Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

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Landmann
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Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Landmann »

Hallo zusammen.
Ich habe ein Kauf-Angebot für einen seit 3 Jahren leer stehenden kleinen Bauernhof bekommen, den ich gerne kaufen würde. Er steht im Außenbereich und in Alleinlage im Kreis Plön / Schleswig-Holstein. Wir suchen einen solchen Resthof zum Wohnen (vorwiegend am Wochenende) für zwei Parteien, und dafür wäre er nur groß genug, wenn man auch den Stallteil und den Dachstuhl ausbauen könnte. Weitere Infos zum Haus stehen ganz unten.
Der Makler ist schon etwas verzweifelt, er versucht seit 3 Jahren das Haus zu verkaufen. Es haben sich schon 2 oder 3 Interessenten in der Zeit mit einer Bauvoranfrage an das zuständige Bauamt gewendet und ihre Anfragen sind abgelehnt worden - vielleicht waren die Anfragen aber auch für abwegige Um- und Anbauten. Angeblich sind die Bauämter im Kreis Plön aber auch besonders streng mit Bauanträgen im Außenbereich.

Ich habe die Hoffnung, über einen oder mehrere der folgenden Ansätze eine Chance für einen Kauf und Umbau (Wohnzwecke) zu erreichen:
- wir besorgen uns die anderen Bauvoranfragen und hoffen, darin Fehler zu finden, die wir nicht machen wollen, bzw. dass der Antragsteller zu viel beantragt hat und zu wenig bescheiden war (z.B. abreißen und neu bauen in anderer Form). Dann gehen wir gut vorbereitet und mit offenen Karten zum Bauamt.
- wir kaufen den Hof, dürfen dann ja wohl zumindest den jetzigen Wohnbereich sanieren und auch das Dach (oder?). Außerdem melden wir uns als Landwirte (Obstbau o.ä.) an und pflanzen 30 Bäume oder so und wenn wir die Zulassung haben (das dauert mindestens 2 Jahre, habe ich gehört? Und geht das überhaupt, wenn man nicht vollzeit dort wohnt, sozusagen als Teilzeitlandwirt?), geben wir als Grund für den benötigten Ausbau des Stalles den Bedarf für  Ferienwohnungen an, damit wir unser "unzureichendes" Auskommen aus der Landwirtschaft ergänzen können.
- Vielleicht können wir das Denkmalschutzamt auf unsere Seite bringen, in dem wir eine stilgerechte Sanierung versprechen (Wiederherstellung der Fachwerk-Fassade usw.), als Gegenleistung erwirken die dann die Wohngenehmigung für den Stallbereich durch das Bauamt? Allerdings habe ich wenig Hoffnung, dass das Haus für den Denkmalschutz interessant ist, denn mir scheint es ziemlich gewöhnlich zu sein: keine Feldsteine, soweit ich sehen kann kein Ständerhaus, 2 Fassaden verklinkert.

Ich würde mich sehr über Hilfestellungen, Kommentare und so weiter freuen, weil ich zwar im Moment meinen Lebenstraum vom Resthof mit Freunden auf dem Land davon fließen sehe :-(  ich aber noch nicht aufgeben will.
Und auch wäre ich dankbar für Ansprechpartner, die mich hierbei beraten können (Architekten, erfahrene Leute mit den Bauämtern Plöns, oder ähnlich). Mein bisheriges Wissen stammt ausschließlich aus einem Wochenende Recherche im Internet und dem Gespräch mit dem Makler.

