Eben gefunden: eine Broschüre mit Steuertipps für Denkmaleigentümer. Ein ziemlich umfangreiches "Werk"
Auf der Internetseite des Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW gibt es noch mehr Informationen
Grüße
Ulrike
Steuertipps für Denkmaleigentümer in NRW
- Ulrike Nolte
- Senior Member
- Beiträge: 869
- Registriert: Sa 9. Dez 2006, 16:14
- Wohnort: Lügde-Hummersen (Kreis Lippe)
- Kontaktdaten:
Steuertipps für Denkmaleigentümer in NRW
"Wenn du wirklich etwas willst, werden alle Märchen wahr." (Theodor Herzl)
Mehr über meine wahr gewordenen Märchen ist hier nachzulesen
Mehr über meine wahr gewordenen Märchen ist hier nachzulesen
Re: Steuertipps für Denkmaleigentümer in NRW
Vielen Dank für den guten Tipp Ulrike!
Nur den Punkt "Eigenheimzulage" muss man leider mittlerweile streichen...
Wir werden uns auf jeden Fall mal näher mit dieser Lektüre beschäftigen!
Lieben Gruß!
Petra
Nur den Punkt "Eigenheimzulage" muss man leider mittlerweile streichen...
Wir werden uns auf jeden Fall mal näher mit dieser Lektüre beschäftigen!
Lieben Gruß!
Petra
-
- Member
- Beiträge: 61
- Registriert: Mo 30. Jul 2007, 12:43
- Wohnort: Hirschberg (Südost-Thüringen)
Re: Steuertipps für Denkmaleigentümer in NRW
Garnicht schlecht für einen ersten Übreblick.
Das Thema Grundsteuerbefreiung kommt zu kurz.
Die Einkommensteuer wird aber prinzipiell ganz gut dargestellt.
Natürlich bin ich mit manchen Aussagen nicht einverstanden. Z.B.: "Die Frage, inwiewit sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen oder nur über einen längeren Zeitraum absetzbare Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorliegen, haben die Finanzämter zu entscheiden." Das ist so nicht wirklich richtig, denn das Finanzamt hat keine Entscheidungsfreiheit.
Trotzdem halte ich die Broschüre für lesenswert, wenn man einen Überblick bekommen will.
Grüße, Jörg
Das Thema Grundsteuerbefreiung kommt zu kurz.
Die Einkommensteuer wird aber prinzipiell ganz gut dargestellt.
Natürlich bin ich mit manchen Aussagen nicht einverstanden. Z.B.: "Die Frage, inwiewit sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen oder nur über einen längeren Zeitraum absetzbare Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorliegen, haben die Finanzämter zu entscheiden." Das ist so nicht wirklich richtig, denn das Finanzamt hat keine Entscheidungsfreiheit.
Trotzdem halte ich die Broschüre für lesenswert, wenn man einen Überblick bekommen will.
Grüße, Jörg
Beiträge im Forum sind allgemeine Betrachtungen und keinesfalls Beratungen. Bei rechlichen oder steuerlichen Fragen ist immer die Einzelberatung durch einen Fachmann erforderlich.