Hallo,
ich habe eine Frage: Stimmt es, dass man bei vorgezogener Erfolge (denkmalgeschütztes Haus), obwohl wir 200 000 Euro investieren mussten um das abrissreife Haus bewohnbar zu machen keine Eigenheimzulage erhält?
Liebe Grüße Katja
Eigenheimzulage
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Re: Eigenheimzulage
Das ist so pauschal nicht richtig. Richtig ist
erstens: die Eigenheimzulage (EZ) ist für alle Bauanträge, die nach dem 1.6.2006 gestellt wurden, abgeschafft. Danach geht nur noch wenig unter speziellen Bedingungen.
zweitens: Wenn man ein Haus erbt, dann ist dieser Erwerb selbst ein sogenannter unentgeltlicher Erwerb. Logischerweise können keine Erwerbskosten als Bemessungsgrundlage für die EZ geltend gemacht werden. Aber: Die Abschreibungen und die Sonderausgabenabzüge, die dem Vererber (vielleicht für eine Restlaufzeit) zugestanden hätten, kann auch der Erbe geltendmachen.
drittens: Alles, was der Erbe darüber haisu noch in das geerbte und selbst genutzte Objekt steckt, kann als Bemessungsgrundlage für die EZ herangezogen werden, und dann gibt es auch EZ. Vorausgesetzt, der entscheidende Rechtsakt (Bauantrag oder Antritt des Erbes im Falle von genehmigungsfreien Modernisierungen etc.) liegt vor dem 1.1.2006.
erstens: die Eigenheimzulage (EZ) ist für alle Bauanträge, die nach dem 1.6.2006 gestellt wurden, abgeschafft. Danach geht nur noch wenig unter speziellen Bedingungen.
zweitens: Wenn man ein Haus erbt, dann ist dieser Erwerb selbst ein sogenannter unentgeltlicher Erwerb. Logischerweise können keine Erwerbskosten als Bemessungsgrundlage für die EZ geltend gemacht werden. Aber: Die Abschreibungen und die Sonderausgabenabzüge, die dem Vererber (vielleicht für eine Restlaufzeit) zugestanden hätten, kann auch der Erbe geltendmachen.
drittens: Alles, was der Erbe darüber haisu noch in das geerbte und selbst genutzte Objekt steckt, kann als Bemessungsgrundlage für die EZ herangezogen werden, und dann gibt es auch EZ. Vorausgesetzt, der entscheidende Rechtsakt (Bauantrag oder Antritt des Erbes im Falle von genehmigungsfreien Modernisierungen etc.) liegt vor dem 1.1.2006.
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Re: Eigenheimzulage
::)Hallo, danke für die schnelle Antwort. Das klingt für uns ganz positiv, aber so richtig freuen, das getraue ich mir noch nicht...nach all dem nEGATiven, was uns in den letzten 3 Tagen von den Steuerbüros mitgeteilt wurde.
Also, Sie scheinen sich damit auszukennen und für uns wäre es ein schwerer Schlag plpötzlich keine Eigeneimzulage mehr zu bekommen.
Unser Bauantrag ist vom DEzember 2004, eingezogen sind wir 2007 und das Haus war abrissreif, aber der Denkmalschutz untersagte es.
Wir haben locker 200000 Euro investiert und die sagen, das sei eine Modernisierung und ein JUmbau, der nur bis Ende 2003 gefördert worden wäre, Ab 2004 würde nur noch Neuschaffung von Wohnraum gefördert, da das Haus aber vorher schon als Wohnstallhaus seit 1718 geführt wurde, wäre es kein Neubau.
Das ist alles so verzwickt!
Haben SIe darauf eine Antwort für uns, ob das stimmt?
Einen schönen Abend wünscht Katja
Also, Sie scheinen sich damit auszukennen und für uns wäre es ein schwerer Schlag plpötzlich keine Eigeneimzulage mehr zu bekommen.
Unser Bauantrag ist vom DEzember 2004, eingezogen sind wir 2007 und das Haus war abrissreif, aber der Denkmalschutz untersagte es.
Wir haben locker 200000 Euro investiert und die sagen, das sei eine Modernisierung und ein JUmbau, der nur bis Ende 2003 gefördert worden wäre, Ab 2004 würde nur noch Neuschaffung von Wohnraum gefördert, da das Haus aber vorher schon als Wohnstallhaus seit 1718 geführt wurde, wäre es kein Neubau.
Das ist alles so verzwickt!
Haben SIe darauf eine Antwort für uns, ob das stimmt?
Einen schönen Abend wünscht Katja
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Re: Eigenheimzulage
Auch dafür gibt es eine schlüssige Argumentation:
Die Kosten erreichten die Kosten eines Neubaus, das Gebäude ist daher unter dem Gesichtspunkt der EZ einem Neubau gleichzusetzen. Normalerweise kommt eine Renovierung ja doch deutlich billiger als ein Neubau, sonst würde man nicht renovieren. Ein gutes Argument haben Sie ja schon: Obwohl Sie wollten, durften SieIhr Haus gar nicht abreissen, denn es stand unter Denkmalschutz. Und das Geld für den geplantenNeubau habe sie eben in die Restauerung gesteckt.
Nach meiner Erfahrung sind die Finanzämter dieser Argumentation eigentlich immer gefolgt. (Das Problem ist ja schon älter, vorher gab es für Altbauten nur die halbe EZ). Sollten sie Problem mit dem FA haben, schicken Sie uns bitte die relevanten Unterlagen. Wir gehen dem Fall dann mal nach.
Die Kosten erreichten die Kosten eines Neubaus, das Gebäude ist daher unter dem Gesichtspunkt der EZ einem Neubau gleichzusetzen. Normalerweise kommt eine Renovierung ja doch deutlich billiger als ein Neubau, sonst würde man nicht renovieren. Ein gutes Argument haben Sie ja schon: Obwohl Sie wollten, durften SieIhr Haus gar nicht abreissen, denn es stand unter Denkmalschutz. Und das Geld für den geplantenNeubau habe sie eben in die Restauerung gesteckt.
Nach meiner Erfahrung sind die Finanzämter dieser Argumentation eigentlich immer gefolgt. (Das Problem ist ja schon älter, vorher gab es für Altbauten nur die halbe EZ). Sollten sie Problem mit dem FA haben, schicken Sie uns bitte die relevanten Unterlagen. Wir gehen dem Fall dann mal nach.
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Re: Eigenheimzulage
keine mehr?? Wie ist das zu verstehen? Der bisherige Eigentümer hat das Haus Ihnen unentgeltlich überlassen, und Eigenheimzulage erhalten. Sie haben das Haus jetzt unentgeltlich erworben, damit bekommt der bisherige Eigentümer natürlich nichtsmehr. Sie haben einen neuen Antrag gestellt, und der wurde abgeleht? Stimmt das soweit?Tapsen hat geschrieben: plpötzlich keine Eigeneimzulage mehr zu bekommen.
Dann frage ich mich natürlich, was stand in dem bisherigen Bescheid als förderungsfähige Kosten? War das nur der Erwerb, oder auch die von Ihnen durchgeführte Sanierung?
Wenn das zu persönlich wird, evtl. Privatmail.
MfG
Jörg
Beiträge im Forum sind allgemeine Betrachtungen und keinesfalls Beratungen. Bei rechlichen oder steuerlichen Fragen ist immer die Einzelberatung durch einen Fachmann erforderlich.