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Haftungsausschluß aufgrund von Lehmbau?

Verfasst: Di 8. Aug 2006, 09:21
von sara
hallo.
wir sanieren ein altes fachwerkgebäude in traditioneller bauweise, d.h. lehmbau, ohne beton- oder zement, ziegelausmauerung mit muschelkalk etc....
in diesem zusammenhang gab es einige reibungspunkte mit unserem architekten hinsichtlich DIN und VOB. z.b. sollte bei einigen fundamenten statt wie früher üblich naturstein beton als fundament gegossen werden. hiergegen habe ich mich gewehrt. der statiker hat es erneut gerechnet und siehe da- es ging dann plötzlich doch.

jetzt zum ende des vorhabens (geplanter einzug ende des jahres) kommt unser architekt mit dem wunsch nach einer unterschrift unter folgenden wortlaut.

was haltet ihr davon? ich dachte es gibt auch anerkannte lehmbauregeln...  ehrlich gesagt bin ich nicht gewillt auch nur ein kreuz unter diese formulierung zu setzen. das kommt m.e. einem "persil"-schein gleich und ich müsste für alle beanstandeten punkte den nachweis erbringen, dass diese auch DIN bzw. VOB gerecht ausgeführt wurden...

ERKLÄRUNG

Haftungsausschluss für eventuelle auftretende Bauschäden

Nach eingehenden Beratungen mit unserem Bauherrn XX über die Art der Sanierung des Bauvorhabens, haben wir, unser Bauher XX und wir, das Planungsbüro YY, vertreten durch ZZ Einigung darüber erzielt, dass die Sanierung auf Wunsch des Bauherrn nicht grundsätzlich DIN und VOB gerecht und nicht grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden soll.

Unser Bauherr XXerklärt hiermit ausdrücklich, dass er uns, das Planungsbüro YY, von der haftung für jedwede Schäden, die durch von VOB, DIN und anerkannte Regeln der Technik abweichende Bauweisen in Planung und Ausführung entstehen könnten, freistellt.

Die Sanierung des Bauvorhabens wird in enger Abstimmung zwischen dem Bauherren und dem Planungsbüro durch alternative Bauweisen, für die der Bauherr die volle Haftung übernimmt, geplant und ausgeführt.

Re: Haftungsausschluß aufgrund von Lehmbau?

Verfasst: Di 8. Aug 2006, 10:19
von Stefan Haar
... würde ich so auch nicht unterschreiben !

Wenn das Planungsbüro meint, sich hinsichtlich der Ausführung einzelner Sanierungstechniken befreien lassen zu müssen, sollten diese explizit mit Begründung aufgeführt werden.

Ich arbeite ja nun wirklich auch viel mit alternativen Baustoffen und alten Techniken, die nicht unbedingt DIN-gerecht sein müssen, aber ein derartiges Schreiben habe ich bisher noch nie für erforderlich gehalten. Wenn ich eine anzuwendende Technik nicht vertreten kann, muß ich mich als Planer schriftlich dazu äußern. Wenn der Bauherr z.B. unbedingt eine Elektroosmoseanlage zur Trockenlegung seines Kellers haben möchte, würde ich Ihm also schriftlich mitteilen, dass ich davon überzeugt bin, dass diese Maßnahme mit Sicherheit nicht zielführend sein wird. Wenn er sich dann hinterher über den nach wie vor feuchten Keller beklagt, dann sollte mir als Planer dieses Schreiben helfen können.

Sara, folge ruhig weiter Deinem gesunden Menschenverstand.  :D

Herzliche Grüße

Stefan