"Kreidekreisfälle"

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Reini
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"Kreidekreisfälle"

Beitrag von Reini »

Ich bin zwar schon kein IGB - Mitglieb mehr, erhalte aber noch den Holznagel. Nun habe ich heute das Vorwort zur neusten Ausgabe und die darin enthaltenen Kreidekreis - Metaphern von Herrn Maschmeyer mit Interesse gelesen.
Leider muss man nun auch in der IGB das in Mode gekommene Bamby - Syndrom feststellen.
Die Privilegierung steht in keinem Zusammenhang mit einer "bäuerlichen" Landwirtschaft. Zumal dieser Begriff auch nicht definiert werden kann und muss.
Die Privilegierung betrifft Vorhaben, die einem einem landw. Betrieb dienen oder ist aus Gründen der Art und des Umfanges im Außenbereich zugelassen sind. Die Landwirtschaft stellt so gut wie allen Grund und Boden für die Gesellschaft zur Verfügung: Infrarstruktur, Bauland, Energieerzeugung, Leitungsführungen, Erholung etc.....und was noch wichtiger ist, die Landwirtschaft hat durch ihre Anstrengungen der letzten 40 Jahre den Wohlstand dieses Landes geschaffen und gesichert. Nicht umsonst hat der Bürger nur 12% seines Einkommens nötig zum Lebenserhalt, der Rest ist frei für den unsere Wirtschaft erhaltenden Konsum. Es ist daher heuchlerisch einen Landschaftsschutz von denen zu fordern, die die Grundlage des Lebens in diesem Lande sichern. Außerdem fordert die Gesellschaft zusätzlich eine Extensivierung bei gleichzeitiger Steigerung alternativer Energieerzeugung durch nachwachsende Rohstoffe....
Der "Bauer" war und ist Spielball der gesellschaftlichen Interessen und muss sich gleichzeitig vorwerfen lassen, er verschandele die Landschaft? Das nenne ich heuchlerisch, zumal das Naturschutzgesetz einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild durch Eingrünungsmaßnahmen zu minimieren sucht und im Einvernehmen mit den "Bodenständigen" Landwirten auch umsetzt.
Die gewachsene und bebaute Umwelt liegt in verantwortlichen Händen....und das seit Generationen, und dies muss nicht erst jetzt gefordert werden. Erst die moderne Gesellschaft hat es vollbracht, dass nun der Eigentümer der letzten Quadatmeter Fläche auch noch dafür verantwortlich gemacht wird..... Das nenne ich beschämend! Wenn der letzte Betrieb das Dorf verlassen hat, ist es zu spät zu erkennen, dass der Putenstall im Außenbereich doch als Einkommenssicherung wichtig gewesen wäre....
Das Gemeinwohl erleidet keine Schaden, nur weil das Landschaftsbild nicht mehr dem enstpricht, was der Betrachter aus der Erinnerung seiner Kinderfibel kennt.
Setzen sie sich doch dafür ein, dass die Veräußerung von Grund und Boden nur an landw. Betriebe erfolgen darf und nicht an "Nichtlandwirte", setzen sie sich dafür ein, dass die Alternativen Energieen nicht zur Steigerung der Pachtpreise und zur Maismonokultur beitragen, setzen sie sich dafür ein, dass der Flächenverbrauch in Deutschland nicht mehr 100ha/Tag beträgt. Allein diese drei Forderungen würden dazu führen, die Zahl der Betriebe wenigstens zu halten.
Alles andere nenne ich Heuchelei!


R. Seevers
Dietrich Maschmeyer
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Re: "Kreidekreisfälle"

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Lieber Herr Seevers,

die Forderung, für entsprechende politische Verhältnisse zu sorgen, müssen sie nicht an uns richten. Schliesslich haben wir nicht die Macht. Adressat ist zunächst die Bürgerschaft als Souverän, und dann dessen Vertretung, die Politik. Genau dahin haben wir die Forderung nach stärkerer baurechtlicher Regulierung der Errichtung agarindustrieller Betriebe adressiert.

