Zurück zum Reetdach...prinzipiell.....genehmigungsfähig?

Kommunen, Bauamt, Denkmalschutz, Finanzamt
Moorfee
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Zurück zum Reetdach...prinzipiell.....genehmigungsfähig?

Beitrag von Moorfee »

Hallo

Ich hätte mal ein paar (noch) rein hypothetische Fragen:

Weiß Jemand, wie das mit ehemaligen Reetdachhäusern, ---jetzt mit Ziegeldach--- ist, wenn einer kommt, der  verrückt genug ist und das zurückbauen, umdecken-- möchte?
Wird sowas, erfahrungsgemäß,  überhaupt noch genehmigt?


Auf die Frage hat mich ein altes Haus gebracht, dass mir gut gefällt. Allerdings auch erstmal NUR das und eben Interesse am Thema allgemein.

Der betreffende "Spukkasten" steht unter Denkmalschutz und ist in ziemlich schlimmen Zustand, gerade auch, was das Ziegeldach angeht. Reetdächer sind regional sehr häufig.
Als mögliches, entsetztes Gegenargument von Behördenseite, fällt mir auch als Laie sofort die direkte Nachbarschaft zu einem ebenfalls recht großen Reetdachhaus und der Brandschutz ein. Dort wurde die ursprüngliche Deckung beibehalten. Das Ganze ist auch in einem Wohngebiet gelegen, zur anderen Seite hin ist die Straße, also wesentlich mehr Platz.

Die "Brandgasse" zwischen beiden Wohnhäusern verdient aber meines Erachtens diesen Namen nicht wirklich. Wie breit muss sowas normalerweise überhaupt sein?

Versicherungsproblematik zum Thema Reetdach, hohe Kosten usw. sind bekannt, es geht erstmal drum, wie Behörden mit solchen revolutionären Wunschträumen umgehen.
Dazu kommt noch das Problem, dass das Dachgeschoß vor Jahren ausgebaut wurde und der "Wohnraum" samt diversen Dachfenstern dort der Idee größtenteils, mit Ausnahme der Giebelseiten, zum Opfer fallen würde.
Denn mit Licht ists ja dann dort an beiden Seiten vorbei.
Allerdings wurde der Ausbau augenscheinlich weder sachkundig erstellt noch dabei Belange der Zwischendeckenstatik, Dichtigkeit an Fensteranschlüssen, Bauphysik usw. wirklich berücksichtigt.
Sprich: Mit den Zwischendecken stimmt sowieso jetzt was ziemlich sicher nicht, auch durch Wasserschäden, und ich geh von einer notwendigen Entkernung innen aus.
Von Seiten Denkmalschutz hab ich die Vermutung, dass es traditionell zwei Stockwerke mit großem Boden, hohem, recht steilen Reetdach ohne irgendwelche Fenstergauben seitlich waren (war wohl ein Bauernwohnhaus gutsituierter, Stall war eher untypisch für die Region  extra) und dass der hochkreative Dachausbau oben vielleicht gar nicht behördlich abgesegnet bekannt ist. Es ist z.B. auch Teppich vollflächig direkt auf die Originalbalkendielen aus dem 18Jhd verklebt worden, nix gedämmt, aber Wände mit Nut-und Feder-laminat/Kunststoff?! zu "gepappt", diverse Wasserschäden vom Dach her, der Boden hat eine Neigung von.....hm....sagen wirs lieber nicht..... ::)
(Ich denke, da drunter ist auch mindestens ein tragender Deckenbalken hinüber.)

Zur Zeit fehlt mir, irgendwo ist das sicher auch mein wirtschaftliches Lebensglück ;D, noch die "Masse", ich will den Kasten aber mit allen Problemen mal im Hinterkopf behalten, bis sich das ändert und gehe auch davon aus, dass sich so schnell kein anderer, so hochgradig geisteskranker Liebhaber dafür findet.

Vielleicht möchten mir ja trotzdem gern ein paar Fachleute von Euch antworten. Das könnte ja auch für andere interessante Anhaltspunkte ergeben.
Letzte Frage:
Was macht man als Käufer mit sowas, wenn es unbedingt DIESES Haus sein muss, aber trotz akutem Stau nicht alles gleichzeitig saniert werden kann?
Denkmalschutz und Baubehörde nach dem Kauf einladen, Helme verteilen und Kaffee kochen sowíe leise flüsternd ggf. "Selbstanzeige" erstatten und um jede erdenkliche Hilfestellung beim Wiederherstellen und baulichen absichern bitten? :-*


Viele Grüße, Moorfee
Dietrich Maschmeyer
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Registriert: Mo 17. Feb 2003, 17:34

Re: Zurück zum Reetdach...prinzipiell.....genehmigungsfähig?

