Seite 3 von 5

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Di 27. Jun 2006, 00:37
von Andreas Milling
Schade, lieber Reini,
nun wollte ich gerade einen anspruchsvollen und fachlich fundierten
Artikel in das Forum der IGB schreiben.
Nein, bin noch kein IGB - Mitglied.
Vieilleicht deshalb noch nicht, weil ich immerwieder feststellen muß, daß ev. altgediente Mitglieder gibt,die sich nicht damit abfinden können,
daß das Medium Internet eine Zukunftsbasis - auch für die IGB darstellen kann.
- Lieber Reini !
Du solltest ganz einfach einmal darüber nachdenken, was Du im obigen Artikel überhaupt vom Stapel gelassen hast !
-
Neue Mitglieder zu gewinnen sollte doch das Ziel der IGB sein.
-
Ist es ja auch !
.-
Lasset die Kindlein zu mir kommen . und wehret ihnen nicht - denn sie sind das Evangelium !
-
-
Andreas Milling

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Di 27. Jun 2006, 07:40
von salinodg
Hallo Herr Seevers,

ich muß da leider etwas widersprechen, bezüglich der Aussagen zur DIN. Die Rechtsprechung ist hier sehr eindeutig mit dem Grundsatz "Vertrag geht vor DIN". Geschuldet ist also ein Werk nach dem Stand der Technik und nicht nach einer DIN. Eine DIN gilt nur, wenn im Vertrag ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Naturgemäß kann eine DIN auch nicht den Stand der Technik reflektieren, da die Abfassung und Veröffentlichung immer hinter dem aktuellen Status hinterher hinken wird.

Wenn ich z.B. mit einen Tischler beauftrage, Fenster ohne chemische Holzschutz-Behandlung zu liefern, wäre das Aufbringen derartiger Mittel eine eindeutige Vertragsverletzung, auch wenn sie DIN-gerecht ausgeführt wird.

Gruß

salinodg

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Di 27. Jun 2006, 08:14
von Reini
Lieber Salinogd,

du/sie gehst vom Idealfall aus: Planer eingeschaltet, Planer kompetent, Vertrag vereinbart, Kunde blickt durch, kein Bauschaden.

In dem Moment wo der Besitzer innerhalb der Verjährungsfrist wechselt und ein Schaden auftritt, oder wo ein Energiepass gefordert wird oder der Planer sich mit dem Bauherrn überwirft, oder der Handwerker die Ausführung verweigert etc. in diesen Momenten verfällt der Kunde und/oder der Planer in Unsicherheit und unterwirft sich der D I N bzw. der ENEV.

Gruß, R. Seevers

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Di 27. Jun 2006, 08:30
von Reini
Liebe Ulrike,

es ist wohl so, dass wir uns missverstehen, aber wenn du schreibst:

"...ich kann mir das vorstellen das man auch noch etwas anderes zu tun hat, doch. Aber wer ein Ehrenamt annimmt weiß auch, dass er dafür Zeit braucht und einen gewissen Einsatz bringen muss."

dann ist dass für mich ein Anspruch, den man so nicht an Mitglieder der IGB erheben kann. Es klinkt sogar nach einer Unterstellung, dass diejenigen, die sich einbringen sich nicht ausreichend engagieren.

zu Andreas: Mit welchem Satz habe ich mich gegen die Nutzung des Internet ausgesprochen und wo liest du, dass ich gegen die Werbung neuer Mitglieder bin? Ich nutze das Internet beruflich wie privat seit 10 Jahren.
Jeder kann übrigens einen Fachartikel im Holznagel schreiben, auch du. Wenn die Qualität nicht stimmt wirst du es spüren.

Das Thema Dämmung ist so heikel wie wichtig. Als vor etwa 3 Monaten ein Artikel bzw. ein Leserbrief zu diesem Thema im Deutschen Architektenblatt veröffentlicht wurde, habe ich Kontakt zu kompetenten Fachleuten aufgenommen (Prof., Energieberater, Publizist etc.) Das Ergebnis bleibt die rechtliche Unsicherheit für den Planer vor dem Hintergrund einer durch Vorschriften untermauerten Ideologie - Diskussion. Hier geht es dann nicht mehr um den gesunden Menschenverstand sondern um die Weltverbesserung.

