Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

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Ludwig
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von Ludwig »

Also, die sind ja wirklich schnelll;-)...jetzt, Anfang September (!) kam ein Schreiben der Finanzverwaltung (Mein ANtrag war von Anfang März):

"Die ... Grundsteuer habe ich bis Ende des Jahres 2007 ausgesetzt, da erst nach Ablauf eines Jahres überprüft werden kann, ob für das in Rede stehende Kalenderjahr die jährlichen Kosten die erzielten Einnahmen übersteigen."

Immerhin etwas. Eine Rechtsbehelfsbelehrung steht auch drunter. Aber ich denke, ich wart jetzt einfach mal bis nächstes Jahr.
Rosewich
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von Rosewich »

Ludwig hat geschrieben: "Die ... Grundsteuer habe ich bis Ende des Jahres 2007 ausgesetzt, da erst nach Ablauf eines Jahres überprüft werden kann, ob für das in Rede stehende Kalenderjahr die jährlichen Kosten die erzielten Einnahmen übersteigen."
Das ist OK. "ausgesetzt" ist kein Juristendeutsch, gemeint ist wohl gestundet. Das heist erstmal ist nichts zu zahlen. 2008 müssen dann die realen Zahlen von 2007 eingereicht werden. dann wird die Grundsteuer für 2007 entweder erlassen, oder ist nachträglich zu zahlen (mit Zinsen!). Ich gehe davon aus, der Grundsteuererlass wurde für das Jahr 2007 gestellt. Dann hat sich die Gemeinde korrekt verhalten, eine Entscheidung ist das aber nicht.
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Rosewich
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von Rosewich »

Das muss ich doch noch ergänzen.
Wurden bei dem Antrag Angaben zu den letzten drei Jahren (2004 bis 2006) gemacht? Damit wäre eigentlich alles da, was die Richtlienie für den Erlass fordert.
Wenn man keine Gefahr läuft,dass  im Jahre 2007 der Rohertrag über den Kosten liegt, würde ich es einfach adwarten.

Bin gespannt, was draus wird.
Jörg
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miro
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von miro »

Hallo,
ich glaube, ich steh im Walde!

Nachdem ich hier die Diskussionsbeiträge zum Grundsteuererlass gelesen habe,
beschleicht mich das Gefühl, daß bei mir da irgendetwas schief läuft.
Zur Situation:
Seit Jahren fülle ich die Vordrucke des IGB´s aus, und schicke sie zur Gemeinde.
Jedes Jahr erhalte ich die Bescheinigung der Grundsteuerbefreiung.
Dann wird vierteljährlich von meinem Konto die Grundsteuer abgebucht,
und im darauffolgendem Jahr bekomme ich sie wieder.
Nachdem ich jetzt bei der Gemeinde nachgefragt habe, bekam ich folgende Antwort:

- eine generelle Grundsteuerbefreiung gibt es nicht. Ich muß jedes Jahr nachweisen,
daß die Kosten höher als die Erlöse sind.
- eine Stundung gibt es nicht.
- eine AFA von 2 oder 2,5 % (wie in der Leitlinie beschrieben) gibt es nicht.

und im übrigen soll ich mich wegen der paar Kröten ( immerhin 160 Euros im Jahr)
nicht so aufregen.

KANN MIR HIER EINER SAGEN, OB DEM SO IST?
Dietrich Maschmeyer
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Ich gebe zu, der Grundsteuer-Leitfaden ist auf unserer Seite etwas schwierig zu finden (wir werden das ändern):

http://igbauernhaus.de/uploads/media/Leitfaden_01.zip
Rosewich
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von Rosewich »

Hallo Miro!