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Fangen wir beim Lesen der Zuschrift mal von hinten an:

Es soll dies Haus sein, das Geld reicht nicht für alle Arbeiten gleichzeitig (bei wem tut es das schon...). Also, wenn ich entscheiden sollte, würde ich zunächst die Reetdachfrage auf die langen Bank schieben und erst mal den Rest machen.

Bei den Abstandflächen kennen die meisten Bauordnungsbehörden in der Tat wenig Pardon. Manchmal regelt das die Landesbauordnung explizit (dann müsste man wissen, in welchem Land das Haus liegt), manchmal wir nach Erfahrungwerten entschieden. Werte von 15-20 m sind keine Seltenheit. Besonders wichtig: Wenn das Nachbarhaus auch ein Reetdach hat, muss es manchmal noch mehr sein. Denkmalbehörden sind in solchen Fällen in der Regel hilfsbereit, können aber über gewisse Zwänge auch nicht hinweg.

Ich persönlich kann solchen Regelungen einen gewissen Sinn abgewinnen: Waren doch solche Dachdeckungen in der Vergangeheit immer wieder Ursache solch grosser Brände. Vielleicht kann man  ja auch einen Dachpfannentyp finden, der gut in die Region und zum Haus passt. Es gibt Regionen, die waren vor 100 Jahren voller Weichdächer, da gibt es heute nicht ein einziges mehr. Es hat ihnen nicht wirklich geschadet.

Wichtiger erscheint mir, dass zunächst mal der Rest anständig gemacht wird. Können wir mehr erfahren? Vielleicht ein paar Fotos.......?

MfG Dietrich Maschmeyer
Moorfee
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Re: Zurück zum Reetdach...prinzipiell.....genehmigungsfähig?

Beitrag von Moorfee »

Dietrich Maschmeyer hat geschrieben: Fangen wir beim Lesen der Zuschrift mal von hinten an:
Es soll dies Haus sein, das Geld reicht nicht für alle Arbeiten gleichzeitig (bei wem tut es das schon...). Also, wenn ich entscheiden sollte, würde ich zunächst die Reetdachfrage auf die langen Bank schieben und erst mal den Rest machen.
Hallo

Danke zunächst für die Antwort.
Nein, leider reicht das Geld noch für überhaupt gar nichts und das wird noch  dauern, bis überhaupt ein Kauf möglich ist, dann allerdings wenigstens der Kauf schuldenfrei.
Die Reetfrage war wie gesagt, auch erstmal reine Träumerei. Der Gedanke dabei war halt, wenn ein kaputtes Dach einschließlich verhunztem Obergeschoß und gepfuschten Dachfenstern sowieso runter MUSS, käme das auch nicht billiger, als auf Dachwohnung verzichten und einfach wieder Reet drauf.
(abgesehen natürlich von den dann hohen Versicherungskosten, Auflagen, etc.)
Mich hat einfach während meiner Träumerei interessiert, ob da irgendjemand schon mal was Ähnliches gemacht hat.
Bei den Abstandflächen kennen die meisten Bauordnungsbehörden in der Tat wenig Pardon. Manchmal regelt das die Landesbauordnung explizit (dann müsste man wissen, in welchem Land das Haus liegt), manchmal wir nach Erfahrungwerten entschieden.
Es liegt, bzw. wackelt wahrscheinlich  ;D in Niedersachsen und der Abstand Nachbar beträgt JETZT aktuell so maximal 6m, würde ich sagen..... ;D
Naja, beides Altbestand eben. Gehörte früher mal zusammen-
Ich persönlich kann solchen Regelungen einen gewissen Sinn abgewinnen: Waren doch solche Dachdeckungen in der Vergangeheit immer wieder Ursache solch grosser Brände.
 
Verstehen kann ich das im Grunde auch verdammt gut.
Wichtiger erscheint mir, dass zunächst mal der Rest anständig gemacht wird. Können wir mehr erfahren? Vielleicht ein paar Fotos.......?
Das seh ich im Grunde auch so. Ich wollte das mit der "Wohnraumvernichtung" und dem Umdecken einfach mal für mich wissen, wie das so behördlich gehandhabt wird, oder ob man so eine Idee gleich besser vergißt.
Können wir mehr erfahren? Vielleicht ein paar Fotos.......?
Das mit Fotos ist leider ein bißchen schwierig, noch isses lang noch nicht meins, ich bleibe aber langfristig dran und will auch Niemanden da mit meiner Kritik ärgern und mir den Vorwurf Geschäftsschädigung einhandeln.

Ich würde mich aber trotzdem weiterhin freuen, mehr zu dem Thema Behörden und Reetdächer/Brandschutz , usw. zu erfahren. Ich hab auch vor, demnächst hier Mitglied zu werden und wenns Ernst wird, ist dann sowieso wieder der Weg erst hierher. Ansonsten lerne ich schon mal alles Passende, was ich so aufschnappe, denn brauchen werde ich es sicher irgendwann.

Viele Grüße, Moorfee
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