Schönen Gruß, Bastian
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Infos zu Hof und Haus:
Der Hof besteht aus einem L-förmigen Gebäude, in dem sich Stall (Ziegelmauerwerk) und Wohntrakt (Fachwerk mit Denkmalschutz) befinden (Stall und Nutzräume nehmen den langen Schenkel des L in Anspruch). Außerdem gibt es drei Schuppen auf dem Gelände: einen windschiefen Holzständer-Schuppen, einseitig offen (sozusagen ein riesiges Carport, aber uralt und ziemlich hingeschustert), einen zusammengefallenen Hühnerstall mit ehemaligem Plumpsklo, einen neueren hässlichen kleinen Stall aus Leichtbetonstein.
Das Hauptgebäude ist einstöckig  genutzt, darüber ein Giebeldach mit Holz-Dachstuhl und Blech- und Ziegeldeckung - unter dem gesamten Dach wurde Stroh gelagert.
Alles ist reichlich heruntergekommen, die Mauern des Stallbereiches sind offensichtlich geschädigt durch Gülleeinfluss. Der Bauer hat schätzungsweise in den 80er Jahren zwei Fassaden hässlich mit einem neueren Backstein aufgemauert. wahrscheinlich aus Wetterschutz- oder Schönheitsgründen (es sind die beiden zur Straße sichtbaren Fassaden, das ist aber auch die Wetterseite). Eventuell war auch eine Stabilisierung der Hausstatik ein Grund, oder die ehemals dort befindliche Fachwerkfassade hatte an dieser Wetterseite Schaden genommen. Wenn man unterm Dachstuhl steht, sieht man, dass da der Tenor "Hauptsache das hält" wohl vorrangig war)
Dietrich Maschmeyer
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

In jedem Falle greift natürlich zunächst mal der Bestandsschutz, d.h., die Nutzung, die bis vor kurzem bestanden hat, sofern das Haus noch dazu geeignet ist, ist auch weiterhin zulässig. Die Zulässigkeit einer genehmigungspflichtigen Änderung (z.B. Ausbau des Stalles zur Wohnung) wirft die Frage auf, ob
- entweder das Haus (auch der betroffene Teil) die Kulturlandschaft prägt, oder
- die Massnahme der sinnvollen Nutzung der erhaltenwürdigen Bausubstanz eines vor kurzem aufgegebenen landwirtschaftlichen Betriebes dient: dann steht die Lage im Aussenbereich nicht entgegen.

Zumindest ein Teil des Gebäudes scheint ja Denkmal zu sein. Das darf man umnutzen. Wenn der Rest für die Gestalt des Gebäudes wesentlich ist (d.h. das Denkmal durch seinen Abbruch entstellt würde) dann sollte das Denkmal diesen Teil mit in die Genehmigungsfähigkeit ziehen.

Das Haus ist ja ohnehin der Baubehörde durch mehrere Bauvoranfragen bekannt, und ich würde davon ausgehen, dass das Amt den bestand mittlerweile gut dokumentiert hat. Sie können also ruhig hingehen und den Leuten mal ein paar Fragen stellen, was nach ihrer Meinung erlaubt wäre und was nicht. Und die Antworten diskutieren wir dann hier im Forum (Behörden haben nicht immer automatisch recht!). Am besten tun wir das anhand von ein paar zwischenzeitlich eingestellten Fotos. Ohne eine blasse Vorstellung vom Gebäude kann man sich keine rechtes Bild machen, und ohne das können wir Ihnen auch keine treffenden Tips geben!

Für eine (Nebenerwerbs)-Landwirtschaft müssen Sie mehr als nur ein paar Bäume pflanzen. Ich rate tendenziell eher ab, obwohl es einige Tricks dieser Art gibt.
Landmann
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Landmann »

Danke für die rasche Antwort.
Ich habe Bilder herausgesucht, die ich hier hochgeladen habe: http://bonjo.cwsurf.de/hofinfo

Inzwischen habe ich mit dem Denkmalschutzamt gesprochen und es gibt weder einen Denkmalschutz- noch einen Erhaltenswert-Eintrag, entgegen der Aussagen vom Makler. Die Dame vom Denkmalschutz meinte, so von den Bildern her zu urteilen könne man es vielleicht als erhaltenswert einstufen, wenn man genug Substanz findet, die noch restaurierbar ist, weil es schon auch zum Erscheinungsbild der Region, des Ortes beiträgt.

Der nächste Schritt ist dann ein Besuch mit einem Architekten (allerdings erst in 2 Wochen), der mir von Eckardt Wiese (IGB Plön) empfohlen wurde, um die Substanz mal einzuschätzen. Im übrigen brauchen wir ja sowieso irgendwann einen kompetenten Architekten, oder? Woran erkennt man eigentlich die Kompetenzen eines Architekten?

