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Muß Baugerüst bei der Gemeinde angemeldet werden?

Verfasst: Fr 6. Mär 2009, 20:58
von Marcel_74
Hallo,

ich hätte da mal eine Frage zur Aufstellung von Baugerüsten auf öffentlichen Gehwegen.
Ich möchte einen Teil meines Hauses demnächst zwecks Sanierung einrüsten.
Das Haus steht mit der Traufseite zur Strasse hin.
Dort müßte ich auch die Hälfte bis zum ersten Stock einrüsten.

Frage:
Muß die Gerüstaufstellung bei der Gemeinde angemeldet werden?
Kann die Gemeinde Geld dafür verlangen (ist insoweit von Interesse, da das Gerüst wohl länger stehen wird, da ich die meisten Arbeiten in meiner Freizeit selber durchführen werde)?
Muß die fachgerechte Aufstellung bestätigt werden?

Anmerkung:
Der Gehweg ist so breit, dass bei aufgestelltem Gerüst noch ein Fußgänger daran vorbeilaufen kann.

Viele Grüße,
Marcel

Re: Muß Baugerüst bei der Gemeinde angemeldet werden?

Verfasst: Sa 7. Mär 2009, 14:53
von Ralf Femmer | KS Freiberg
Hallo Marcel,
wenn ein Gerüst auf öffentlichen Straßenland aufgestellt wird, muss dafür bei der Gemeinde (i.d.R. Ordnungsamt) eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis eingeholt werden. Dafür wird meistens eine Gebühr erhoben, die mehrheitlich abhängig ist, von der genutzten Fläche.
Solltest du allerdings in einem Dorf wohnen, würde ich dir empfehlen, einfach mal mit dem Bürgermeister/ Ortsvorsteher zu sprechen.
Manche Sachen lösen sich dann ganz von alleine nach dem Motto:" wo kein Kläger, da kein Richter.
Schönes WE
Ralf

Re: Muß Baugerüst bei der Gemeinde angemeldet werden?

Verfasst: So 8. Mär 2009, 01:03
von Baumeister
Ja.
Soviel ich weiß MUSS man anmelden.
Habe übers hiesige Rathaus eine Anordnung (§§44/45 StVO stimmt?) für eine Vollsperrung beantragt.
Vollsperrung deshalb, weil keine 3 Meter Restbreite für Kfz gegeben waren.
Die nötigen Schilder können über den örtlichen Bauhof bezogen werden (Gebühr Ba-Wü: 40 Euro).
Man kann sich auch direkt ans Landratsamt wenden.

Es wurde mir auch gesagt, daß eine "zügige" Fertigstellung gewünscht ist.
Mir wurden dann Geschichten von bösen Menschen mit 2 Jahren Gerüstanbringung erzählt usw. ..
Mußt du sehen wie pflegeleicht die örtlichen Behörden sind ...

Gruß
Baumeister

Re: Muß Baugerüst bei der Gemeinde angemeldet werden?

Verfasst: Di 10. Mär 2009, 14:03
von Stefan Haar
Schon aus versicherungstechnischen Gründen würde ich ein Gerüst im öffentlichen Straßenraum nur von einem gewerblichen Gerüstbauer aufstellen lassen. Im Regelfall kümmert sich dieser dann nicht nur um den fachgerechten Aufbau (mit entsprechender Bescheinigung, die am Gerüst befestigt wird), sondern auch um die erforderlichen Genehmigungen.

Herzliche Grüße

Stefan