Sie stammt übrigens nicht nur von uns. Vorgestern sendete WDR 5 eine Diskussion mit dem grünen NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel, der deutlich ausdrückte, dass die Politik begonnen hat, sich mit exakt dieser Problematik zu befassen. Die Aussage war eindeutig: Die baurechtliche Privilegierung für Landwirte ist nicht für solche Grossbetriebe gedacht. Das wurde ausdrücklich sogar von denjenigen Juristen bestätigt, die sie seinerzeit ins Gesetz geschrieben hatten. Und: Auch konservative Kreise, sogar vereinzelte Landwirte, schliessen sich dieser Auffassung an. Es wird also etwas geschehen. Die IGB darf stolz darauf sein, hier, wie in vielen anderen Punkten auch, ihr Ohr ganz nah am Geschehen, das sich weitgehend noch auf Vordenkerkreise beschränkt. Das ermöglicht uns, Zukunft aktiv mitzugestalten, auch wenn Sie anderer Meinung sind.

Übrigens gibt es nach wie vor das Vorkaufsrecht von Landwirten auf landwirtschaftliche Flächen. Wenn die aber nicht kaufen - was soll man machen? Mit einem weiteren Wandel der Agrarsturktur werden wir leben müssen: Ausschliesslich bäuerliche Landwirtschaft ist wohl doch irgendwie ein Auslaufmodell. Ob der Staat durch seine Subventionspolitik einerseits und die stumpfe Förderung von Biogasanlagen etc. diese Entwicklung so einseitig befördern sollte, wie er es derzeit tut, darf und muss auch hinterfragt werden. Fehlentwicklungen sind so nicht nur unbeabsichtigte Nebeneffekte, sondern sind in der falschen Struktur der Förderung ursächlich angelegt.

Allerdings sind wir keine Einrichtung für den ländlichen Raum, sondern ein Interessenbündnis für die Erhaltung der überlieferten Kulturlandschaft und ihrer baulichen Komponenten, der Bauernhäuser. Bei allem Engagement werden wir gut daran tun, unsere aktive Intervention auf die Bereiche zu beschränken, wo ländliche Baukultur betroffen bzw. gefragt ist.
Reini
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Re: "Kreidekreisfälle"

Beitrag von Reini »

Lieber Herr Maschmeyer,

die Einschränkung der Privilegierung ist eine reine Ideologiedebatte. Allein weil irgendeine wie immer geartete Mehrheit (sofern es sich überhaupt darum handelt) meint, mit dieser Forderung aktive Agrarpolitik nach dem Bamby - Syndrom zu gestalten, wird eine notwendige Regelung abgeschafft?
Wie ist denn die Siedlungsform im Nordhannoverschen Raum im 19. Jahrhundert umgesetzt worden? Sie kennen doch die Zersiedlung der Landschaft in der ehem. Grafschaft Hoya. Warum sollte dort der Wegfall der Privilegierung z.B. eine Verbesserung der Kulturlandschaft ergeben?
Nein, wer diese Forderung aufstellt stellt sich gegen die Landwirtschaft und damit gegen den Erhalt der von der Landwirtschaft geprägten Kulturlandschaft...alles andere sind Scheinargumente einer dekadenten Wohlstandsgesellschaft.
Und die Meinung eines Lehrers in der Gestalt eines Landwirtschaftsminsiters in NRW muss nicht unbedingt eine fachliche Qualifikation widerspiegeln und schon gar nicht einer Erhaltung der Landwirtschaft insgesamt zugestanden werden. Er ist der denkbar schlechteste Repräsentant einer Bevölkerungsgruppe, die ihn noch nicht einmal gewählt hat....

R. Seevers
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: "Kreidekreisfälle"

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Lieber Reinhard,

ich teile ja häufig deine Auffassungen, muss Dir in diesem Fall aber vehement widersprechen. Seit einiger Zeit ist eine Entwicklung im Gange, die mit einer ökonomisch nachhaltigen Landwirtschaft nichts mehr zu tun hat. Das Gegenteil ist der Fall : Landwirte versuchen sich zunehmend von den Risiken eines landwirtschaftlichen Betriebes abzukoppeln in dem man auf industrielle Produktionsprozesse in der Fleisch- und Eiererzeugung ausweicht. Es geht um Fabriken nicht um Ställe. Es handelt sich um Massentierhaltungsanlagen, deren Erforderlichkeit bezweifelt werden darf. Es muss hinterfragt werden, ob die Attraktivität des Standortes Deutschland für ausländische Agrar-Investoren (vornehmlich aus den Niederlanden und Dänemark) nicht doch auf eine Lücke im BauGB §35 und auf eine zu "lasche" Umweltschutzgesetzgebung zurückzuführen ist. Das sagen nämlich die Investoren selbst, die die selben Vorhaben im eigenen Lande nicht genehmigt bekommen würden - aus Gründen des Umweltschutzes ! Deshalb kommen die so gerne hier her. Weil wir so doof sind, unsere natürlichen Ressourcen einem kurzfristigen Profit einzelner zu opfern.