Anschließend führen wir dann mal ein Gespräch mit dem Bauamt. Ist es empfehlenswert, persönlich hinzugehen oder freuen sich die Leute beim Amt eher über Telefonate? Und sollte ich den  kompetenten Architekten mitnehmen, der vielleicht die genaueren Fragen stellen kann?
Verspielt man sich eigentlich alle Chancen, wenn man einmal eine Bauvoranfrage gestellt hat und kann dann nie wieder eine stellen?

Ich berichte gerne weiterhin und freue mich über jeden Kommentar und Hinweis.
Dietrich Maschmeyer
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Das Haus ist ziemlich eindeutig kein Denkmal, wohl aber noch zu denjenigen zu rechnen, die die Kulturlandschaft prägen. Kern ist ein (zumindest im Bereich der Diele stark verändertes) Hallenhaus, im Äusseren aus dem 19. Jahrhundert, mit einer für Region und Zeit absolut typischen Erweiterung durch einen Stall mit holzverschaltem Obergeschoss und Teerpappendach - wohl so um 1910. Trotz der Veränderungen sind die Baukörper noch so deutlich in ihrer Struktur erkennbar, dass man von einer Prägung der Kulturlandschaft ausgehen kann. Bei eventuellen Umbauten würde man diese alte Gestalt abschnittsweise wiederherstellen.

Auf Erhaltenswürdigkeit aus Gründen einer soliden Substanz, die zu schade zum Abbrechen wäre, wird man sich nicht berufen können.

Ich würde beim Bauamt mal vorfühlen, was man dort zu einer Ausnahmegenehmigung nach §35 Abs. 4 Ziff. 4 BauGB hält. sollte es auf eine Ablehnung hinauslaufen, wäre es sinnvoll, dafür eine detaillierte Begründung zu verlangen, um die Argumente Stück für Stück widerlegen zu können.
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Ahoi Bastian,

die berufliche "Umorientierung" ist eine Möglichkeit die durchaus gangbar ist, sie ist jedoch, wie von Herrn Maschmeyer angedeutet, nicht für "30 Bäumchen" zu haben. Häufig akzeptieren die Behörden auch keine Priviligierung für Nebenerwerbslandwirte. In jedem Fall muß man ziemlich dezidiert dargelegen, das man einen Anspruch auf die Priviligierung i.S. des §35 BauGB hat. Ich habe das gerade für einen Bekannten durchgefochten - aber der ist (Vollerwerbs-) Landwirt. Schon hier waren die Hürden und der Aufwand hoch.

Mit dem Bestandsschutz verhält es sich leider nicht gasnz so einfach wie durch Herrn Maschmeyer skizziert. Dieser greif nur dann, wenn es sich bei der Nutzung um eine handelt, die zu irgendeinem Zeitpunkt genehmigt worden ist, oder (aber da wird es dann schon komplizierter) nach früher geltendem Baurecht genehmigungsfähig gewesen wäre. Das eine Nutzung gab die glechsam behördlich "geduldet" oder zur kenntnis genommen wurde, löst keinen Bestandsschutz aus. Insbesondere restriktive Bauordnungsbehörden werden z.B. keine Umnutzung im Aussenbereich (z.B. Stallgebäude zu Wohnzwecken) oder Erweiterungen (wie z.B, einen Dachgeschoßausbau) genehmigen, soweit keine Priviligierung begründbar ist. In jedem Fall vorher so gut es geht mit der Bauaufsicht abklären, vorzugsweise durch einen Vorbescheid - dann ist ist der Antragsgegenstand auch rechtssicher beschieden. Einen Architekten würde ich auf jeden Fall empfehlen mit einzubinden.

Viel Glück, es ist schwieriges Terrain.

