Frei Nutzung von Quellwasser
Verfasst: So 13. Sep 2009, 13:12
Hallo zusammen,
mich bewegt zur Zeit eine etwas abseitige Frage, zumindest bezogen auf das IGB-Forum. Da aber hier soviel Sachverstand versammelt ist, hoffe ich doch auf Erkenntnisgewinn.
Ich werde seit einigen Wochen als Petershäger Ratsmitglied von Bürgen angesprochen. Ihnen wird der Zugang, oder besser die Nutzung einer Quelle in einem Waldstück verwehrt. Die Quelle ist gefaßt, der Wald im Privarbesitz. Traditionell holen hier etliche Leute Wasser, die Einen, weil sie meinen, der Tee schmecke damit besonders gut, die Anderen sprechen dem Wasser sogar weitere positive Eigenschaften zu. Aus dieser Bewertung will ich mich natürlich heraushalten. Fakt ist, daß seit einiger Zeit nicht nur Schilder darauf hinweisen, daß es sich nicht um Trinkwasser handele, ja daß es sogar gesundheitsschädlich sei (was ich offengesagt für Quatsch halte), sondern daß durch eine Metallverkleidung das Entnehmen des Wassers nicht mehr möglich ist.
Nun meine Frage: Der Wald mit dem Zugang zur Quelle darf von der Öffentlichkeit betreten werden. Wie aber ist das mit der Nutzung des Wassers? Wem gehört es, wer verfügt darüber, unter welchen Bedingungen es von wem zu nutzen ist? Macht es einen Unterschied, ob die Quelle gefaßt ist?
Ich bin gespannt, ob ihr mir weiterhelfen könnt.
Gruß aus Neuenknick von
Wolfgang
mich bewegt zur Zeit eine etwas abseitige Frage, zumindest bezogen auf das IGB-Forum. Da aber hier soviel Sachverstand versammelt ist, hoffe ich doch auf Erkenntnisgewinn.
Ich werde seit einigen Wochen als Petershäger Ratsmitglied von Bürgen angesprochen. Ihnen wird der Zugang, oder besser die Nutzung einer Quelle in einem Waldstück verwehrt. Die Quelle ist gefaßt, der Wald im Privarbesitz. Traditionell holen hier etliche Leute Wasser, die Einen, weil sie meinen, der Tee schmecke damit besonders gut, die Anderen sprechen dem Wasser sogar weitere positive Eigenschaften zu. Aus dieser Bewertung will ich mich natürlich heraushalten. Fakt ist, daß seit einiger Zeit nicht nur Schilder darauf hinweisen, daß es sich nicht um Trinkwasser handele, ja daß es sogar gesundheitsschädlich sei (was ich offengesagt für Quatsch halte), sondern daß durch eine Metallverkleidung das Entnehmen des Wassers nicht mehr möglich ist.
Nun meine Frage: Der Wald mit dem Zugang zur Quelle darf von der Öffentlichkeit betreten werden. Wie aber ist das mit der Nutzung des Wassers? Wem gehört es, wer verfügt darüber, unter welchen Bedingungen es von wem zu nutzen ist? Macht es einen Unterschied, ob die Quelle gefaßt ist?
Ich bin gespannt, ob ihr mir weiterhelfen könnt.
Gruß aus Neuenknick von
Wolfgang