Sondergenehmigung
Verfasst: Do 13. Apr 2006, 07:37
Hallole,
etwas zum Freuen (und Nachahmen?):
Wir können unseren gut erhaltenen Ofenanschluss nutzen
Ein individuell gebauter Heizeinsatz und ein auf diesem Einsatz stehender Edelstahlschornstein machen es möglich.
Eigentlich darf ein Schornstein nicht auf einem Einsatz stehen (DIN ...), sondern braucht eine Sohle/Gründung. Aber es gibt eine Sondergenehmigung nach §77 Bauordung. Für den Antrag braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers und den guten Willen des Schornis. Beides ist bei uns gegeben
Der Einsatz leistet immerhin 9 KW, wodurch wir das Problem mit der Beheizung des Flurs gelöst hätten. Als Nebeneffekt wird das Schlafzimmer gleich mit beheizt und wir können dem Flammenspiel durch eine feste Glasscheibe im kleinen Stichbogen zuschauen.
Na bitte, geht doch
Ulrike
Bild:
Oben Ansicht Flur, unten Ansicht Schlafzimmer
etwas zum Freuen (und Nachahmen?):
Wir können unseren gut erhaltenen Ofenanschluss nutzen
Ein individuell gebauter Heizeinsatz und ein auf diesem Einsatz stehender Edelstahlschornstein machen es möglich.
Eigentlich darf ein Schornstein nicht auf einem Einsatz stehen (DIN ...), sondern braucht eine Sohle/Gründung. Aber es gibt eine Sondergenehmigung nach §77 Bauordung. Für den Antrag braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers und den guten Willen des Schornis. Beides ist bei uns gegeben
Der Einsatz leistet immerhin 9 KW, wodurch wir das Problem mit der Beheizung des Flurs gelöst hätten. Als Nebeneffekt wird das Schlafzimmer gleich mit beheizt und wir können dem Flammenspiel durch eine feste Glasscheibe im kleinen Stichbogen zuschauen.
Na bitte, geht doch
Ulrike
Bild:
Oben Ansicht Flur, unten Ansicht Schlafzimmer