Gruß, R. Seevers

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Di 27. Jun 2006, 08:58
von salinodg
... und das wiederum sind die negativen Prototypen - und unsichere Bauherren und Planer sind natürlich ein gefundenes Fressen für Scharlatanerie aller Couleur.

Ich hatte mal ein Gespräch mit einem Heizungsbauer bez. einer Wandheizung. Der wollte mir glatt ein System empfehlen, bei dem ich nach DIN sowieso eine Lufttemperatur von 23 °C erreiche, die ich aber überhaupt nicht haben wollte. Er sollte nur für die handwerklich richtige Ausführung den Kopf hinhalten. Das Gespräch wurde dann abgebrochen. Falsch angewandte Regeln der Thermodynamik bringen bei dummen Kunden halt mehr Geld in die Kasse als Strahlungsgesetze ´ :)

Über Sinn und Unsinn der DIN läßt sich natürlich vortrefflich streiten. Es ist sicherlich sinnvoll in Bereichen, in den eine Vergleiche notwendig sind. Mittlerweile ist das ganze Instrument aber zu einer Geldmaschine der Industrie verkommen, mit der unvollständige Regeln zu einem Quasi-Gesetz erhoben werden sollen. Die EnEV ist nur der bisherige Höhepunkt dieser Methode, die von unqualifizierten Politikern tatkräftig unterstützt wird.

Der zitierte "unsichere Planer" ist doch mittlerweile der Normalfall - und hier müssen wir m.E. auch als IGB ansetzen. Wir können nicht über den Erhalt von Hauslandschaften sprechen - und uns dieses Ziel auf die Fahnen heften - ohne dem einzelnen Hausbesitzer oder auch potentiellem Käufer beim Mut zur Vernunft beizustehen.

Wenn wir einfach nur beklagen, daß früher alles einfacher war, und ausblenden, daß wir von Industrie und Politik mit methodischem Wahnsinn veralbert werden - dann haben wir in der Tat verloren.

Wir sollten also bei der Basis ansetzen, wie es J.H.W. Kraft auch mit "Was wie machen" vorgemacht hat. Mit reinen Worthülsen wie "Erhalt der Hauslandschaft" kommen wir nicht weiter, wenn wir dabei nicht gleichzeitig in Maßnahmen denken.

Und warum haben wir - in der Tat - so wenig Mitglieder aus dem Bereich der Landwirtschaft? Weil auch hier der Industrie-Pilz der angeblichen Modernität gewirkt hat. Wer will schon als rückständig gelten?

Das Problem steckt im Kopf - und nicht in der DIN.

Liebe Grüße

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Di 27. Jun 2006, 09:17
von Ulrike Nolte
Lieber Reinhard,

man kann, wenn man will, sogar aus einer Fliege einen Elefanten machen. Ich glaube manchmal, die Nutzung des Internets mit der ganzen Informationsflut hat uns vergessen lassen wie man richtig liest. Ich schließe mich da auch mit ein.

Was die Dämmungsgeschichte betrifft:
http://www.ista.de/print/forumrecht_aus ... p=14&sub=0
ganz nach unten scrollen, der letzte Absatz unter "Befreiungen".

Was ist daran unverständlich und wo ist die Unsicherheit für den Planer? Der Wortlaut ist eindeutig, den kapier sogar ich. Ich kann noch nicht mal etwas von Ideologien erkennen. Hier ist augenscheinlich eine Sicherheit FÜR den Planer geschaffen worden, wohl auch um entsprechenden Bedenken Rechnung zu tragen.