Der Wald ist sehr dicht. Ich habe gerade gestern Abend den neuen Holznagel bekommen und versehe die ehrliche Haltung von Herrn Maschmeyer im Vorwort, verhalte mich aber persönlich etwas anders. In Bezug auf Steuern frage ich mich mehr, welcher Weg führt zum Ziel, mit möglichst wenig "Nebenwirkungen".
Zur Grundsteuer:
Es gibt die Grundsteuerrichtlinie, die im IGB-Leitfaden abgedruckt ist. Darin steht:
- ist mit einem Grundsteuererlass zu rechnen, so ist die Grundsteuer unter Umständen zu stunden.
- AfA ist mit 2 oder 2,5% zu berücksichtigen

Es gibt aber diverse Urteile, die das Gesetz anders auslegen als die Richtlinie, D.H. die Gemeinde hat eventuell gute Argumente, anders zu entscheiden.
Offensichtlich ist es nicht ganz unüblich, die Grundsteuer nur Jahr für Jahr zu erlassen. Das ist inhaltlich auch nicht unlogisch, schließlich kann die Unrentierlichkeit jederzeit wegfallen.
Bzgl. der AfA gibt es ein Urteil vom Bayrischen VGH vom 3.7.2002 (4 ZB 02.648)
Leitsatz:
"Bei der Prüfung des Erlasses von Grundsteuer nach §32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG ... (ist) .. Abschreibung nur in üblicher Höhe ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibung zu erfassen."
Übliche Höhe heißt 2 oder 2,5%. Diese sind also durchaus zu erfassen.
Es gibt aber leider auch jüngere Urteile, die sich zu diesem Punkt nicht explizit äußern, die aber vermuten lassen, dass die AfA garnicht zu berücksichtigen ist.

Wie soll man sich nun verhalten?
Wenn Sie auch ohne AfA hinkommen, ist es doch unterm Strich für Sie egal, ob die AfA nun anzuerkennen ist, oder nicht.
Dass die Gemeinde keine generelle Grundsteuerbefreiung aussprechen will, ist natürlich ärgerlich, weil Sie dadurch jedes Jahr die Arbeit haben. Ich würde es so sehen: Mit dem jährlichen Antrag "verdienen" Sie 160 Euro, das lohnt sich doch, oder?

Das ist zugegebenermaßen keine "schöne" Lösung, aber (siehe oben) führt zum Ziel.

Mir wäre es hier wichtiger meinen Bescheid über den Grundsteuererlass zu erhalten, als die Gemeinde von einer bestimmten Rechtslage zu überzeugen. Zumal die Rechtslage leider wirklich nicht ganz eindeutig ist.

Grüße
Jörg
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miro
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von miro »

Hallo Rosewich,
im Prinzip stimme ich dir zu (Radio Eriwan) aber:
Unser Haus stand 70 Jahre leer. Als wir dieses gekauft haben, haben
wir 17 Jahre a u c h viel Geld investiert, um diesen Bunker wieder bewohnbar zu machen.
D.h. mit einer Afa von nur 2% würden wir bis zu unserem Lebensende keine
Grundsteuer mehr bezahlen.

Aber, ich habe noch einiges vor.
Baue ich einen Holzscheitekessel, um das Haus zu heizen, würde ich
ca. 3000 Euro Gas im Jahr sparen.
Da das Holz aus dem eigenen Wald kommt, hätte ich aber Probleme,
Rechnungen vorzuweisen.
3000 Euro weniger Kosten würden aber die Grundsteuerbefreiung aufheben.

Um diesem ganzen Firlefanz aus dem Weg zu gehen, wäre eine pauschale Befreiung
(über Afa) absolut passend.

miro
Rosewich
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von Rosewich »

Das Problem ist folgendes: Man erhält die Grundsteuerbefreiung, weil man ein Denkmal besitzt (und pflichtgemäß erhält), obwohl es unrentabel ist. Schaff ich es nun durch geeignete Maßnahmen, dass das Denkmal doch rentabel wird, werde ich dadurch ?bestraft? dass ich nun doch Grundsteuer bezahlen darf. Das ist die Logik von manchen Fördermaßnahmen (Betrifft z.B. Städtebauförderung nach dem Bund-Länder-Programm).
Hier könnte man nun den Politikern, die solche Förderungen erfunden haben lange Briefe über Steuerung ökonomischer Entscheidung, Märkte usw. schreiben.
Denn natürlich könnte man hier zu der Entscheidung kommen, lieber die Förderung in Anspruch zu nehmen, als die eigentlich rentable Investition durchzuführen. Da bin ich wieder froh, dass in der IGB (und darum herum) doch Idealisten zu finden sind, die dass tun, was nach ihren eigenen Werten die richtige Entscheidung ist.