Auch das Entstehen von Arbeitsplätzen ist letztlich eine Mär. Bei den Massentierhaltungsanlagen mit denen ich mich in der letzten Zeit beschäftigt habe, entstehen 2 x 3/4 Stellen (für 40.000 Legehennen) im Niedriglohnsektor ! Das trägt damit weder zur Stabilisierung der Landwirtschaft noch des ländlichen Raumes bei - es ist schlicht ein verfehltes Konzept, da es nur einer kurzfristigen Verbesserung der Einnahmesituation der Betriebe führt. Der Schweinezyklus ist bereits im vollen Gange und wird die Entwicklung weiter ins bodenlose fallender Erzeugerpreise anheizen. Letzlich ist das weder im Sinne des Landwirtes, noch im Sinne der Konsumenten - Diese Entwicklung dient nur den Interessen der Berater, der Banken und der Investoren.

Es wird einfach Zeit, dass sich die seriösen Biozertifizierer deutlicher von den "Pseudobioprodukten" und deren Zertifizierern abkoppeln und der Gesetzgeber auch hier nachsteuert. Dann kann auch ein Landwirt wieder von seinen erzeugten Lebensmitteln leben.


Herzliche Grüße, Sven.
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Re: "Kreidekreisfälle"

Beitrag von M.Mader »

Herr Seevers,

Allein die Verwendung des Begriffs "Bambisyndrom" ist hier leider falsch. Ich vermute nicht dass Sie Herrn Maschmeyer oder uns IGB Mitglieder für Kinder und heranwachsende Jugendliche halten. Auf diese bezog sich vor über 15 Jahren aber die Idee dieses "Syndroms".

Viele hier werden wissen dass Sie aus beruflichen Gründen bei dem Thema "Bauen in der Landwirtschaft" nicht ganz unvoreingenommen sein können. Ich verstehe sehr gut dass Sie Ihre Einkommensgrundlage, das landwirtschaftliche Bauen, sichern wollen und begrüße Ihren engagierten Einsatz. Ich verstehe allerdings nicht wieso dies mit aggressiver Ablehung und nicht im Dialog erfolgt.

Wir alle wissen ob des, meines Erachtens durch Subventionen ermöglichten, Verdrängungskampfes in der Agrarproduktion.
Wir alle wissen dass diese in den letzten Jahren Formen angenommen hat bzw. annimmt die von vielen engagierten Bürgern (und auch Landwirten wie z.B. wir Imker) nicht mehr gut geheissen wird.

Was allerdings gewünscht ist, das ist der Dialog zwischen allen Beteiligten und der Aufbruch zu einem Weg der unsere Natur- und Kulturressourcen nachhaltig erhält. Dies ist momentan nicht gegeben. Gerade Sie als Kenner beider Seiten wären hierfür doch ein guter Kandidat?

Insofern hat mich das Vorwort von Herrn Maschmeyer sehr erfreut. Die gut gewählten geschichtlichen Parallelen zeigen eindrücklich auf dass und wann der westliche Kulturkreis ähnliche Probleme in der Diskussions- und Streitkultur aufwies. Ich freue mich, dass sich die IGB hier mit einer argumentativ untermauerten Position hervorwagt.

