Denkmal und Erbbaurecht

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annettfuchs
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Denkmal und Erbbaurecht

Beitrag von annettfuchs »

Guten Tag Zusammen,

ich habe 2005 ein altes Pfarrhaus ca. 300Jahre alt gekauft und das Grundstück im Erbbaurecht erworben.Leider habe ich erst diese Woche erfahren,dass mein Haus unter Denkmalschutz steht und auch das Grundstück Auflagen hat,da es ein ehemaliger Friedhof ( bis vor ca. 150 Jahren) war.2 alte Gräber gibts noch,ansonsten Obstwiese...Die Kirche hatte mir 2005 schriftlich versichert,das kein Denkmalschutz besteht....nun mein erwachen...
Kennt sich jemand aus zum Thema Denkmal und Erbbaurecht, da ich keinerlei steuerliche Hinweise (es wird immer nur von Eigentum gesprochen)finde.Treffen für mich auch die steuerlichen Abschreibungen zu ? Habe schon innen saniert bzw. rekonstruiert (Heizung,Elektrik,Fußböden geschliffenusw.)und außen Fassade hergerichtet,alles zum Glück so, wie es auch die Denkmalpflege verlangt hat.Habe seit gestern die Auflagen,die schon 2001 erstellt wurden zugeschickt bekommen.Kann ich meine bisherigen Kosten geltend machen ?

Bin ziemlich frustriert,hätte gern vor dem Kauf diese Infos gehabt. LG aus Sachsen Annett
Rosewich
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Re: Denkmal und Erbbaurecht

Beitrag von Rosewich »

Guten Tag,

Das Haus hast Du gekauft. Du bist damit Eigentümer des Hauses, wie jeder andere auch. Damit stehen Dir alle steuerlichen Möglichkeiten offen, die hier im Forum zu finden sind. Die gilt meines Erachtens ebenso für alle anderen Gegenstände, die sich auf dem Grundstück befinden, wie Zäune, Garagen, Wegebefestigungen usw. Natürlich betreffen Dich auch die denkmalpflegerischen Auflagen, die das Haus betreffen.
Bezüglich des Grundstückes bist Du nicht Eigentümer. Damit kannst Du die Kosten für das Grundstück nirgends geltend machen. Kosten sind hier aber eigentlich nur die Erbpacht, die Du zahlst. Im Übrigen ist da ein klassischer Grundstückseigentümer in einer sehr ähnlichen Situation.
Über die denkmalpflegerischen Auflagen für das Grundstück kann ich nichts sagen.

Zum Geltendmachen der Kosten: Ich nehme an, Du bewohnst das Haus selber!?
Damit ist für Dich §10f EStG relevant.
Dafür benötigst Du eine Bescheinigung vom Denkmalamt, dass die Kosten für den erhalt des Denkmals notwendig waren, und Du keine (oder einen Betrag x) Zuschüsse erhalten hast.
Von dem vom Denkmalamt bescheinigten Kosten kannst Du 10 Jahre lang 9% als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer ansetzen.
Problem könnte bei Dir werden, ob das Denkmalamt Dir die Bescheinigung gibt, da die Maßnahmen theoretisch vorher abgesprochen sein müssten.
Versuch mit dem Denkmalamt zu reden. 

Mit freundlichen Grüßen
Jörg
Beiträge im Forum sind allgemeine Betrachtungen und keinesfalls Beratungen. Bei rechlichen oder steuerlichen Fragen ist immer die Einzelberatung durch einen Fachmann erforderlich.
annettfuchs
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Re: Denkmal und Erbbaurecht

Beitrag von annettfuchs »

Guten Abend Jörg,

vielen Dank für Deine Antwort, ich dachte schon, es gibt keine Menschenseele in diesem großen Web, die dieses Thema kennt....
Ja, ich nutze mein Haus selber.Die Erbpacht kann ich also nicht mit geltend machen ?
Kommenden Dienstag kommt die Behörde-mal sehen wie das Gespräch verläuft. Sie hatten 2001 ein Besichtigungsprotokoll erstellt - mit den entsprechenden Auflagen, die ich -ohne sie zu kennen- allesamt umgesetzt habe.Also denke ich,es wird keine größeren Probleme geben und hoffe ganz stark, die mir entstandenen Kosten steuerlich geltend machen zu können bzw. ja ersteinmal diese Bescheinigung zu bekommen.Ich habe mir auch das auf diesen Seiten empfohlene Buch gekauft( Denkmal-und Steuerrecht) - kann es auch weiter empfehlen- es ist auf jeden Fall sehr hilfreich um ersteinmal die grobe Übersicht meiner Pflichten und Rechte zu bekommen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich noch weitere Leutchen finden, die vielleicht auch Erfahrungen mit alten Pfarrhäusern und den kirchlichen Verwaltungsämtern machen oder gemacht haben ! Hätte noch einige Geschichten parat.....
Herzliche Grüße aus Sachsen, Annett
Dietrich Maschmeyer
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Registriert: Mo 17. Feb 2003, 17:34

Re: Denkmal und Erbbaurecht

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Steuerlich und auch sonst zumeist wird ein Erbbaurecht behandelt wie ein Eigentum; daher heisst es ja auch "eigentumsähnliches Recht". Daher unterliegt der Erbbaurechtsnehmer den selben Rechten und Pflichten wie ein Eigentümer. Bau- und denkmalrechtlich ist er sogar der verantwortliche Eigentümer - und nicht der Erbbaurechtsgeber! Die Anforderungen hinsichtlich der Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen sind noch weniger strikt: Sie stehen in jedem Falle dem "wirtschaftlichen Eigentümer" zu, d.h. demjenigen, der das Risiko der Bauunterhaltung und der Sanierungsarbeiten trägt (und den Nutzen daraus zieht). Wirtschaftlicher Eigentümer zu sein, dazu reicht in der Regel schon ein langfristiger Pachtvertrag.
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