OK. Du könntest also die AfA gebrauchen. Ich würde die Gemeinde auf die entsprechende Stelle der Richtlinie hinweisen, und auf mein oben zitiertes Urteil, und einfach anfragen, warum dass nicht berücksichtigt werden kann, oder hat die Gemeinde das schon irgendwie begründet (evtl. mit einem anderen Urteil)? Bist Du nicht in Bayern, so ist das obige Urteil natürlich nicht bindend.

Viel Erfolg
Jörg
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Dietrich Maschmeyer
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Anmerkung zur Abschreibung:

Bei Gebäuden im eignetlichen Sinne geht man üblicherweise von einem vollständigen "Werteverzehr" innerhalb von 50 (bei Denkmalen 40) Jahren aus, macht 2 zw. 2,5 % jährliche Abschreibung. Bei technischer Gebäudeausstattung, aber auch bei Aussenanlagen ist die steuerliche Nutzungsdauer aber kürzer. M.E. ist es bei der Grundsteuerbefreiung zulässig, hier - wie im gewerblichen Bereich üblich - eine Differenzierung vorzunehmen. Die neue Heizung kann z.B. über 10 Jahre abgeschrieben werden, desgleichen eine Einbauküche usw. Das könnte der Grund sein, warum im Urteil nur allgemein von "üblichen" Abschreibungen gesprochen wird. Jörg Rosewich weiss dazu sicherlich noch einiges mehr.

Ausserdem kann man bei der Grundsteuerbefreiung - und das ist für den Bereich der privaten Nutzung wohl einmalig - Rückstellungen machen: Das bedeutet nichts anderes, als Investitionen bereits vor ihrer Realisierung steuermindernd geltend zu machen. Strenggenommen muss man das Geld - über Rückstellungen, die immer enem konkreten Zweck dienen, kann man ja gemäss Definition gerade nicht frei verfügen, sonst wären es keine -  natürlich dann auch irgendwo auf einem Bankkonto nachweisen, und ebenso muss man irgendwann das Geld natürlich dann auch tatsächlich investieren, sonst muss man die Rückstellungen irgendwann auflösen, und das führt dann in dem betreffenden Jahr zu einem Überschuss. Dabei ist allerdings die Frage, wieweit die Gemeinde da angesichts der in der Regel nicht besonders hohen Beträge bei der Prüfung gehen will ;)
Rosewich
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von Rosewich »

Zur AfA

Bei Wohngebäuden, die vor dem 01.01.1925 fertig gestellt wurden: 2,5%
Bei Wohngebäuden, die nach dem 31.12.1924 fertig gestellt wurden 2%
(§7(4)Nr.2EStG)
Unabhängig von Denkmal, obwohl in unseren Fällen wohl zumeist 2,5% gelten sollte.

Bei der Heizung komme ich nur in Ausnahmefällen zu einer höheren AfA.
Baue ich ein neues Gebäude, mit einer neuen Heizung so wird aus den Zwei Wirtschaftsgütern (Heizung und Haus) ein Wirtschaftsgut (Haus mit Heizung eingebaut). Das gesamte Gebäude mit Heizung ist aber 50 Jahre nutzbar, auch wenn ich die Heizung, und manches andere innerhalb dieser 50 Jahre ersetzen muss. Ersetze ich nun eine vorhandene Heizung durch eine neue, so habe ich keine Anschaffungskosten für eine neue Heizung, sondern Erhaltungsaufwand für das Gebäude. Denn ich habe gar keine Heizung ?alleine im Walde stehend?, sondern ich hatte vorher ein Gebäude mit Heizung, und ich habe hinterher ein Gebäude mit Heizung.
(Nicht allgemein zu beantworten ist, was passiert, wenn ich in ein altes Gebäude ohne, oder nur mit einfacher Heizung, eine moderne Heizung einbaue. Dann habe ich entweder Erhaltungsaufwand für das Gebäude, oder Herstellungskosten für das Gebäude.)

