Chemischer Holzschutz- Verkauf ß

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djuma
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Chemischer Holzschutz- Verkauf ß

Beitrag von djuma »

Wir haben ein Zweiständer-Hallenhaus,Baujahr ??1880,lehmgemauerter Rotstein,weiss m.Dispersionsfarbe ,Reetdach,2000 erworben.Das Haus ist in den 70igern umgebaut,teilweise mit furnierten Platten(Ladenausbau)verkleidet,Balken und Fenster sind mit Holzschutzmitteln(Xyla-Dekor)gestichen worden.
Wir haben Fensterhölzer,Verkleidung und Balken mit SETTA AQUA Innenlasur gestrichen!!
Wir wollen das Haus VERKAUFEN,es ist uns zwei Personen einfach ZU GROSS!!Wir sind den anfallenden Arbeiten nicht mehr gewachsen.
MUSS ICH bei VERKAUF DARAUF HINWEISEN und ZUSÄTZLICH ERWÄHNEN;WELCHE FARBEN UND MAßNAHMEN WIR GEMACHT HABEN???Bitte IHRE MEINUNG!!!
Jedes Haus,jeder Dachstuhl gleich welchen Alters ,wurde und wird mit Chemischen Holzschutz-Mitteln behandelt,sei es Baselit(salzhaltig) oder Baseleum(ölhaltig)!!
Bitte ,geben Sie mir Antwort.
Volker Brinckmann
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Ralf Femmer | KS Freiberg
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Re:Chemischer Holzschutz- Verkauf ß

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

Hallo Herr Brinckmann,
mit persönlich ist keine Hinweispflicht auf eventuell verwendete Holzschutzmittel bekannt. Lediglich auf event. vorhandene Gifte muss hingewiesen werden. Die Spannpaltten aus den 70gern dürften wahrscheinlich mit Lindanhaltigen Leimen hergestellt worden sein. Xyla Decor ist lediglich für den Ausenbereich geeignet. Letzlich müssen Sie sich die Frage selbst beantworten, wie weit Sie sich offenbaren. Ich persönlich würde mit offenen Karten spielen.
FG
Ralf Femmer
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re:Chemischer Holzschutz- Verkauf ß

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Hallo Herr Brinkmann,

sollte Ihr Kaufinteressent qualifiziert beraten werden, wird der ohnehin nach der Verwendung von Holzschutzmitteln fragen.

Widersprechen möchte ich Ihnen bei der Feststellung, das alle Hölzer irgentwann mit Holzschutzmitteln versehen werden. Gerade in Denkmälern und in Wohnungsbauten mit ökologischen Ansprüchen ist dies regelmäßig nicht der Fall. Wir haben derzeit eine Dachsanierung mit einem Dachstuhl von 1698 in Vorbereitung. In diesem Dachstuhl wurden bisher keine Holzschutzmittel verwendet und es ist auch nicht geplant dies zu tun.

Grundsätzlich sind Sie z.B. dann verpflichtet auf die (unsachgemäße-)Verwendung von Holzschutzmitteln hinzuweisen, wenn Holzbauteile behandelt wurden die später entgegen den Herstellerrichtlinien in Auftenthaltsräumen (oder Räumen in denen Lebensmittel gelagert werden usw.) sichtbar bleiben.

Abschließend dies : Wenn die Holzschutzmittel sachgerecht verwendet worden sind, gibt es eigentlich keinen Grund dies nicht auch zu erwähnen.

Viele Grüße, Sven Teske
Teske + Schwiede Architekten
Sachverständige für Schäden an Gebäuden

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Stefan Haar
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Re:Chemischer Holzschutz- Verkauf ß

Beitrag von Stefan Haar »

Mancher Beitrag kommt auf Umwegen ins Forum ...

Hallo Herr Brinckmann,

ich bin Mitglied des erweiterten Vorstandes der IGB und habe Ihre Mail bezüglich Holzschutzmittel gelesen. Da ich selber Geschädigter durch Holzschutzmittel gewesen bin, kann ich vielleicht etwas zur Aufklärung beitragen.

1. Bis vor gut 20 Jahren waren Holzschutzmittel zum Teil hochgradig Gesundheitsschädigend (Lindan/PCB).

2. Sie haben recht, viele Gebäude, vor allem Altbauten, wurden damit bearbeitet.

3. Die Zahl der Geschädigten ist unbekannt, geht aber sicher in die Tausende.

4. Außer Holzschutzmittel gibt es natürlich noch Wurmbekämpfungsmittel und die sind noch Gesundheitsschädlicher, übrigens auch heute noch (dürfen in bewohnten Räumen nicht angewendet werden).

5. Wenn in Ihrem Vertrag Holzschutzmittel steht, kann es sich in Wirklichkeit auch um Bekämpfungsmittel handeln. Also Achtung!!!

6. Wenn Sie Kenntnis darüber haben, siehe Ihren Vertrag, dann müssen!!! Sie diese Informationen weitergeben. Falls nicht, und ein Nachfolger erkrankt an den Folgen dieser Mittel (Halbwertzeit bei der Ausdünstung liegt bei 20 Jahren), sind Sie Haftungspflichtig.

Nicht schön, aber unbedingt beachten.

Gruß Heinz Riepshoff
AG-Bautechnik der IGB
Dipl.-Ing. Architekt

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Fledi
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Re:Chemischer Holzschutz- Verkauf ß

Beitrag von Fledi »

Da will ich mich gleich einklinken:
Kann ich als Käufer irgendwie feststellen mit was gebaut und renoviert wurde und ob evtl. gesundheitlich bedenkliche Stoffe verwendet wurden? Kann ein Gutachter etwas dazu sagen?
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re:Chemischer Holzschutz- Verkauf ß

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Hallo Fledi,

diese Frage kann Ihnen ein Sachverständiger durchaus beantworten. Dieser kann nach einer Ortsbesichtigung die potentiellen Gefahrquellen benennen (sofern Unterlagen über den Aufbau von Kostruktionen vorhanden sind). Im Nachgang legen Sie gemeinsam mit dem Sachverständigen fest welche Gefahrenpotentile untersucht werden sollen. Es folgt eine Beprobung der betroffenen Bauteile, die dann in einem Umwelt- oder Baustofflabor ausgewertet wird.

Im hier diskutierten Fall ist es auch möglich, Holz-, Staub- und Schüttgutproben selbst "einzutüten" und an ein Prüflabor zu schicken. Dies setzt jedoch voraus, dass man ungefähr weiss wonach man sucht, spart aber auch Geld.

Viele Grüße, Sven Teske
Teske + Schwiede Architekten
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