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Sondergenehmigung

Verfasst: Do 13. Apr 2006, 07:37
von Ulrike Nolte
Hallole,

etwas zum Freuen (und Nachahmen?):
Wir können unseren gut erhaltenen Ofenanschluss nutzen :D
Ein individuell gebauter Heizeinsatz und ein auf diesem Einsatz stehender Edelstahlschornstein machen es möglich.

Eigentlich darf ein Schornstein nicht auf einem Einsatz stehen (DIN ...), sondern braucht eine Sohle/Gründung. Aber es gibt eine Sondergenehmigung nach §77 Bauordung. Für den Antrag braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers und den guten Willen des Schornis. Beides ist bei uns gegeben :D

Der Einsatz leistet immerhin 9 KW, wodurch wir das Problem mit der Beheizung des Flurs gelöst hätten. Als Nebeneffekt wird das Schlafzimmer gleich mit beheizt und wir können dem Flammenspiel durch eine feste Glasscheibe im kleinen Stichbogen zuschauen.

Na bitte, geht doch :-*

Ulrike

Bild:
Oben Ansicht Flur, unten Ansicht Schlafzimmer

Re:Sondergenehmigung

Verfasst: Do 13. Apr 2006, 09:10
von Dietmar Fröhlich
Danke, Ulrike, für die freundliche Info.
Das ist wirklich eine positive Nachricht aus dem weiten Bereich der Bürokratie. Und das kurz vor Ostern.
Bleiben wir hoffnungsvoll, daß alles gut wird.!

Viele Grüße Dietmar

Re:Sondergenehmigung

Verfasst: Sa 15. Apr 2006, 07:29
von Ulrike Nolte
Na ja, dafür musste ich aber auch stundenlang im Netz suchen und viele Anfragen stellen. Der Ofenbauer vor Ort hatte abgewinkt, einige Einsatzhersteller ebenfalls.

Was unseren Schorni betrifft: Das ist der Erste, den ich kennengelernt habe, der auch außergewöhnliche Lösungen tolerieren kann. Sofern sie mit den Normen in Einklang zu bringen sind. Außerdem zeigt sich wieder einmal, dass man seine Ideen gar nicht früh genug mit den Vertretern dieses Berufsstandes besprechen kann. "Bauchpinseln" heißt das Zauberwort ;) Schließlich kommt man an der Abnahme nicht vorbei. Zugegeben, ich habe durch meine jahrelange Arbeit bei einem Ofenbauer einige Vorkenntnisse ...

Wünsche geruhsame Osterfeiertage
Ulrike