Bei der Einbauküche ist das anders, denn die Einbauküche ist ein Möbel, und bleibt ein Möbel. Sie ist m.E. ein eigenes Wirtschaftsgut, das eben kürzer zu nutzen ist. Ich würde aber doch normalerweise abraten, das im Zusammenhang mit dem Grundsteuererlass zu verwenden. Denn im Grunde bezieht sich die Grundsteuer auf das Grundstück und das Gebäude. Bei den Außenanlagen könnte man mit einer kürzeren Nutzungsdauer aber Erfolg haben, denn die Außenanlagen werden zivilrechtlich Teil des Grundstückes.

Jörg
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miro
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von miro »

hallo, ich lerne noch.

Danke erstmal für die Antworten:

Mir wird das jetzt aber ein bisschen zu theoretisch, sorry darum,......

Ich werde nächstes Jahr im Frühjahr wieder den Antrag stellen, dann
aber auf AFA bestehen.
( Ich werde einfach 26 Seiten Grundsteuerbefreiung IGB dabeipacken)
(und ich bin ein sturer Hund)

Rosewich,

nein, wir wohnen nicht in Bayern, sondern in OWL.

Für euch hier ein paar Fotos von den 4 Häusern, die die Denkmalbehörde
(trotz unseres Widerspruchs) als Denkmal hat eintragen lassen.

Gott sei Dank  (aber auch 17 Jaahre Arbeit, und kein Ende.)
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von forenadmin »

miro hat geschrieben: nein, wir wohnen nicht in Bayern, sondern in OWL.
Für euch hier ein paar Fotos von den 4 Häusern, die die Denkmalbehörde (trotz unseres Widerspruchs) als Denkmal hat eintragen lassen.
Moin Miro,

Sturheit soll ja bekanntlich eine der "herausragenden" Eigenschaften der Ostwestfalen sein ... so sagt man zumindest! :)

Ich gehe mal davon aus, dass die 4 Fotos Euer Haus von 4 Seiten zeigen ... wo seid ihr denn in OWL?
Nach den Aufnahmen zu urteilen, würde ich so in Richtung Lippe, Delbrück vermuten.

Gruß
Thomas
Gruß
Thomas Schomburg
miro
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von miro »

hallo

eher nich,
miro heißt auch Programm.
MI heißt  ???

und Ro ist mein Nachnahme.
miro
Ludwig
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von Ludwig »

Zur Info:

Hatte zwischenzeitlich mal wieder eine Mahnung bekommen sowie den Grundsteuerbescheid für 2008. Aber ohne Folgen. Jetzt kam ein Schreiben der Stadt, bereich Finanzverwaltung, dass die Grundsteuer für 2007 - 2009 gestundet werde. Danach soll ich dann die Voraussetzungen nachweisen. Müsste anhand der anstehenden Investitionen dann eigentlich problemlos möglich sein. Ob danach eine dauerhafte Befreiung möglich wird, steht in den Sternen. Ich lass es erst mal so und weck keine schlafenden Hunde.

Habe übrigens eine weitere Skurrilität erfahren: Wir haben einen kleinen Kompakttraktor für die Grundstückspflege gekauft. Steuerbefreiung mit grünem Kennzeichen ist nicht möglich, da wir keine Landwirte sind. Hab mal frech gefragt, was denn mit Pflege eines Denkmals ist? Schließlich steht das hier auch unter Bodendenkmalschutz und wir müssen das Gelände pflegen, sauber halten, den Bauerngarten eggen etcusw. Nein, keine Chance. Aber der Sachbearbeiter hatte einen Tipp: Wenn der Traktor für das Erzeugen / Mähen von Tierfutter genutzt wird, sei eine Steuerbefreiung möglich. Und zwar auch bei "Hobbytierhaltung"! Da wir ein Pony und einen Esel haben, werd ich das jetzt mal beantragen. Sachen gibts!

Gruß
Ludwig
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch

Beitrag von Ludwig »

Nur zur Info in Sachen Amtsschimmel: Die Steuer für unseren Trecker wurde tatsächlich erlassen! Sind zwar nur 79 EUR/Jahr, aber immerhin. Werd das mal als Thema posten, denn das dürfte ja einige interessieren.

Ludwig
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