Viele Grüße

M. Mader
Reini
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Re: "Kreidekreisfälle"

Beitrag von Reini »

Wer will einem Stallgebäude mit einer max. Höhe von ca. 10m und einer horizontalen Ausprägung eine Zerstörung des Landschaftsbildes vorwerfen und den vertikalen über 100m hohen über Kilometer sichtbaren nicht eingrünbaren Windspargeln zustimmen? Da kann man doch nur, wie ich schon geschrieben habe, und wie im Beitrag von Herrn Teske unschwer erkennbar ist, von einer Ideologie - Debatte sprechen. Wer will den Landwirten außerhalb der geltenden Gesetze vorschreiben, wie sie zu wirtschaften haben, warum kann jeder eine Meinung zu einer Bevölkerungsgruppe abgeben obwohl die Mehrheit der Bevölkerung weder von der Materie noch vom Leben auf diesen Betrieben auch nur annähernd eine Ahnung hat?
Die Privilegierung ist auch für den kleinsten Betrieb notwendig und nach dem Gleichheitsgrundsatz einem "Großen" nicht zu versagen, weil eben die Gesetze, die auch von Menschen mit höchsten Wohlstandsansprüchen gemacht wurden, zur Aussiedlung zwingen. Standorte für tierische Produktion werden nach dem UVP - Gesetz und nach dem BimmschG genehmigt. Der einzig mögliche Standort ist in der Regel der Außenbereich, der im Einvernehmen mit den Genehmigungsbehörden in umfangreichen Verfahren gesucht, gefunden und geprüft wird. Wenn man dann durch Deutschland fährt und entlang den Autobahnen den Stadträndern und sogar an Dorfgebieten grell farbige, großflächige und hohe Industrie - und Gewerbebauten in die Landschaft ragen sieht, dann ist es in Ordnung, weil sie ja in einem Industriegebiet liegen und nicht das Landschaftsbild beeinträchtigen?
Wenn man aber durch Südoldenburg fährt und Stallanlagen sieht, dann ist das ein Eingriff ins Landschaftsbild? Ich kann nur eine Fehlleinschätzung aufgrund einer der ideologischen Verblendung erkennen....tut mir leid.
Dietrich Maschmeyer
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Re: "Kreidekreisfälle"

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Schauen Sie mal in ältere Editorials: Dort habe ich auch mal zum Thema Industriegebiete - insbesondere an Autobahnen - Stellung genommen. Auch zur Standortauswahl von Windenergieanlage gibt es im HN sehr differenzierte Stellungnahmen. Wenn wir mit unserer Idee, dass Landschaft eine erhaltungswürdige Ressource für die Gemeinschaft der Menschen unseres Landes darstellt, die nicht einseitige Interessen geopfert werden darf, schon ideologisch verblendet sein soll, dann dürfen Sie uns zumindest eines nicht vorwerfen, nämlich dass wir dabei auch noch auf einem Auge blind sind.

Im übrigen beobachte ich mit Verblüffung Ihre 180°-Kehrtwendung. Irgendwann, so erinnere ich mich, waren Sie mal ganz anderer Meinung. Da ist es auch irgendwie konsequent, der IGB den Rücken zu kehren.
Reini
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Re: "Kreidekreisfälle"

Beitrag von Reini »

Ist die Schaffung von Nahrung eine einseitige Interessenlage?
Ist die Schaffung eneuerbarer Energien eine einseitige Interessenlage?
Ist die Schaffung von Infrarstruktur eine einseitige Interessenlage?

Alle Menschen dieses Landes müssen sich ernähren, verbrauchen Strom und nutzen die Infrarstruktur....
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: "Kreidekreisfälle"

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Lieber Reinhard,

vollkommen zutreffend hast Du darauf hingewiesen, dass viele die sich befleißigt fühlen sich zum Thema Landwirtschaft bzw. dem Bauen im Außenbereich zu äußern, weder von einem Bauernhof stammen noch das Leben auf einem Bauernhof wirklich kennen – so auch ich. Deine Feststellung impliziert, dass sich nur all jene über die Landwirtschaft, und hier speziell das privilegierte Bauen im Außenbereich, äußern dürfen (oder von mir aus „sollen“), die die vorgenannten Kriterien erfüllen. Du unterstellst damit gewissermaßen einen Monopolanspruch der Landwirte für deren sachliche Kompetenz in eigener (!) Sache – ganz schön schräg….

Diese Forderung / Feststellung bedeutet nichts anderes, als das „Aus“ für jeden öffentlichen Diskurs.