Sven Teske
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Dietrich Maschmeyer
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Natürlich hat Sven Teske Recht. Die genaue Formulierung der wesentlichsten Voraussetzung für Bestandsschutz ist , das das Gebäude "zu irgendeiner Zeit nach damaligem Baurecht genehmigungsfähig errichtet wurde". Es muss also nur den Vorschriften entsprochen haben, eine Baugenehmigung wäre nicht erforderlich. Auch ist die Nutzung immer Bestandteil der Genehmigungsfähigkeit. Wenn so ein Haus von 18hundertundtobak ist, kann man wewder das eine noch das andere nachweisen, an Stelle der Prüfung gilt die normative Kraft des faktischen. Allgemeine Rechtspraxis ist, für Gebäude, die älter als 50 Jahre sind, die seinerzeitige Genehmigungsfähigkeit zu unterstellen und Bestandsschutz zu gewähren. Der kann also in der Tat "ersessen" werden. So ist es sicher auch hier (davon war ich automatisch ausgegangen). Allerdings nur mit der alten Nutzung: Vorne Stall usw., hinten Wohnung.

Jede Umnutzung (auch von Gebäudeteilen) muss nach heutigem Recht genehmigungsfähig sein. Eine der Voraussetzungen bei nichtbäuerlichen Bauten im Aussenbereich - die kulturlandschaftsprägende Wirkung - habe ich dargestellt. Die weiteren sind die, die im wesentlichen für alle auvorhaben gelten.
Landmann
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Landmann »

Inzwischen haben wir mit dem Architekten gesprochen, er empfiehlt auch das Vorgespräch mit dem Bauamt. Was die historische Einordnung des Hauses durch Herrn Maschmeyer betrifft, freue ich mich, dass auch der Architekt das geanu so beschrieben hat: altes Hallenhaus, ehemalige Diele verändert, Anbau später. Wir haben im Dachstuhl reichlich eindeutige Hinweise gefunden.
Ich hoffe, das Gespräch mit dem Bauamt läuft gut. Bei positiven Aussagen kommt dann die Bauvoranfrage und schließlich noch die Abschätzung (und Horrorvorstellung), was das für Kosten verursachen wird.
Gibt es Tips für ein Gespräch beim Bauamt? Wie sollte man auftreten?
Und was sollten wir auf jeden Fall abfragen, außer der wichtigsten Grundfrage "Dürfen wir den Stallteil und das Obergeschoß zum Wohnen umbauen"?
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Ahoi Bastian,

da es bei deinen Problemen sehr auf sog. Ermessensentscheidungen ankommt, würde ich auf jeden Fall vorab versuchen einige flankierende, positive Stellungnahmen zu deinem Vorhaben einzuholen. Hier kommen in Frage : die Gemeinde, die Denkmalpflegebehörde, ein Betriebskonzept aus dem die Erforderlichkeit der Priviligierung hervorgeht, die Wirtschaftsförderung des Landkreises usw.

Wenn solche Stellungnahmen zu bekommen sind, sollen diese bei den Ermessensspielräumen auch berücksichtigt werden. Es verbessert auf jeden Fall die eigene Position. Fall man bei dem zuständigen Sachbearbeiter garnicht weiter kommt, hilft oft das Gespräch mit dem Amtsleiter. Nicht selten sind die untergeordneten Sachbearbeiter angewiesen restriktiv zu verfahren, während die Leitungsebene dann die Fälle bearbeitet, die außerhalb des Schema-F liegen (und deshalb auch Entscheidungen mit Augenmaß erfordern). Also nicht gleich resignieren, wenn´s mal nicht so mit den Sachbearbeiter klappt...

Gruß, Sven.
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Landmann
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Landmann »

Hallo Sven und alle anderen Leser.

Das mit der Ermessensentscheidung bestätigt sich sehr klar aus dem eben geführten Telefonat mit dem Bauamt. Eigentlich wollte ich ja nur einen Termin für ein perönliches Gespräch haben, aber dann kamen wir doch gleich zur Sache. Übrigens habe ich sowieso schon gleich mit dem Amtsleiter gesprochen, da der Sachbearbeiter sagte, bei dem Obhjekt sei er der richtige Gesprächspartner - anscheinend, weil dafür schon 2, 3 Bauvoranfragen eingereicht worden sind und die wohl auch auf dessen Tisch gelandet waren.

