Buch `Ärger mit dem Handwerker`

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Dietmar Fröhlich
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Buch `Ärger mit dem Handwerker`

Beitrag von Dietmar Fröhlich »

Mit Blick aus verschiedenen Richtungen: Ärger mit Handwerkern - Was nun? Was muß der Bauherr akzeptieren, wenn er mit einer Leistung nicht zufrieden ist? - Und wann muß der Handwerker zahlen?
Dieses kleine Büchlein ist amüsant zu lesen, wenn das Thema nicht so ernst wäre. Wieviele haben dazu Lehrgeld bezahlt.!?

W. Büser (Hsg.) `Ärger mit dem Handwerker` 192 Seiten, 14 x 20,5 cm, kart. Ueberreutherverlag 2000, 10,17 Euro.
ISBN (hab ich jetzt nicht greifbar) - wahrscheinlich nur noch antiquarisch
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Ralf Femmer | KS Freiberg
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Re:Buch `Ärger mit dem Handwerker`

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

Wie wäre es denn mal mit einem Buch "Ärger mit dem Bauherrn"? Die ganze Welt tut so, als wenn es nur noch Betrüger im Handwerk gibt. So langsam finde ich das nervig. >:(
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salinodg
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Re:Buch `Ärger mit dem Handwerker`

Beitrag von salinodg »

@ Ralf

Kann Dir nur beipflichten
Dietmar Fröhlich
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Re:Buch `Ärger mit dem Handwerker`

Beitrag von Dietmar Fröhlich »

@ Hallo Ralf,
nein die Handwerker sind keinesfalls alle Betrüger. Ich will niemand nerven.
Das andere Buch allerdings muß noch geschrieben oder zusammengestellt werden.
Ob Bauherren, Auftraggebern, Genehmigungsbehörden oder Sponsoren - die Liste läßt sich erweitern. Es gibt überall Solche & Solche.
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re:Buch `Ärger mit dem Handwerker`

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Ahoi,

Grund genug für dieses Buch gäbe es schon. Wir hatten ja an anderer Stelle bereits den Verweis auf den Bauschadensbericht (ich weigere mich noch immer die neue, euphemistische Bezeichnung zu verwenden). Dem ist das handwerkliche und planerische Unvermögen zu entnehmen.

Die zitierte Literatur ist allerdings schon deshalb unbrauchbar, weil sie VOR der Schuldrechtsreform aufgelegt wurde... einem Bauherrn wird sie daher im Regelfall im Hinblick auf seine vertraglichen Rechte i.d.R. nicht weiterhelfen (mal ganz abgesehen davon, dass alleine diese Materie sich kaum auf 192 Seiten abhandeln ließe).

Bautechnisch gibt es da vermutlich "bessere Katalogware" als Entscheidungshilfe : z. B. die "hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten" von Prof. Rainer Oswald - Aber auch diese sind, selbst in Sachverständigen- und Anwaltskreisen, durchaus umstritten.

Unterm Strich ist jede Fragestellung meist ein Unikat und muß umfassender geprüft werden, als es die "Entscheidungsfindungskataloge" suggerieren.

Viele Grüße, Sven.
Teske + Schwiede Architekten
Sachverständige für Schäden an Gebäuden

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Ralf Femmer | KS Freiberg
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Re:Buch `Ärger mit dem Handwerker`

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

@ Dietmar
In errster Linie geht es mir darum, das wir hier nicht in die gängigen Herangehensweisen des anfänglichen 21. Jahrhunderts mit propagieren.
Wer ein Buch benötigt, das "Ärger mit dem Handwerker" heisst, trotzdem aber in diesem Forum nach qualifizierten Möglichkeiten zur Wiederherstellung seines historischen Gebäudes sucht, hat einfach was wesentliches nicht verstanden.
Qualifizierte Handwerker im Bereich der Denkmalpfelge haben i. d. .R. einen hohen Ausbildungsstand. Die damit verbundenen Kosten will allerdings dann kein Bauherr bezahlen. So greift er lieber auf billigere Arbeitkräfte zurück. Diese Grundhaltung wird durch solch ein Buch nicht verändert. Für seinen Anwalt hingegen zahlt der Bauherr gerne 300,-- ? die Stunde ohne diesen entsprechend zu hinterfragen. Menschen, die "Geiz ist Geil" leben und "Billig - Will Ich" zu Ihrem Lebensinhalt gemacht haben, können sich Bücher kaufen, wie Sie wollen. Das eigentliche Problem werden Sie zu einem erheblichen Teil mit zu verantworten haben.
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Dietmar Fröhlich
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Re:Buch `Ärger mit dem Handwerker`

Beitrag von Dietmar Fröhlich »

@ Hallo Ralf,
da stimme ich Dir 100 %ig zu.!
D.
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Stefan Haar
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Re:Buch `Ärger mit dem Handwerker`

Beitrag von Stefan Haar »

Ralf ... Treffer! versenkt! :D

Das Gleiche gilt genauso für die Planungsphase beim Bauen im Bestand. Wer hier am falschen Ende - bei der Bestandsaufnahme - spart, darf sich letztendlich auch nicht wundern, wenn er kein 100%iges Sanierungskonzept bekommt.

Dafür darf er dann später für viel Geld diverse Arbeiten nachbessern oder noch einmal machen lassen, ohne dass es dann noch wirklich gut werden könnte. >:(
AG-Bautechnik der IGB
Dipl.-Ing. Architekt

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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re:Buch `Ärger mit dem Handwerker`

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Ahoi,

die (bauliche) Realität ist indes noch viel schlimmer als bis her beschrieben. Wir bekommen immer häufiger Anfragen von Bauherrn und deren Anwälten, die als einzigen Zweck eine so genannte "nachträgliche Einstandspreiskorrektur" zum Ziel haben.

Es sind nicht selten die selben Bauherrn die entweder ganz oder in wesentlichen Teilen auf Planungs- und Bauleitungsleistungen verzichten, die Handwerker ohne unterstützende Planung vor sich hin murkeln lassen und dann, wenn die (unvermeidlichen) Fehler zu Tage treten, die selben Handwerker verklagen (bzw. die Klage in den Raum stellen).

Im Ergebnis werden die Einsparungen auf der Planungsseite nicht selten auf dem Rücken der Handwerker ausgetragen. Teilweise geht dieses Gebaren soweit, dass die Preisdrückerei über die Mängeleinbehalte bereits in die Kalkulation von Bauherren (also bereits vor Baubeginn !) eingestellt wird.

Dennoch : Auch das handwerkliche Unvermögen ist schier grenzenlos. Ich habe gerade eben mit einem Kollegen die Ausführung einer Kellerabdichtung "diskutiert". Schichtenfolge von innen nach außen wie folgt:

1. Kelleraußenwand
2. Perimeterdämmung
3. Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung

Randbedingung :

1. keine Planung
2. keine Bauüberwachung

noch Fragen ?


Viele Grüße, Sven Teske
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