Abwasserrohrleitung

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zehafue
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Abwasserrohrleitung

Beitrag von zehafue »

Thema wurde dupliziert!

Gruß
thobi

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Situation: Vor knapp 10 Jahren denkmalgeschütztes Fachwerkhaus erworben. In den Unterlagen Fotos von 125er Kunststoffabwasserrohren parallel zur Hauswand (neu!) dokumentiert bis zum rechtwinkligen Abzweig quer unter der Wiese bis zm Nachbarn (ca. 12 m). Dort Kunststoffdeckel auf Revisionsschacht. Dann Unterquerung der Leitung von 2 Nachbargrundstücken und "irgendwo" Einleitung nach Vereinigung mit einer nachbarlichen Abwasserleitung in den gemeindlichen Sammler.

Nach den ersten stärkeren Regenfällen in der vergangenen Woche 2 x Rückstau des Abwassers in ein Toilettenbecken ohne Verdreckung, aber mit großen Mengen Luft.

Durch Spezialfirma Videoinspektion der Abwasserleitung über 18m in Fliesrichtung. Befund: Nicht mehr fluchtende Tonrohre mit frei flottierenden Dichtungen, Wurzeleinwuchs :o und unbekannter Abzweig der Leitung Richtung naheliegendem Bach, der von der Kamera nicht passiert werden kann.

Fragen: Wem gehört die Abwasserleitung auf dem NAchbargrundstück? Wer ist für Erhalt und ggfs. Sanierung dort verantwortlich? Wer haftet für den - sicherlich illegalen - Abzweig in den Bach? Wer ist für die mit dem übenächsten Nachbarn quasi gemeinsam benutzten Abwasserkanal zuständig?
Muß der NAchbar Sanierungsarbeiten dulden?
Wer weiß Rat?
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forenadmin
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Re: Abwasserrohrleitung

Beitrag von forenadmin »

Moin Christian,

zunächst herzliche Glückwünsche zum Geburtstag!
zehafue hat geschrieben:Situation: ... In den Unterlagen Fotos von 125er Kunststoffabwasserrohren parallel zur Hauswand (neu!) dokumentiert bis zum rechtwinkligen Abzweig quer unter der Wiese bis zm Nachbarn (ca. 12 m). Dort Kunststoffdeckel auf Revisionsschacht. Dann Unterquerung der Leitung von 2 Nachbargrundstücken und "irgendwo" Einleitung nach Vereinigung mit einer nachbarlichen Abwasserleitung in den gemeindlichen Sammler.
Gegenfrage: Sind denn diese Kunststoffrohre existent und ist es insofern nicht sinnvoller,
den "alten Kanal" aufzugeben und in Richtung des gemeindlichen Sammlers einzuleiten?

Gruß
Thomas
Gruß
Thomas Schomburg
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zehafue
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Re: Abwasserrohrleitung

Beitrag von zehafue »

Vielen Dank für die guten Wünsche!

Zum Inhaltlichen: Die Lage der alten Tonrohre und die vorgegebene gefällebedingte Fließrichtung sind schon ok.
Nur liegen sie bis zum erreichen der gemeindlichen Sammlers auf zwei Grundstücken der Nachbarn.
Ein "neuer" Rohrverlauf brächte keine sachlichen Vorteile und wäre u. U . viel länger.

Christian
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forenadmin
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Re: Abwasserrohrleitung

Beitrag von forenadmin »

Moin Christian,

ich will Deinen Beitrag etwas mehr in den Vordergrund rücken, in der Hoffnung, dass Dir doch noch jemand Deine Fragen beantwortet.

Ich hatte Dich zunächst nicht so verstanden, dass die 125er Rohre nur bis zum Abzweig verlegt sind.

Abendliche Grüße
Thomas
Gruß
Thomas Schomburg
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: Abwasserrohrleitung

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Die Abwasserleitung kann eine gemeinschaftliche sein, sie kann nur Dir gehören oder nur deinen Nachbarn. Eigentlich sollte hierüber sowohl das Bauamt als auch das Grundbuchamt Unterlagen haben. Denn, soweit es sich um Deine einzige Abwasserleitung handelt, gehört sie zum Themenkomplex der Erschließung und sollte durch ein Leitungsrecht in Abt. II des Grundbuchs eingetragen sein (des Nachbargrundstücks). Da es sich hier offensichtlich um eine Anbindung in ein öffentliches Abwassersystem handelt kann auch eine Eintragung in eine Baulastenverzeichis erfolgt sein. Mit dieser Information kannst Du zunächst nur klären ob und wie die Zuleitung über fremde Grundstücke rechtlich gesichert ist und ggf. hieraus die Eigentumsverhältnisse ableiten.
Leiten denn deine Nachbarn auch über diese Leitung ihre Abwässer ein ?

Da die Einleitung in den Bach auch eine strafrechtliche Seite hat, solltest Du das schnell klären.

Gruss, Sven.
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zehafue
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Re: Abwasserrohrleitung

Beitrag von zehafue »

Vielen Dank für die Tipps!

Derzeit lasse ich im Grundbuch prüfen, ob es Einträge bei den Nachbarn gibt.
Vermutlich jedoch nicht, da es in unserem 60-Kopf-Dorf noch vor 20 Jahren wie im Wilden Westen zuging...

Zusätzlich stellt sich die Frage, ob, wenn es denn keine Einträge im Grundbuch gibt, der Nachbar etwaige Baggerungen in seinem Garten dulden muß oder gar mein Abwasserrohr auf seinem Grund mit einem Eimer Beton versiegeln kann...

Ich will ja gar keinen Ärger mit den Nachbarn. Nur ich möchte schon die Möglichkeiten zuvor abgeklärt haben.
Es trifft sich meine Leitung übrigens Y-artig mit der eines Nachbarn zu einem gemeinsamen Stück hin zum gemeindlichen Sammler.

Gute Nacht
Christian
Dietrich Maschmeyer
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Re: Abwasserrohrleitung

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Einfach zumachen darf der Nachbar das Rohr keinesfalls, es ist ja quasi "lebensnotwendig". Die Nutzung des Rohres liesse sich (bei Gefahr im Verzug) jederzeit durch einstweilige Anordnung eines Gerichtes sicherstellen. Der Rest der Fragen bewegt sich in einer Grauzone. Baurechtlich relevant: Ihr Grundstück muss erschlossen sein, sonst gilt nur Bestandssschutz und es gibt keinerlei (!) Bau- oder Umnutzungsgenehmigung. Leitungen über Nachbargrundstück stehen der Erschliessung nur dann nicht entgegen, wenn man sie theoretisch auch über eigenes Grundstück oder über durch (Geh-Fahr- und) Leitungsrechte gesicherte Trasse bis zur öffentlichen Strasse führen kann.

Wenn da weder Grundbucheintrag noch Baulast vorhanden sind, unbedingt mit Nachbarn eine entsprechende Einigung und rechtliche Sicherung anstreben, und zwar möglichst durch eine freiwillige Vereinbarung. Von der Sache her sollte das hier kein Problem sein. Auch die Nachbarn nutzen ja die Leitung, und ohne Einigung würde es irgendwann für jeden teurer als heute.
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