Er war freundlich und nicht abweisend, aber leider auch nicht gerade willig, unsere Vorstellungen einfach so zu akzeptieren. Seine zusammengefassten Aussagen:

- Zwei Familien sind zu viel -  auf meine Frage, was denn zwei Familien so belastend mache, formulierte er Argumtente im Bereich Zukunft und Umweltzschutz: CO2-Belastung durch viele Autos, und auch wegen der Kinder (Was meinte er wohl? Fahrtaufwand (=CO2) zu Schule und Klavierunterricht?). Mir schien das eher hergeholt ...
Als ich erwähnte, dass wir das eher als Wochendenddomizil nutzen wollen, schien er etwas weicher zu werden. Nicht erwähnt habe ich, dass wir alle gar keine Kinder haben.(Hier sehe ich einen, wenn auch kleinen, Ansatzpunkt!)
Wenn eine Familie das Haus so nutzen würde wie bisher, es "liebevoll" sanieren, vielleicht sogar den Stallteil abreissen, dann würde er schon ein Auge zudrücken und genehmigen können.
Als ich von meiner Selbständigkeit und Nutzung eines Teiles als Büroräume erwähnte, wurde er scheinbar auch weicher. (Hier sehe ich einen Ansatzpunkt!)

- Er sieht das Haus nicht als erhaltenswert an ("hässliches Entlein"), "ich seh das eigentlich als Abriss" war einer seiner ersten Sätze, vor allem für den Stallteil sieht er das wohl so. Als ich erwähnte, dass das Denkmalschutzamt das zumindest erst mal aufgrund von Fotos als evtl. erhaltenswert weil kulturlandschaftsprägend ansieht, wurde er scheinbar etwas weicher. (Hier sehe ich einen weiteren Ansatzpunkt!)

- Der Aufwand, dieses (stark sanierungsbedürftige) Haus so umzubauen, dass man da drin modern wohnen kann, käme ja wohl einem Neubau gleich - und den könne er ja gesetzlich nicht genehmigen. Er sprach von aufwändigen Mauersanierungen, Innendämmung ... Und das wäre ja wohl auch finanziell eine zu hohe Belastung. Woher weiß er, wieviel Geld wir investieren wollen und können und vor allem, darf das ein Grund für eine Ablehnung sein?

- Das Bedürfnis des jetzigen Besitzers, noch Geld dafür zu bekommen, erwähnte ich auch, ich wollte mal die Mitleidsschiene antesten .... Ob das Eindruck gemacht hat, kann ich nicht sagen, er hat aber verständnisvoll reagiert ("Ja, das ist natürlich ein Problem, aber ich muss mich ja auch an die Gesetzesvorgaben halten")

- Er musste das Gespräch nach 10 Minuten dann zum Ende bringen, weil er was arbeiten müsse. Zum Abschluss meinte er, ich könne das ja mal sacken lassen und über ein sinnvolles Konzept nachdenken.

Summa summarum: Ziemlich schlechte Aussichten.
Mein Idee ist jetzt, ein Konzept zu entwickeln:
- mit nur einer Partei (dann wohnen die anderen später als Gäste) oder aber mit zwei Parteien unter Hinweis auf Wochenendnutzung und Kinderlosigkeit.
- mit Büronutzung (zu welchem Flächenanteil macht das Sinn?)
- mit gestalterischer Herausarbeitung des erhaltenswerten Gesamteindrucks (ich weiß allerdings noch nicht, was man da machen kann, vor allem mit dieser urhässlichen vorgehängten Klinkerfassade ohne Fensteröffnungen) - kennt da jemand vielleicht gute Beispiele?
- mit Unterstützung durch einen hoffentlich erreichbaren Erhaltenswert-Eintrag beim Denkmalschutzamt
- mit Hinweisen auf ökologische (CO2!) Heizung usw.

Was denkt Ihr?

