wären verpflichtet, ihre Dokumentation einer Zentrale zur Verfügung zu stellen.
Ausserdem würde ich andenken, den Denkmaldienst zu ermächtigen, Baumassnahmen auf Denkmalgerechtigkeit zu prüfen und im Auftrag der Denkmalpflege Bescheinigungen für das Finanzamt auszustellen. So liesse sich eine gewisse Subventionierung rechtfertigen. Gleichzeitig würde Doppelarbeit vermieden, da durchgeführte Arbeiten ohnehin beim Wartungsdienst registriert werden müssen, und so die amtliche Denkmalpflege entlastet, so dass sie wichtigere Dinge (wie z.B. die Fortschreibung der Inventare) bearbeiten könnte.
Weiter diskutiert wurde dies aber zunächst nicht, da das Thema aus o.g. Gründen zurückgestellt wurde.
Nun lebt die Diskussion in einigen Kreisen wieder auf, und ich möchte auf diese Weise versuchen, ein Meinungs- und Stimmungsbild aus allen Kreisen der Beteiligten am Denkmal zu bekommen. Was meinen Sie zu den angerissenen Problemen, haben Sie Hinweise und Tipps für uns?
Dietrich Maschmeyer