Mir bringt es jetzt nichts mehr, mir das Originalpapier zuzulegen. Für uns ist die Geschichte gelaufen. Und ich mag auch gar nicht mehr darüber nachdenken, schließlich haben wir durch die Unfähigkeit unserer "Berater" das Originaldach mit immerhin handgestrichenen Ziegeln verloren, um das ich auch noch wochenlang gekämpft habe.

Es ist nicht so, dass ich überhaupt nichts gefragt hätte. Aber die richtige Anwort hat eben keiner parat gehabt. Man hat mich mit diesen unsäglichen Phrasen abgespeist und stets auf die Bestimmungen der ENEV verwiesen.

Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist. Nach diesem Grundsatz geht es jetzt bei uns weiter.

Grüße
Ulrike

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Di 27. Jun 2006, 09:31
von Ulrike Nolte
DIN

möglichst noch "zertifiziert nach DIN ..."
Der Standardspruch meiner besseren Hälfte lautet: "Da steht auch so ein teurer und nichtsnutziger Ordner im Schrank, den kein Mensch mehr in die Hand nimmt."

Dass man versucht, das rausgeschmissene Geld wieder reinzuholen, verwundert mich eigentlich nicht. Man sollte jeden, der sich mit solchen unnützen Dingen jahrelang selbst befriedigt (und dann womöglich auch noch von Steuergeldern bezahlt wird), ins All schießen. Je weiter weg, um so besser  ;D

Der Wahnsinn hat Methode.

Sonnige Grüße
Ulrike

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Di 27. Jun 2006, 09:56
von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
Ahoi miteinander,

zu dem Themenkomplex DIN vs. Regeln der Technik möchte ich nur soviel beisteuen: Mit der Schuldrechtsreform 2002 (?) hat sich der Mangelbegriff grundlegend, von einem objektiven Mangelbegriff zu einem subjektiven Mangelbegriff geändert. Als "Ausfluß" dieser Entwicklung hat jeder Auftragnehmer dem Auftraggeber das Werk "frei von Sach- UND Rechtsmängeln" zu verschaffen. Im Ergebnis führt dies einmal mehr zu einer weiteren Verrechtlichung unseres Lebens, denn nunmehr kann ein objektiv mangelhaftes Werk (Wasserhahn tropft) durchaus vertragsgerecht sein und insoweit auch eine mangelfreie Ausführung. Hieraus leiten sich aber erhebliche Hinweis- und Aufklärungspflichten für den den planenden und bauleitenden Architekten UND den Werkunternehmer ab ! Und auch da ist die Rechtssprechung leider inzwischen sehr eindeutig : selbst wenn der Auftraggeber sein Werk mangelhaft bestellt, ja sogar auf die mangelhafte Ausführung besteht, haftet der Architekt und der Werkunternehmer dafür, wenn er nicht beweisen kann, dass er den Auftraggeber AUSREICHEND über dieses mangelbehaftete Ansinnen aufgeklärt hat.

Auch der Bezug auf Normenwerke wie den DIN ist nicht rechtssicher, denn der NABAU (Normenausschußbau -> DIN) ist eine privatwirtschaftliche Veranstaltung, der nicht GRUNDSÄTZLICH unterstellt werden kann, dass die dort getroffenen Vereinbarungen den Regeln der Technik entsprechen, auf deren Ausführung jeder Bauherr aber einen gesetzlich verbrieften Anspruch hat. Soweit man sich bei seinen Ausschreibungen auf das Einhalten von Normenwerken bezieht, tut man gut daran sich zu vergewissern, dass diese auch als eine Regel der Technik gelten (und weil wir in Deutschland alles gerne ein bischen kompliziert machen, steht natürlich nirgendwo welche Normen oder Fachregeln als Regel der Technik gelten - dies muß im Falle eines Falles durch eine UMFRAGE ermittelt werden !). Und weil immer alle von den Regeln der Technik sprechen, aber fast keiner weiß was eine Regel der Technik ist, hier die Erläuterung :

Eine Regel der Technik liegt vor, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind :

1. Die Ausführung ist in den einschlägigen Verkehrskreisen bekannt
2. Die Ausführung hat sicn den einschlägigen Verkehrskreisen bewährt
3. Die Ausführung ist theoretisch richtig

Und weil das alles natürlich an Komplexität noch nicht reicht, erfindet unser Gesetz- und Verordnungsgeber zuweilen Regeln, wie die ENEV oder der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau -, die mit anderen Regeln, die natürlich auch einzuhalten sind, kollidieren....