@Sven: flankierende, positive Stellungnahmen - das ist ein interessanter Ansatz, habe ich oben ja zumindest bzgl. Denkmalschutzbehörde angedacht.
Aber welche Interessen kann denn eine Gemeinde an mir und meinem Wohnen dort haben? Oder bezieht sich das eher auf ein Bedürfnis der Gemeinde, dieses spezifische Haus zu behalten?
Und ein Betriebskonzept aus dem die Erforderlichkeit der Priviligierung hervorgeht kann ja wohl nur Landwirtschaft oder Gartenbau sein, wenn ich den §35 BauGB richtig lese, oder?
Und wie könnte mir die Wirtschaftsförderung des Landkreises helfen?

Gruß, Bastian
Dietrich Maschmeyer
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Ich möchte zunächst mal eine andere Frage stellen, bevor wir über die Genehmigungsfähigkeit weiterdiskutieren: Muss es unbedingt dies Haus sein? Denn bei Licht betrachtet: Der prickelndste Bau ist es nicht unbedingt, und bevor man sich mit sowas mehr oder minder für den Rest des Lebens bindet, sollte man zumindest mal mögliche Alternativen untersucht haben. Überall in der Gegend stehen doch extrem notleidende Baudenkmale rum, derer sich keiner erbarmt. Bei denen wäre aber zumindest die Rechtslage eindeutig. Habt ihr schon mal mit örtlichen oder regionalen Denkmalschutzmitarbeitern gesprochen, ob sie nicht irgendwelche Sorgenkinder dieser Art kennen?

Ich empfehle unbedingt, hier mal mehrere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen und dann sorgfältig abzuwägen. Wie gesagt: "Einmal im Leben...." Wohlgemerkt: Das soll kein Vorum gegen dies Objekt sein, sondern eine Frage, ob es nicht doch noch was besseres gibt.....
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Ahoi Bastian,

ich denke dein Amtsleiter lehnt sich ein bischen weit aus dem Fenster, wenn er eine Entscheidung von der Anzahl der Nutzer (und deren Kinder !!!) bzw. dem durchschnittlichen CO2 ausstoß eines mitteleuropäischen Schimpasen abhängig macht (in meinen Augen vollkommen absurde Begründung). Die meisten ländlichen Räume haben ein Problem gemeinsam : Die Bevölkerung nimmt ab und überaltert, mit fatalen Folgen für kommunale Infrastruktur und die kommunale Planung. Aus diesem Grunde sind Gemeinden meist SEHR daran interessiert, jüngere Leute, vorzugsweise MIT Kindern anzusiedeln (es gibt inzwischen Gemeinden die eine aktive Ansiedlungsstrategie entwickelt haben, um dieser Entwicklung entgegen zuwirken). Und selbstverständlich ist auch die Ansiedlung von zukunftsfähigen Unternehmungen (also i.d.R. außerhalb von Landwirtschaft und produzierendem Gewerbe) von großem Interesse, die bringt der Gemeinde nämlich "frisches" Geld. Deshalb KANN (je nach Konzept) eine solche Ansiedlung auch für die Wirtschaftsförderung von Interesse, und für Euch hilfreich sein.

Ich würde hier garnicht so sehr auf den kulturellen Wert des Objektes abstellen, sondern eher auf die v.g. Argumente. Letztlich sollen die Behörden froh sein, dass es Leute gibt, die sich auch der "hässlichen Entlein" annnehmen und hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des ländlichen Raumes und zur Pflege des Landschaftsbildes leisten.

viele Grüße, Sven.
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Ich wollte meinen Gedanken an Alternative so verstanden wissen: Es gibt Unmengen leerstehender Bauernhäuser. Es wäre doch schade, wenn hochrangige Exemplare, die viel Qualität und wenig Restaurierungsaufwand erfordern, kaputtgehen und andererseits ziemlich heruntergekommene, minderwertige erhalten bleiben und mit viel Aufwand wiederhergerichtet werden, nur weil die richtigen Leute nicht an die richtigen Objekte kommen. Daher mein "nachdrücklicher Appell "drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob er nicht doch was bessres findet".

