Haftungsausschluß aufgrund von Lehmbau?
Verfasst: Di 8. Aug 2006, 09:21
hallo.
wir sanieren ein altes fachwerkgebäude in traditioneller bauweise, d.h. lehmbau, ohne beton- oder zement, ziegelausmauerung mit muschelkalk etc....
in diesem zusammenhang gab es einige reibungspunkte mit unserem architekten hinsichtlich DIN und VOB. z.b. sollte bei einigen fundamenten statt wie früher üblich naturstein beton als fundament gegossen werden. hiergegen habe ich mich gewehrt. der statiker hat es erneut gerechnet und siehe da- es ging dann plötzlich doch.
jetzt zum ende des vorhabens (geplanter einzug ende des jahres) kommt unser architekt mit dem wunsch nach einer unterschrift unter folgenden wortlaut.
was haltet ihr davon? ich dachte es gibt auch anerkannte lehmbauregeln... ehrlich gesagt bin ich nicht gewillt auch nur ein kreuz unter diese formulierung zu setzen. das kommt m.e. einem "persil"-schein gleich und ich müsste für alle beanstandeten punkte den nachweis erbringen, dass diese auch DIN bzw. VOB gerecht ausgeführt wurden...
ERKLÄRUNG
Haftungsausschluss für eventuelle auftretende Bauschäden
Nach eingehenden Beratungen mit unserem Bauherrn XX über die Art der Sanierung des Bauvorhabens, haben wir, unser Bauher XX und wir, das Planungsbüro YY, vertreten durch ZZ Einigung darüber erzielt, dass die Sanierung auf Wunsch des Bauherrn nicht grundsätzlich DIN und VOB gerecht und nicht grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden soll.
Unser Bauherr XXerklärt hiermit ausdrücklich, dass er uns, das Planungsbüro YY, von der haftung für jedwede Schäden, die durch von VOB, DIN und anerkannte Regeln der Technik abweichende Bauweisen in Planung und Ausführung entstehen könnten, freistellt.
Die Sanierung des Bauvorhabens wird in enger Abstimmung zwischen dem Bauherren und dem Planungsbüro durch alternative Bauweisen, für die der Bauherr die volle Haftung übernimmt, geplant und ausgeführt.
wir sanieren ein altes fachwerkgebäude in traditioneller bauweise, d.h. lehmbau, ohne beton- oder zement, ziegelausmauerung mit muschelkalk etc....
in diesem zusammenhang gab es einige reibungspunkte mit unserem architekten hinsichtlich DIN und VOB. z.b. sollte bei einigen fundamenten statt wie früher üblich naturstein beton als fundament gegossen werden. hiergegen habe ich mich gewehrt. der statiker hat es erneut gerechnet und siehe da- es ging dann plötzlich doch.
jetzt zum ende des vorhabens (geplanter einzug ende des jahres) kommt unser architekt mit dem wunsch nach einer unterschrift unter folgenden wortlaut.
was haltet ihr davon? ich dachte es gibt auch anerkannte lehmbauregeln... ehrlich gesagt bin ich nicht gewillt auch nur ein kreuz unter diese formulierung zu setzen. das kommt m.e. einem "persil"-schein gleich und ich müsste für alle beanstandeten punkte den nachweis erbringen, dass diese auch DIN bzw. VOB gerecht ausgeführt wurden...
ERKLÄRUNG
Haftungsausschluss für eventuelle auftretende Bauschäden
Nach eingehenden Beratungen mit unserem Bauherrn XX über die Art der Sanierung des Bauvorhabens, haben wir, unser Bauher XX und wir, das Planungsbüro YY, vertreten durch ZZ Einigung darüber erzielt, dass die Sanierung auf Wunsch des Bauherrn nicht grundsätzlich DIN und VOB gerecht und nicht grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden soll.
Unser Bauherr XXerklärt hiermit ausdrücklich, dass er uns, das Planungsbüro YY, von der haftung für jedwede Schäden, die durch von VOB, DIN und anerkannte Regeln der Technik abweichende Bauweisen in Planung und Ausführung entstehen könnten, freistellt.
Die Sanierung des Bauvorhabens wird in enger Abstimmung zwischen dem Bauherren und dem Planungsbüro durch alternative Bauweisen, für die der Bauherr die volle Haftung übernimmt, geplant und ausgeführt.