Steuerliche Absetzbarkeit der Sanierung alter Gebäude

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zehafue
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Steuerliche Absetzbarkeit der Sanierung alter Gebäude

Beitrag von zehafue »

Mit zwei weiteren Familien besitzen wir seit sieben Jahren ein Haus in Frankreich. Es ist ein Teil eines ehemals baulich zusammengehörenden Gehöfts, das in drei Teile geteilt worden ist.
Da ein Teil unseres Hauses "alt" ist, hat man uns "amtsseitig" (mairie) darauf hingewiesen, daß Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind. (Der Keller wurde von Hand in den Fels geschlagen und die Köche ist ein Tonnengewölbe. Die darauf aufgebauten Stockwerke sind unter 100 Jahre alt.)

Mein Haus hier in Gevelsberg ist denkmalgeschützt. Nun saniere ich nach und nach die Räume mit Lehmputz und bessere die Gefache aus.
Kann ich auch in Deutschland die Kosten dafür steuerlich geltend machen?

Vielen Dank für eine Antwort im voraus!

Christian
Geht nich, gips nich!
Dietrich Maschmeyer
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Re: Steuerliche Absetzbarkeit der Sanierung alter Gebäude

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

(Geänderter Beitrag:) Ich antworte einfach mit dem Verweis auf das Gesetz:

Für Denkmale mit gewerblicher Nutzung oder Vermietung: § 7 i EStG (auch 7 h): Abschreibung von Herstellkosten (HK) auf 12 Jahre (8 mal 9, 4 mal 7 %). Erhaltungsaufwand i(EA) ist in diesem Fall immer sofort absetzbar, zusammen mit § 11b EStG ausnahmesweise auch auf 2-5 Jahre verteilbar.
Für selbstbewohnte Denkmale: § 10 f (ggf. auch 10g) EStG: Abschreibung von 90 % aller Kosten (egal ob HK oder EA) über 9 Jahre.

Zusatzbemerkung: Anerkannt werden nur Fremdkosten. Eigenleistungen spielen für das FA grundsätzlich keine Rolle.
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Arne Luetkens
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Re: Steuerliche Absetzbarkeit der Sanierung alter Gebäude

Beitrag von Arne Luetkens »

Hab ich da etwas verpasst? Hat sich die Gesetzgebung schon wieder geändert?

Wieviel Porzent können denn heute über die 5 Jahre abgeschrieben werden? Sind´s dann jetzt insgesamt wieder 100%.... über 5 Jahre je 20 prozent?
Dietrich Maschmeyer
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Re: Steuerliche Absetzbarkeit der Sanierung alter Gebäude

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Antwort wurde zurückgezogen und wird neu bearbeitet
Wolfgang Riesner
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Re: Steuerliche Absetzbarkeit der Sanierung alter Gebäude

Beitrag von Wolfgang Riesner »

Hallo Dietrich,
in diesem Zusammenhang möchte ich mal auf ein, wie ich finde skandalöses Vorgehen der Unteren Denkmalbehörden hinweisen. Eine meiner Kundinnen berichtete mir gerade, daß die Ausstellung der Bescheinigung für das Finanzamt, in der die Höhe der zur Erhaltung des Baudenkmals sinnvollerweise aufgewendeten Kosten bescheinigt wird, mit einer Gebühr von 1% der anerkannten Kosten belegt ist. In ihrem Fall waren da gleich mal 2000? weg. Das frißt sicher schon die Steuerersparnis des 1. Jahres auf, wenn es dafür überhaupt reicht. Ich will gerne anerkennen, daß die Verwaltung mit der Ausstellung dieser Bescheinigung eine Menge Arbeit hat, denn sie muß ja die inhaltliche Prüfung vornehmen, die das Finanzamt dann einfach zu übernehmen hat. Dennoch ist das doch ein krasses Mißverhältnis und Leute mit geringen zu versteuernden Einkommen haben neben dem sowiso schon hohen Aufwand, für die im öffentlichen Interesse liegende Erhaltung ihres Denkmals, zusätzlich auch noch diese Gebühr zu zahlen. Wenn die überhaupt erhoben wird, könnte sie sich ja wenigstens am tatsächlichen Steuervorteil orientieren. Das wäre dann wenigstens etwas gerechter.
Gruß aus Neuenknick von Wolfgang Riesner
Dietrich Maschmeyer
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Re: Steuerliche Absetzbarkeit der Sanierung alter Gebäude