- Grundsätzlich ist unser Rechtssystem darauf ausgelegt, bei sich verändernden Rahmenbedingungen an die sich daraus ableitenden Erfordernisse angepasst zu werden. Es ist eben genau dieser Zustand, den wir z.Zt. im Zusammenhang mit dem privilegierten Bauen im Außenbereich haben. Solange es sich nicht um gewerbliche Tierhaltungsanlagen handelt – also im „Unterschied“ dazu um landwirtschaftliche, solange gibt es faktisch, über immissionschutzrechtliche Belange hinaus, keinerlei weitere bauplanungsrechtliche Prüfung der Bauvorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – ganz im Gegensatz zu den von Dir erwähnten Gewerbebauten. Bei deren Genehmigungsverfahren werden die Gemeinden, bzw. sie vertretende Behörden noch umfassend beteiligt. Hier haben die Gemeinden auch die Möglichkeit ihr Lebensumfeld über Satzungen, FNP usw. planungsrechtlich zu gestalten und auf Genehmigungsverfahren einzuwirken - genau so, wie sich der Gesetzgeber das auch gedacht hat. All das ist im Aussenbereich (fast) nicht möglich. Hier werden Gemeinden letztlich ohne jede Möglichkeit der Einwirkung vor vollendete Tatsachen gestellt. Nur der Vollständigkeit halber möchte ich daran erinnern, dass diese Gemeinden letztlich die Bürger sind, die dort auch leben.

Und natürlich unterliegt JEDE Tätigkeit irgendwelchen Reglementierungen, insoweit ist auch deine Feststellung, man wolle dem Landwirt vorschreiben WOMIT er sein Geld verdient, durchaus richtig.
Soweit sich nämlich durch geänderte Randbedingungen, hier zum Beispiel die Veränderung von der vorher bäuerlichen Tierhaltung, hin zu einer industriellen Massentierhaltung, bestehende Reglementierungen als untaugliches Reglungsinstrument erweisen, da ist dann ein Nachsteuern des Gesetzgebers erforderlich – zum Gemeinwohl. Und das nicht nur ideologisch Verblendete das so sehen, darfst Du dem Umstand entnehmen, dass diese Thematik bereits von der Landes- auf die Bundesebene ins Bewusstsein der Abgeordneten gerutscht ist.

Mir als Konsumenten ist es natürlich auch vollkommen egal, welche Nationalität ein Betreiber einer Massentierhaltungsanlage hat – gleichwohl finde ich es interessant, dass die Betreiber und Investoren in erheblichem Umfang aus dem Ausland nach Deutschland kommen, weil hier die – nennen wir sie mal Standortfaktoren – so „günstig“ sind. Aus meiner Sicht ein weiteres, selbsterklärendes Indiz für das Erfordernis eines "Nachsteuerns" in der Gesetzgebung.

Wie kommt es eigentlich, dass diese Massentierhaltungsanlagen überall wie Pilze aus dem Boden schießen, dass wir angeblich einen gigantischen Mehrbedarf an Fleisch und Eiern haben, obwohl die Bevölkerungszahlen rückgängig sind und sich die Ernähungsgewohnheiten in den vergangenen 10 Jahren nicht signifikant verändert haben ? Wie wurde die deutsche Bevölkerung bisher, offensichtlich ausreichend und ohne Mangelerscheinungen, ernährt ?

Es würde mich freuen, wenn Du mir diesen neuerlichen "Bedarf" erläuterst.

Herzliche Grüße, Sven.
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Re: "Kreidekreisfälle"

Beitrag von Reini »

Lieber Sven,

für Bauvorhaben, die nicht unter dem Begriff der "Landwirtschaft" im Sinne des Baugesetzbuches fallen, gilt bereits die sog. Rückbauverpflichtung. Diese Forderung stellt solche Vorhaben unter das gleiche Diktat wie auch die Energieerzeugung durch z.b. Windkraftanlagen. Somit ist gewährleistet, dass diese Vorhaben nicht bis zum Sanktnimmerleins Tag in der Landschaft bestehen bleiben. Dies gilt ebenso für Freileitungen oder AKWs....etc.
Darum kann ich immer noch nicht erkennen, warum man die Privilegierung als Instrument antasten muss.
Und die Erzeugung von Lebensmitteln in einen Bezug zum Selbstversorgungsgrad oder gar in einen demographischen Kontext zu stellen würde im Umkehrschluss bedeuten, dass jedwede Industrie in Deutschland in Frage steht, zumal Deutschland Export - Nation Nr. 2 in der Welt ist. Also, stelle doch bitte die gleiche Forderung für die gesamte Industrie.
Wie ich schon schrieb, es handelt sich nicht um eine Diskussion über die Landschaftsgestalt, sondern um eine Ideologiedebatte, die darauf abzielt Landwirten vorzuschreiben wie, wieviel, was und wo sie zu produzieren hätten. Das ist aber schon geeregelt!!!!
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: "Kreidekreisfälle"