Wer sich als Architekt oder Auftragnehmer in diesem Spannungsfeld einen Fehler leistet, dass hier ohnehin nur ausschnittsweise dargestellt werden kann, der muß heute leider damit rechnen, dafür auch haftbar gemacht zu werden. Das erklärt vielleicht die zuweilen zurückhaltenden Äußerungen von Architekten,denn die werden besonders gerne verklagt. Und wer von Euch mal seinen Kopf im Tempo eines Head-bangers vor lauter Fassungslosigkeit schütteln möchte, dem sende ich gerne mal ein paar aktuelle Urteile aus dem Architekenrecht.

Abschließend noch zu Ulrikes "Fall" : Der scheint mir denn doch sehr eindeutig ein Versäumnis ihrer "Sachwalter" zu sein (unterstellt, der Sachverhalt ist so wie von Ulrike geschildert). Aber das wäre wahrscheinlich eine Rechtsberatung....


So, ich muß mich wieder "absichern" gehen....


Gruß, Sven.

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Di 27. Jun 2006, 10:18
von Ulrike Nolte
Sven Teske hat geschrieben: Aber das wäre wahrscheinlich eine Rechtsberatung....
Wie beim Tischler: Der Erfolg eines Rechtstreits ist sehr ungewiss, kostet zusätzlich Geld (für den Anwalt und Gutachter) und herauskommen wird "nur" ein Vergleich. Wenn überhaupt. Womöglich haben wir auch irgendeinen Fehler gemacht. Bis wir ein Ergebnis haben, geht noch viel Zeit ins Land. Bis dahin müssen die Fenster längst drin sein.

Ich verstehe ja, dass sich alle absichern wollen. Ist ihr gutes Recht. Aber wo sind wir damit gelandet? Bei überlasteten Gerichten und gut bezahlten Rechtsberatern. Die Branche scheint zu florieren ...

Keine Sorge, meinen Unmut habe ich zu allererst an der richtigen Stelle abgelassen. Geerntet habe ich ein Schulterzucken. Für einen Menschen mit einem Anspruch an Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit nur sehr schwer nachvollziehbar.

Grüße
Ulrike

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Di 27. Jun 2006, 15:32
von Reini
Hallo salinodg,

"Und warum haben wir - in der Tat - so wenig Mitglieder aus dem Bereich der Landwirtschaft? Weil auch hier der Industrie-Pilz der angeblichen Modernität gewirkt hat. Wer will schon als rückständig gelten?

Ich glaube das ist eine einfache Verallgemeinerung! Ich bin selbst Landwirtssohn und als Planer ausschließlich im landw. Bereich tätig. Ich kann nicht erkennen, dass die Landwirtschaft dem Industrie -Pilz (was ist das eigentlich?) erlegen ist.
In der Meinung der Allgemeinheit steht der Landwirt als äußerst konservativ dar. Er wirft eigentlich Dinge nur sehr schweren Herzens weg.
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass innerhalb der IGB immer nur das Bild der "alternativen Landwirtschaft" positiv und das der Mehrheit, der konventionellen, negativ dargestellt wurde?
Ich habe eigentlich nie richtig verstanden warum es hier keinen wirklichen Dialog gibt!

Gruß, R. Seevers

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Mi 28. Jun 2006, 06:44
von Ulrike Nolte
Hallo Reinhard,
ich gehe nicht davon aus, dass das typisch ist - aber hier im Ort gibt es einen Landwirt (Viehhaltung und Ackerwirtschaft), der sein schönes teils aus Ziegelstein, teils mit Sichtfachwerk und Kalkputz ausgestattetes Haus in mühevoller und langwieriger Eigenleistung verschönert. Mit dem sind wir in Kontakt weil auch an diesem Haus eine Sandsteinverkleidung hängt.

