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Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts

Verfasst: Do 15. Feb 2007, 23:15
von Christian Lellau
Hallo,
ist es generell gut wenn der Einheitswert vom Finanzamt gering ist, oder kann dies unter Umständen auch ungünstig sein?

Gruß Christian

Re: Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts

Verfasst: Do 15. Feb 2007, 23:32
von Wolfgang Riesner
Hallo Christian,
zumindest für die Grundsteuer, mit Hebesätzen von 382% oder darüber, ist es dauerhaft gut, oder besser gesagt alljährlich gut. Nachteile sehe ich nicht.
Gruß Wolfgang

Re: Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts

Verfasst: Do 15. Feb 2007, 23:49
von salinodg
Hallo,

es könnte sich ggf. bei einem Denkmal rechnen, wenn Aussicht besteht, von der Grundsteuer befreit zu werden (s. unser Leitfaden). Dann müßten mal die ggf. höheren Abschreibungen als Szenario durchgerechnet werden. Das muß aber wirklich immer im Individualfall mit ganz spitzem Bleistift erfolgen.

Liebe Grüße

Re: Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts

Verfasst: Do 15. Feb 2007, 23:59
von Dietrich Maschmeyer
Macht die Sache nicht so kompliziert: Das wäre schon eine sehr an den Haaren herbeigezogene Situation, wenn sich ein höherer Einheitswert ausnahmsweise mal rechnet.

In der Regel ist eine niedriger EW immer gut, denn nach dem bemessen sich die Steuern. Versicherungen und Kredibanken haben ihre eigenen Masstäbe, die mit dem Einheitswert nichts zu tun haben. Nicht zu verwechseln ist der Einheitswert mit dem hier und für die meisten anderen Fälle benutzten Verkehrswert; der wird nach anderen Prinzipien ermittelt.


Wichtig ist aber etwas anderes: Wenn eine Baugenehmigung bzw. eine Bauabnahme erteilt wird, erhält das Finanzamt automatisch Nachricht und prüft, ob der Wert erhöht werden muss. Hier muss man aufpassen, dass er nicht zu hoch ansteigt! (5% minderung für Denkmalschutz werden anstandslos akzeptiert, aber ggf. auch mehr). Wichtig: Die Erhöhung des Einheitswertes ist nicht an die Abschreibungen gekoppelt und umgekehrt. D.h. man kann auch Abschreibungen geltendmachen, wenn der EW nicht erhöht wurde. Dann darf amn aber doch verhindern, dass man plötzlich mehr Grundsteuern etc. bezahlen muss.

Re: Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts

Verfasst: Fr 16. Feb 2007, 00:02
von salinodg
Hallo Dietrich,

prinzipiell hast Du natürlich recht :)

LG
B

Re: Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts

Verfasst: Mo 19. Feb 2007, 17:58
von Christian Lellau
Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Schöne Grüße aus Bielefeld

Christian