Also spätestetens wenn die wand weg ist, und wesentiche Verformungen in der Gebäudestruktur zu erkennen sind, war die Wand tragend.

Spass beiseite.
Grundsätzlich ist so eine Frage nicht so pauschal zu beantworten. Denn letzlich spielen dabei eine Reihe von Faktoren eine Rolle.
Ist z. B. im DG keine wand über der Esszimmerwand, trägt diese zumindest keine darüberliegende. Die Wand kann aber auc zur Queraussteifung des Hauses dienen.
Wenn in den 70ern Eingriffe in die Substanz vorgenommen wurden, ist es denkbar, das an einer anderen Stelle ein Wand weggeplant wurde und diese jetzt eine z. B. aussteifende Funktion stellvertretend übernimmt. Es könnte aber auch eine Trockenbauwand sein, auf die man ohne Probleme verzichten kann.
Bei gemauerten Wänden sind Halbsteinwände (ca.12,0cm) i.d.R. keine tragenden Wände. Bei einer Fachwerkwand kann das schon wieder ganz anders aussehen.
Mein ganzes geschwafel an dieser Stelle soll eigentlich nichts anderes Sagen als: Vorsichtig mit Ferndiagnosen. Jemanden holen, der sich das Spaktakel vor Ort ansehen kann und dann erst eine entscheidung treffen.
FG
Ralf Femmer
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