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Re: Fragenkatalog zur Einheitsbewertung

Verfasst: Di 2. Nov 2010, 12:45
von Martin Hahn
Der Bescheid ist nun auch angekommen. Es ergibt sich eine minimale Erhöhung zum bestehenden Bescheid, da einige Räume offiziell als Werkstatt bzw. Lager genutzt werden. Die grobe Abschätzung dieser Räume ist sehr zu unseren Gunsten geschehen. Wie bereits oben geschrieben ist der Rest noch nicht offiziell bewohnbar und fällt damit heraus.

Als Zusammenfassung sei gesagt: Wie mit allen Ämtern, die wir mittlerweile kennengelernt haben, gilt auch hier: Die Mitarbeiter sind auch Menschen und wie es in den Wald hinein ruft, so schallt es scheinbar auch heraus. Kooperation und Ehrlichkeit kommt hier nach meiner Erfahrung gut an.

Herzliche Grüße

Martin

Re: Fragenkatalog zur Einheitsbewertung

Verfasst: Do 4. Nov 2010, 14:37
von Achim
Grüß Gott zusammen,

als Ergänzung:

Ich möchte nicht schlaumeiern, aber es tut beim Lesen dieser Wörter einfach dem Auge weh ;) Sämtliche Steuerarten die es hierzulande gibt, werden nicht mit einem zweiten "s" versehen. Es heißt also z. B. nicht Erbschaftssteuer, sondern Erbschaftsteuer. --- Man sagt ja nunmal auch nicht Bratskartoffel ;)

Ferner empfehle ich allen, die nicht für dieses Thema "in der Materie" stecken, den Gang zum Steuerberater. Unter anderem dafür gibt es ihn schließlich und es ist meistens sicherlich zweckmäßiger, dessen Honorar in Kauf zu nehmen, um sich nicht selbst stundenlang durch die Formulare wühlen zu müssen (mit evtl. unangenehmen Folgen). Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Ortsbegehung mit einem Finanzbeamten, wobei dies, wie Herr Maschmeyer schon richtig bemerkt hat, eher eine Seltenheit darstellen dürfte. Die haben nämlich keine Zeit.............

Viele Grüße
Achim Hecke