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Auch diesen Punkt hatten wir im Forum schon mal, und ich teile Deine Entrüstung voll und ganz. Mein Denkmalpfleger hat mir mit einem Augenzwinkern einen Zuschuss von 1600 Euro gegeben - mit dem Hinweis, dass ja jetzt auf die Bescheinigungen Gebühren erhoben werden.

Hinweis: Die Bescheinigungsgebühren müsste man sofort im Jahre der Entstehung als Sonderausgaben geltend machen können. die genaue Rechtsgrundlage wäre durch einen Blick ins Gesetz zu prüfen.

M.E. kann man gegen sowas wahrscheinlich nur gerichtlich vorgehen. Dafür müsste man aber erst mal gute Argumente sammlen, warum die Erhebung einer mehr als marginalen Gebühr (also mehr als z.B. 50 Euro) nicht verfassungskonform ist.

Was mich noch mehr empört: Bei Ersatzvornahmen bei böswilligen Denkmalbesitzern (beispielsweise einer Dachreparatur für ein paar hundert Euro, die ein Denkmal retten könnte) halten sich unsere unteren Denkmalschutzbehörden in der Regel extrem zurück. Gutwillige hingegen werden durch Erhebung horrender Gebühren bestraft. Das zeugt schon von einem recht merkwürdigen Rechtsverständnis.
Rosewich
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Re: Steuerliche Absetzbarkeit der Sanierung alter Gebäude

Beitrag von Rosewich »

Das Steuerrecht funktioniert immer etwas anders, als man denkt.

Hier sei kurz dargestellt, was für das selbst bewohnte Haus gilt.

Das eigengenutzte Haus ist steuerlich normalerweise irrellevant. die Kosten für das eigene Haus haben nichts mit der Steuer zu tun. Keine Afa, keine HK, kein Erhaltungsaufwand.
Somit sind §7h, 7i und 11b EStG nicht anwendbar. Diese gelten bei Vermietung, gewerbliche Nutzung bzw. Betriebsvermögen.

Für denjenigen, der selber in seinem Haus wohnt ist die steuerrechtliche Ausnahme § 10f und 10g EStG wichtig.

§ 10f EStG heist 9% für 10 Jahre. Grundlage sind hier die gleichen wie bei § 7i. §10g(1) unterscheidet aber nicht in Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten. Schlieslich existiert ja auch keine Afa. Grundlage sind somit alle von der Denkmalbehörde bescheinigten Ausgaben. Ohne den Kauf. Eine qualifizierung der Aufwendungen in Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwand gibt es einfach nicht.


Ganz anders läuft der Hase, wenn man vermietet. Hier muss erstmal unterschieden werden in
1. Herstellungskosten (= Kauf + "Wesentliche Verbesserung")
2. Erhaltungsaufwand (= eben Erhaltung = alles andere)

Diese Unterscheidung ist schwierig. Hier wurde schon richtig dargestell: Fröhliches Diskutieren mit dem Finanzamt. Oder: ein guter Steuerberater.
bei HK sind wir dann im § 7i, bei EA eben im § 11b mit den schönen 1-5 Jahren. Oder aber ohne Bescheinigung im unschönen 7(4).

Wenn jemand den § 11b bei eigennutzung bekommen hat, wäre eine Darstellung hier hilfreich.

Jörg Rosewich
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