Für Westfalen möchte ich fast mit jedem Interessenten eine Wette eingehen, dass man seine Wahlimmobilie noch durch ein mindestens gleichwertiges Angebot ergänzen oder gar toppen könnte.....
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Lieber Dietrich Maschmeyer,

ich habe Ihre Einlassungen auch garnicht anders verstanden. Und sicher ist es immer (oder bessere GERADE beim Immobilienkauf) richtig sich noch ein paar Objekte .anzusehen. Nur manchmal ist es garnicht so sehr die Immobilie als solches, als vielmehr die Lage, ein Blick, die Nähe zum Arbeitsplatz oder zu Freunden / Verwandten oder, oder... die den Ausschlag für eine Immobilie geben. Aber wie gesagt : Ansehen kostet nix, regt an und macht Appetit...

Gruß, Sven.
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Landmann
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Landmann »

Das Haus ist natürlich im Moment nicht gerade hübsch, aber wie Sven Teske richtig vermutet, hat es eher Lagevorteile: sehr ruhig gelegen und in vernünftiger Entfernung für uns.
Die ruhige Lage in schöner Umgebung gibt es scheinbar nicht so oft, auch nicht im dünner besiedelten Norden. Und wir suchen schon seit längerem nach einem Objekt, das vor allem diesen Lageaspekt erfüllt. Natürlich hofften wir immer, ein Kleinod zu finden, aber wir sind inzwischen auch realistisch geworden. Vielleicht werden die guten Objekte im Außenbereich auch gar nicht erst auf dem Markt angeboten, weil sie per Mund-zu Mund-Propaganda weitervermittelt werden?
Charme wollen wir diesem Gebäude gerne wieder zurückgeben, auch wenn das sicher nicht ganz unaufwändig wird.

Der Tip mit den regionalen Denkmalschutzmitarbeitern ist interessant, ich werde dem auf jeden Fall nachgehen.
Unser Architekt ist ebenso wie Sven Teske der Auffassung, dass die Chancen gar nicht so schelcht stehen, mit einem sinnvollen Konzept und einem guten Sanierungsentwurf das Bauamt zu überzeugen. Das Denkmalschutzamt (erhaltenswert) meint er auch auf unsere Seite bringen zu können, die Dame hatte sich ja schon mal recht positiv geäußert.
Der Gedanke, dass wir durch unsere selbständige Tätigkeit die Gemeinde auch bereichern, war mir noch nicht gekommen, wird aber sicher jetzt mit ins Konzept einfließen. Und evtl. spreche ich tatsächlich noch mal vorher mit den Leuten vor Ort, um deren positive Haltung zu befördern.
Freitag geht?s erst mal in eine konzeptionelle Vorplanung mit dem Architekten als Grundlage einer Bauvoranfrage.

Ich werde berichten ...
Landmann
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Re: Haus ohne Denkmalschutz: Baugenehmigung?

Beitrag von Landmann »

Hallo nach längerer Zeit mal wieder.
Wir sind immer noch dran und der persönliche Termin beim Bauamt steht nächste Woche an. Als ich den Herrn heute morgen anrief, um den Termin-Zeitpunkt zu klären, fragte er gleich wieder nach dem Thema 1 oder 2 Wohneinheiten. Ich sagte, dass unser Konzept auf 2 Wohneinheiten beruhe, worauf er wieder sagte, dass er das wohl nicht zulassen könne. Dann gings ein bißchen hin und her, und jetzt - einige Zeit nach dem Gespräch - vermute ich, dass der Mann unter WE etwas anderes versteht als ich. Nachdem ich im Internet die unten stehende Begriffserklärung gefunden habe, denke ich, "Haushalt" und Wohneinheit" verwechselt zu haben. Kann das sein?

"Eine Wohneinheit ist eine nach außen abgeschlossene Unterkunft, in welcher ein Haushalt geführt werden kann. Sie besteht in der Regel aus zusammenliegenden Räumen in Wohngebäuden. In einer Wohneinheit können auch mehrere Haushalte leben. Wenn aber in einem Gebäude mehrere Wohneinheiten von einem Haushalt genutzt werden, so werden sie als eine einzelne Wohneinheit bewertet."

Gruß
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