Für alle Treckerfahrer: Normalerweise ist eine Steuerbefreiung nicht möglich, solange man keinen landwirtschaftlichen Betrieb führt. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn der Trecker für das Erzeugen von Tierfutter benutzt wird, und zwar auch für nicht professionelle Tierhaltung, also "Hobby"-Tiere. Den Tipp bekam ich vom Sachbearbeiter des örtlichen Finanzamtes. Habe ich beantragt und ging durch. Ist doch mal was.
Gruß
Ludwig
Info: Steuerbefreiung für Traktoren
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Re: Info: Steuerbefreiung für Traktoren
Das ist gut zu wissen. Habe das selbe Problem aber vor 15 Jahren gehabt, bin auf meinen Nachbarn aufmerksam geworden. Der ist Fischer, im Haupterwerb, und mein Traktor läuft in seinem Betrieb. Geht auch. Ich Papiere, er Anmeldung.
gruß OWL
gruß OWL
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Re: Info: Steuerbefreiung für Traktoren
Hallo, ein Tipp: Wir haben einen alten Trecker von 1955, der vor Jahren auf maximal 6 Kmh gedrosselt wurde und seitdem steuer- und versicherungsfrei läuft. Würde mich freuen, wenn der Hinweis weiterhelfen kann. Viele Grüße, mit der Hoffnung, dass die Antwort gelesen wird, obwohl die Anfrage ja schon etwas älter ist