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Lieber Reinhard,

die Priviligierung für die Landwirtschaft muss aus meiner Sicht fallen, sobald es sich bei den Tierhaltungsanlagen um eine industrielle Erzeugung handelt. Die Priviligierung für einen bäuerlichen Betrieb finde ich nach wie vor richtig und schützenswert - aber eben nur da. Es ist nach meiner Aufassung vollkommen unverständlich, warum ein Chemiefabrikant oder ein gewerblicher Fleischproduzent, ein kompliziertes Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, während ein Landwirt, der genau das gleiche Projekt umsetzen will, auf Grund seiner Priviligierung dies nicht muss. Es gibt eben keinen nachvollziehbaren Grund FÜR diese Priviligierung. Die Priviligierung ist mal geschaffen worden, damit ein Landwirt im Außenbereich seine Feldscheune errichten darf und nicht dafür, dass dort Industrieanlagen unter dem Deckmantel landwirtschaftlicher Tätigkeit entstehen.

Diese Form der Priviligierung entzieht den Gemeinden jede Steuerungsmöglichkeit für die Entwicklung des eigenen Gemeindegebietes. Diese Entwicklungssteuerung der Gemeinden ist aber im Baugesetzbuch ausdrücklich vorgesehen und war erklärter Wille des Gesetzgebers, der damit die kommunalen Mitwirkungsmöglichkeiten stärken wollte. Letztlich wird hier einfach eine bestehende Gesetzeslücke genutzt, um das geltende Planungsrecht und die Mitwirkung der Gemeinden zu umgehen.

Du hast Recht, wenn Du auf die Ideologisierung der Debatte abstellst. Also betrachten wir diese Tierhaltungsanlagen nüchtern als das was sie sind : Industriebetriebe - die ich nicht verboten wissen will, sondern deren Errichtung ich in einem transparenten Verfahren, geordnet gesteuert sehen möchte, wie die Errichtung anderer Industrieanlagen auch. Ob die dann für den "Eigenverbrauch" oder für den Exportmarkt Afrika produzieren ist dann letztlich nicht mehr entscheidend. Aber einem Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Beteiligung muß sich der Investor dann schon aussetzen.

Herzliche Grüße, Sven.

p.s. zu diesem Themenkomplex (Entwicklung der bäuerlichen Landwirtschaft zur Agroindustrie) war am vergangenen Wochenende übrigens ein SEHR aufschlußreicher Artikel in der Süddeutschen Zeitung
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Re: "Kreidekreisfälle"

Beitrag von Reini »

Lieber Sven,
1. definiere bitte industrielle Erzeugung.
2. definiere bitte "bäuerliche" Landwirtschaft
3. Jedes landw. Vorhaben, dass unter die Spalte 1, Abs7.1 des BImSchG fällt, unterliegt der öffentlichen Auslegung, schon heute. Die erforderlichen Bestandszahlen sind für jeden einsehbar. Diese Größenordnung betrifft jeden zweiten "bäuerlichen" Betrieb, der Schweine, Geflügel, Kälber oder eine Biogasanlage erstellen will.....dafür muss die Privilegierung nicht geändert werden.....

Wir hatten den Fall hier schon, dass eine Gemeinde eine Sonderfläche Landwirtschaft ausweisen wollte....es gab keine Flächen, die Gemeinde hatte kein Geld die Kompensation zu übernehmen und die zu erwartenden Steuereinahmen waren so gering, dass kein Gemeinderatsmitglied diese Maßnahme vor dem Volk verteten konnte...aber Luftschlösser kann man ja mal bauen wollen...

Reini
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