Festlegung des Werts durch Versicherung

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Ulrike Nolte
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Festlegung des Werts durch Versicherung

Beitrag von Ulrike Nolte »

Hallo zusammen,

am Montag hatten wir Besuch von einem Gutachter, der für die Gebäudeversicherung tätig ist. Er war ca. 10 Min. hier und stellte mir ein paar Fragen zu evtl. Änderungen am Gebäudegrundriss (trifft nicht zu), zur Ausführung der Sanierungsarbeiten (Herstellung wie Bestand, weil Denkmal), zur Dämmung, ob Keller vorhanden, etc. Wirklich angeschaut hat er sich (außer der unvollendeten Westseite) nichts.

Heute nun haben wir Post bekommen. Der Wert unseres Hauses inkl. Anbau und Nebengelass wurde auf einen Betrag geschätzt, der mir sehr niedrig vor kommt. Dieser (Zeit) Wert deckt bei weitem nicht den Betrag, den wir bisher ins Haus gesteckt haben. Der Unterschied beträgt ca. 100 Tsd. ?.

Ist das normal, dass so niedrig angesetzt wird? Kann ein Gutachter in einer 10 minütigen Fragestunde das Ganze überhaupt beurteilen? Mir kommt das recht merkwürdig vor.  ???
Kann man gegen diese "Wertschätzung" etwas tun?

Grüßle
Ulrike
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Dietrich Maschmeyer
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Re: Festlegung des Werts durch Versicherung

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Eine Zeitwertversicherung ist nicht das Optimum, denn in der Regel beinhaltet sie (wie der Namen sagt) einen Abzug "neu für alt". Wenn euch die Hütte mal abbrennt, kriegt Ihr so womöglich nur die Hälfte wieder, denn der Rest des Hauses war ja alt. Wichtig ist, den Wiederbeschaffungswert zu versichern, d.h., dass das Haus mit der Versicherungsleistung komplett wieder aufgebaut werden kann. Das ist nur bei Versicherung zu gleitendem Neuwert der Fall. Ohne nähere Kenntnis würde ich bei eurem Haus grob schätzen Wert 1914= 30.000 Goldmark. Wichtig ist auch der Unterversicherungsverzicht, dann kann die Versicherung sich nicht darauf berufen, dass der Versicherungswert zu niedrig gewesen sei. Wichtiger als Feuer ist die Versicherung gegen diverse Elementarschäden. Ohne die ist die Versicherung nur die Hälfte wert. Manche Versicherungsfritzen versuchen mit solchen Lockvogelangeboten Geschäfte zu machen, denn für die zählt nur der Abschluss; seriös ist das nicht immer.

Andererseits gehen die Versicherungen bei Einfamilienhäusern oft nach sehr einfachen Schätzungstabellen vor, d.h. in der Regel geht es nur nach qm Nutzfläche. Die gehobene Qualität, die bei diesem Denkmal sicherlich vorleigt, schlägt sich dann nicht in einem Zuschlag nieder. Wenn man dann Unterversicherungsverzicht vereinbart hat, ist das doch o.k.

Das beste wäre mal die Kontaktaufnahme mit einem seriösen (!) Versicherungsmakler, der einem auch mal die genauen Vertragsdetails so erläutert, dass man versteht, was man eigentlich versichert.

Empfehlenswert ist übrigens auch eine Hausbesitzer-Haftpflicht. Die kostet nicht viel, kann aber sehr nützlich sein.
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Ulrike Nolte
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Re: Festlegung des Werts durch Versicherung

Beitrag von Ulrike Nolte »

Danke Dietrich,

gleich vorweg - die Schätzung mit 30.000 Goldmark liegt nur ganz knapp daneben. Lt. Gutachter sind es 31.995 Goldmark  :)

Eigentlich gehört es nicht zu meinen Aufgaben, aber ich habe mir den Versicherungsschein inkl. des Kleingedruckten vorgenommen. Versichert ist der gleitende Neuwert *puh

Lt. Versicherungsbedingungen beinhaltet das auch den Unterversicherungsschutz (vorausgesetzt, ich habe das Kauderwelsch richtig verstanden).
Zusammen mit dem momentanen Multiplikationsfaktor ist unsere Hütte inkl. dem wiederherzustellenden Backhaus und der abzureißenden und neu zu bauenden Garage momentan also ganz gut versichert. Der gleitende Neuwert müsste nach der Schätzung noch etwas nach oben angepaßt werden.

Die Versicherungssumme für die Basisdeckung (Feuer, Leitungswasser, Sturm inkl. Hagelschäden) erscheint mir günstig (176,34 ? jährl. ohne Steuer, bei der Lippischen Landes-Brandversicherungsanstalt). Was ich noch nicht ganz begriffen habe, welche Elementarschäden noch reingenommen werden sollten. Blitzschlag ist im Feuer enthalten. Frostschäden sind im Leitungswasser enthalten. Überschwemmungen sind allein aufgrund der Grundstückslage eher unwahrscheinlich, für meine Begriffe. Sollte der kleine See im Park nebenan überlaufen, ist das ja wohl Sache der Gemeinde, für evtl. Schäden aufzukommen.

Fehlt da noch etwas?

Ja, ja, frischgebackene Hausbesitzer haben es nicht einfach  ::) Da ist es gut, wenn man jemanden kennt ...  :)

Danke und Grüße
Ulrike
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Dietrich Maschmeyer
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Re: Festlegung des Werts durch Versicherung

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Hallo Ulrike,

wenn Unterversicherungsverzicht vereinbart ist und der Wert 1914 plausibel ermittelt wurde, würde ich mir nicht weiter Sorgen machen, denn die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme obliegt damit ausschliesslich der Versicherung. Die Prämie ist auch pausibel, umgerechnet auf den Wert 14 zahle ich in etwa dasselbe.

Ehemalige Gebietsmonopolisten (wie die Lippische) haben immer noch günstige Vertriebs- und Betreuungskosten. Die Prämien sind durchaus pausibel. Eure Versicherung ist allerdings wirklich recht günstig.

MfG DM
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Ulrike Nolte
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Re: Festlegung des Werts durch Versicherung

Beitrag von Ulrike Nolte »

Hallo Dietrich,
zur Sicherheit rufe ich morgen noch einmal unseren Versicherungsmenschen an. Ich will wissen, ob der Unterversicherungsverzicht wirklich mit drin ist. Dieses Versicherungskauderwelsch ist genau so schlimm wie Amtsdeutsch  ::)
Grüße aus der alten Schule
Ulrike
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