Der gute Mann braucht weder die IGB, noch irgendwelche Foren. Er sagt, er ist froh, dass seine knappe Freizeit mal gerade eben so dafür ausreicht um das Haus auf Vordermann zu bringen. Fehlende Kenntnisse holt er sich aus Büchern und mit der Beobachtungsgabe. Der fragt nicht mal uns, wie wir das so machen ...

Vielleicht liegt es auch daran, dass da kein Dialog entsteht. Diese Leute haben ja nun wirklich kaum Zeit. Wie man weiß, ist Landwirtschaft ein Zweig, in dem die Menschen noch nicht einmal Urlaub machen können. Als Landwirtssohn solltest Du das doch wissen.

Grüße
Ulrike

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Mi 28. Jun 2006, 07:14
von Reini
Mensch Ulrike,
du kennst einen Landwirt und hast gleich die Lösung meiner Frage parat- alle Achtung - wenn dein Weltbild so einfach ist, na dann !

Gruß, R. Seevers

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Mi 28. Jun 2006, 07:26
von Ulrike Nolte
Reini hat geschrieben: Mensch Ulrike,
du kennst einen Landwirt und hast gleich die Lösung meiner Frage parat- alle Achtung - wenn dein Weltbild so einfach ist, na dann !

Gruß, R. Seevers
Lieber Reinhard,

ich sprach von "VIELLEICHT", bitte nochmals nachlesen

Langsam habe ich den Eindruck, als wolltest Du mich missverstehen.

Re: IGB Jahreshauptversammlung

Verfasst: Mi 28. Jun 2006, 08:58
von Reini
Ok Ulrike,

ich glaube es ist besser, wenn ich mich zurückziehe!

Und Tschüss

DIALOG

Verfasst: Mi 28. Jun 2006, 14:59
von Ralf Femmer | KS Freiberg
Also so langsam wird mir hier komisch.

Schade wenn du diese Diskussion verlässt, Reinhard. Ich wollte schon viel früher etwas schreiben, aber ich muss wohl Landwirt sein, denn ich hatte weder Zeit (noch Urlaub).

