Kosten für eine Bauvoranfrage

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Landmann
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Kosten für eine Bauvoranfrage

Beitrag von Landmann »

Hallo zusammen.

Wir wollen für ein Projekt (siehe Thread http://forum.igbauernhaus.de/index.php?topic=718.0) eine Bauvoranfrage einreichen und fragen uns, wie hoch die Bearbeitungsgebühr sein wird.
Darum haben wir da angerufen. Natürlich wollte der Herr nichts Verbindliches sagen, nannte jedoch die Zahl 1.000,-- Euro als Richtschnur unter Berücksichtigung der Grundfläche des Hauses und des Themas Nutzungsänderung, welches ich nicht im Detail erläutert habe.

Ist das wahrscheinlich, dass das wirklich so teuer wird?
hansjürgen.geilert
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Re: Kosten für eine Bauvoranfrage

Beitrag von hansjürgen.geilert »

Das kann schon sein. Die Gebührenermittlung ist etwas kompliziert. Es gibt auch einen gewissen Ermessens-Spielraum der Behörde. Die Höhe der Gebühren berechnet sich u.a. aus den fiktiven Kosten der Massnahme, da muss man auch bei der Fragestellung aufpassen. ( Das muss man aber ohnehin ).

Ein Trost: Die Gebühren sind jedenfalls geringer als die für einen entsprechenden Bauantrag und außerdem können die Gebühren der Bauvoranfrage bei einem späteren Bauantrag angerechnet werden.

Man muss aber auch berücksichtigen, dass ein Bauvorbescheid einen enormen Wert hat oder haben kann, wenn man entweder die Finger von einem aussichtslosen Projekt läßt oder Planungssicherheit für die Durchführung hat.

Viele Grüsse
Hans-Jürgen Geilert
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Gebühren oder Honorar ?

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Ahoi Landmann,

meinst die amtlichen Gebühren oder das Honorar deines Architekten ?

Gruss, Sven.
Teske + Schwiede Architekten
Sachverständige für Schäden an Gebäuden

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Landmann
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Re: Kosten für eine Bauvoranfrage

Beitrag von Landmann »

Sorry, dass ich mich nicht gemeldet habe, aber ich hatte vergessen, die Benachrichtigung für diesen Thread einzuschalten.

Ich meinte die amtlichen Gebühren.

Wir haben zwischenzeitlich bei 2 Bauämtern in SH angerufen und einfach kurz das Projekt beschrieben (mit fiktivem Standort) und die Damen und Herren vom Amt konnten das alle nciht so recht eingrenzen.

Geregelt wird die Gebühr wohl offensichtlich über die "BauGebVO - Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht, Baugebührenverordnung" (für SH: http://sh.juris.de/sh/BauGebVO_SH_rahmen.htm), aber der "Ermessenspielraum" ist ja auch noch da ;-)

Wir haben die Bauvoranfrage letzte Woche eingereicht und hoffen auf erträgliche Gebühren (200 - 500 Euro).
Ich werde berichten.
Landmann
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Re: Kosten für eine Bauvoranfrage

Beitrag von Landmann »

Tja, da das Haus zwischenzeitlich verkauft wurde und wir die Bauvoranfrage noch vor Beginn der Sachbearbeitung zurückziehen konnten, entstehen keine Gebühren, ich kann also über die möglich Höhe der Gebühren nichts sagen
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