Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zur Aufstellung von Baugerüsten auf öffentlichen Gehwegen.
Ich möchte einen Teil meines Hauses demnächst zwecks Sanierung einrüsten.
Das Haus steht mit der Traufseite zur Strasse hin.
Dort müßte ich auch die Hälfte bis zum ersten Stock einrüsten.
Frage:
Muß die Gerüstaufstellung bei der Gemeinde angemeldet werden?
Kann die Gemeinde Geld dafür verlangen (ist insoweit von Interesse, da das Gerüst wohl länger stehen wird, da ich die meisten Arbeiten in meiner Freizeit selber durchführen werde)?
Muß die fachgerechte Aufstellung bestätigt werden?
Anmerkung:
Der Gehweg ist so breit, dass bei aufgestelltem Gerüst noch ein Fußgänger daran vorbeilaufen kann.
Viele Grüße,
Marcel
Muß Baugerüst bei der Gemeinde angemeldet werden?
- Ralf Femmer | KS Freiberg
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Re: Muß Baugerüst bei der Gemeinde angemeldet werden?
Hallo Marcel,
wenn ein Gerüst auf öffentlichen Straßenland aufgestellt wird, muss dafür bei der Gemeinde (i.d.R. Ordnungsamt) eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis eingeholt werden. Dafür wird meistens eine Gebühr erhoben, die mehrheitlich abhängig ist, von der genutzten Fläche.
Solltest du allerdings in einem Dorf wohnen, würde ich dir empfehlen, einfach mal mit dem Bürgermeister/ Ortsvorsteher zu sprechen.
Manche Sachen lösen sich dann ganz von alleine nach dem Motto:" wo kein Kläger, da kein Richter.
Schönes WE
Ralf
wenn ein Gerüst auf öffentlichen Straßenland aufgestellt wird, muss dafür bei der Gemeinde (i.d.R. Ordnungsamt) eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis eingeholt werden. Dafür wird meistens eine Gebühr erhoben, die mehrheitlich abhängig ist, von der genutzten Fläche.
Solltest du allerdings in einem Dorf wohnen, würde ich dir empfehlen, einfach mal mit dem Bürgermeister/ Ortsvorsteher zu sprechen.
Manche Sachen lösen sich dann ganz von alleine nach dem Motto:" wo kein Kläger, da kein Richter.
Schönes WE
Ralf
Äußerungen im Forum sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen. Bei Rechtsfragen wird in jedem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen, bei Sanierungsproblemen eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort.
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Re: Muß Baugerüst bei der Gemeinde angemeldet werden?
Ja.
Soviel ich weiß MUSS man anmelden.
Habe übers hiesige Rathaus eine Anordnung (§§44/45 StVO stimmt?) für eine Vollsperrung beantragt.
Vollsperrung deshalb, weil keine 3 Meter Restbreite für Kfz gegeben waren.
Die nötigen Schilder können über den örtlichen Bauhof bezogen werden (Gebühr Ba-Wü: 40 Euro).
Man kann sich auch direkt ans Landratsamt wenden.
Es wurde mir auch gesagt, daß eine "zügige" Fertigstellung gewünscht ist.
Mir wurden dann Geschichten von bösen Menschen mit 2 Jahren Gerüstanbringung erzählt usw. ..
Mußt du sehen wie pflegeleicht die örtlichen Behörden sind ...
Gruß
Baumeister
Soviel ich weiß MUSS man anmelden.
Habe übers hiesige Rathaus eine Anordnung (§§44/45 StVO stimmt?) für eine Vollsperrung beantragt.
Vollsperrung deshalb, weil keine 3 Meter Restbreite für Kfz gegeben waren.
Die nötigen Schilder können über den örtlichen Bauhof bezogen werden (Gebühr Ba-Wü: 40 Euro).
Man kann sich auch direkt ans Landratsamt wenden.
Es wurde mir auch gesagt, daß eine "zügige" Fertigstellung gewünscht ist.
Mir wurden dann Geschichten von bösen Menschen mit 2 Jahren Gerüstanbringung erzählt usw. ..
Mußt du sehen wie pflegeleicht die örtlichen Behörden sind ...
Gruß
Baumeister
Wenn das Haus fertig ist, kommt der Tod.
arab. Sprichwort
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- Stefan Haar
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Re: Muß Baugerüst bei der Gemeinde angemeldet werden?
Schon aus versicherungstechnischen Gründen würde ich ein Gerüst im öffentlichen Straßenraum nur von einem gewerblichen Gerüstbauer aufstellen lassen. Im Regelfall kümmert sich dieser dann nicht nur um den fachgerechten Aufbau (mit entsprechender Bescheinigung, die am Gerüst befestigt wird), sondern auch um die erforderlichen Genehmigungen.
Herzliche Grüße
Stefan
Herzliche Grüße
Stefan
AG-Bautechnik der IGB
Dipl.-Ing. Architekt
Beiträge im Forum können lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen sein. Bei konkreten Sanierungsproblemen ist eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort zwingend erforderlich.
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