Bisher hatte ich immer den Eindruck, dass es unter Erwachsenen möglich ist, einen gepflegten Dialog zu führen. Was mich aber im Moment extrem irritiert, ist die Form der Emotionen, die hier eingezogen sind.
1. Ich glaube nicht, das Landwirte mehr arbeiten als andere Selbständige (selbst und ständig), als Gastwirtsohn könnte ich mich fragen, warum nicht die besondere Rolle der Landgasthöfe und deren Ausgestaltung eine sichtbarere Rolle in der IGB spielt. Könnte das vielleicht daran liegen, das dieses Thema einfach niemanden so richtig Interessiert und es deshalb nicht so beachtet wird?
2. Zu einem Dialog gehören immer zwei, D h. ein Dialog kann nur stattfinden, wenn auch auf beiden Seiten ein entsprechender Bedarf vorhanden ist. Wenn der Landwirt in Ulrikes Dorf keinen möchte, kann das die unterschiedlichsten Gründe haben, in jedem Fall ist das nicht Repräsentativ. In meinem Dorf kommen die Landwirte, wenn Sie entsprechende Probleme haben und holen sich meinen Rat.
3. Die These, die IGB (ich werde im Folgenden zu der Formulierung "wir" übergehen, da mir die Versachlichung ein wenig auf die Nerven geht und letztlich auch zu einer gewissen Entfremdung führt) wird altersbedingt Probleme bekommen, halte ich für sehr gewagt. Die Ursache, für den Mitgliederrückgang würde ich in erster Linie in der Tatsache begründet sehen, das die regionale Ausprägung der IGB nach wie vor sehr einseitig ist. D. h. der Schwerpunkt liegt nach wie vor in Norddeutschland. Dort finden traditionell die Jahreshauptversammlungen statt und dort lebt auch der größte Teil des Vorstandes. Für die Zukunft werden wir uns überlegen müssen, wie über die Kernregion der IGB hinaus, unser Anliegen transportiert werden kann und letztlich dazu führt, das neue Mitglieder gewonnen werden können.
4. Ich selber stehe der IGB seit ca. 1990 nahe, gehöre als nicht zu den "Alten". Seit diesem Jahr repräsentiere ich unseren Verein im Rahmen einer Kontaktstelle im Landkreis Oberhavel. Bisher habe ich nicht wirklich eine konkrete Vorstellung entwickeln können, was das eigentlich wirklich bedeutet. Seit diese Kontaktstelle besteht, gibt es verschiedene Beratungen mit Privatpersonen, stellenweise Architekten und punktuell den Denkmalbehörden. Weitergehende Aktivitäten habe ich von meiner Seite bisher nicht unternommen, weil mir ehrlich gesagt gar nicht wirklich klar ist: WAS geht denn? Der Versuch, im Rahmen des KST/AST Forums erste Diskussionen in Gang kommen zu lassen ist letztlich daran gescheitert, das offensichtlich niemand innerhalb dieses internen Forumsteil (der ja explizit gewünscht war) aktiv ist.
5. Wir besitzen ausgesprochen ausgeprägtes Know How. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Dieses Wissen ist gleichberechtigt neben dem Unwissen angesiedelt. Das ist in Vereinen völlig normal, schließlich herrscht auch hier eine Art Solidarprinzip, das die unwissenden an den Erkenntnissen der Wissenden teilhaben lassen soll. Ausdruck dieses Prinzips ist auf der einen Seite der Holznagel und auf der anderen Seite diese Internetplattform. Der Vorteil dieser Medien ist, dass wir unabhängig vom jeweiligen Standort einen Austausch führen können. Das nutzen wir, aber das sollten wir, wie ja auch schon einmal im Rahmen der AG Bautechnik angedacht, stärker mit fachlichen Standards füllen. und damit komme ich zu
6. Verbesserungen, Neuerungen und Vorschläge
a) Leitfaden
Unter Einbeziehung der fachlich versierten Mitglieder sollte für die Kernproblematiken eine Art Nachschlagewerk erarbeitet werden. Selbiges kann als lose Blattsammlung, eventuell mit einem schönen IGB Ordner, den Mitgliedern und sonstigen "Bedürftigen" zur Verfügung gestellt werden. Ein erster Weg, diese Kernprobleme zu benennen, könnte eine Durchsicht dieses Forums sein. Bei den derzeit 376 Themen und 3168 Beiträgen dürfte es einige Wiederholungen geben. aber einige Themen, wie z.B. Innendämmung, Kalkputz, Anstriche, Wandheizung etc. sind immer wieder aufgetaucht und könnten eine nützliche Hilfe für eine zukünftige Gewinnung von neuen Mitgliedern sein.
b) Regionale Aktivitäten
Um uns in den Regionen außerhalb des Kerngebietes stärker zu profilieren, halte ich es für Sinnvoll, eine Art Leitfaden zu erarbeiten, der den aktiven vor Ort (also z.B. mir) eine Möglichkeit gibt, auf die Erfahrungen der anderen zurückzugreifen und darüber hinaus auch konkrete Hilfen anbietet. Themen könnten z.B. Pressearbeit, Umgang mit Behörden, Steigerung der Beratungskompetenz, etc. sein.
Wie finde ich als KST einen Einstieg? da würde ich doch gerne von den alten, erfahrenen Hasen nutznießen.
c) Workshops
... haben sich ja offensichtlich als ein gutes Mittel herausgestellt, neue Mitglieder zu gewinnen. Hier sollte ein Leitfaden her, damit andere KST (z.B. unsere) in die Lage versetzt werden, solche durchzuführen. Erfahrungen dürften nur bei denen vorhanden sein, die schon einmal welche durchgeführt haben.
so weit erst einmal von meiner Seite
FG Ralf