Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
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Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Moin, moin,
wir habe folgendes Problem:
Unser Haus in Schleswig- Holstein / Angeln ist als einfaches Kulturdenkmal eingestuft. Wir haben es Anfang 2004 erworben und seit dem sanieren und führen wir es in ein Südangeliter Fachhallenhaus rück. Die Arbeiten werden fast vollständig in Eigenleistung ausgeführt. Soweit in aller Kürze die Fakten.
Nun habe ich bei unserem Amt eine Befreiung von der Grundsteuer beantragt, der Antrag war an der Vorlage des IGB orientiert. Leider stellt das Amt sich quer und wir befinden uns schon im Widerspruch, da unser Rohertrag höher sei als die anfallenden Kosten. Wir werden darauf hingewiesen, dass wir die Möglichkeit haben den Widerspruch zurückzuziehen, da er sonst kostenpflichtig abgelehnt wird.
Und nun werde ich trotzig und wütend und letztendlich geht es mir um das Prinzip!
Da wir fast alles in Eigenleistung erbringen sind die Herstellungskosten/ Materialkosten tatsächlich überschaubar, aber dennoch nicht klein. - Ganz abgesehen davon das wir ja auch noch Fähigkeiten, Zeit, Abstriche im Wohnkomfort einsetzten.-
Die Kosten für den Erwerb als Abschreibung, Versicherung, Heizung sowie Rückstellungen (z.B. für ein neues Reetdach) werden nicht angerechnet. Ist dies korrekt?
Wie gehe ich weiter vor?
Es grüßt Michael
wir habe folgendes Problem:
Unser Haus in Schleswig- Holstein / Angeln ist als einfaches Kulturdenkmal eingestuft. Wir haben es Anfang 2004 erworben und seit dem sanieren und führen wir es in ein Südangeliter Fachhallenhaus rück. Die Arbeiten werden fast vollständig in Eigenleistung ausgeführt. Soweit in aller Kürze die Fakten.
Nun habe ich bei unserem Amt eine Befreiung von der Grundsteuer beantragt, der Antrag war an der Vorlage des IGB orientiert. Leider stellt das Amt sich quer und wir befinden uns schon im Widerspruch, da unser Rohertrag höher sei als die anfallenden Kosten. Wir werden darauf hingewiesen, dass wir die Möglichkeit haben den Widerspruch zurückzuziehen, da er sonst kostenpflichtig abgelehnt wird.
Und nun werde ich trotzig und wütend und letztendlich geht es mir um das Prinzip!
Da wir fast alles in Eigenleistung erbringen sind die Herstellungskosten/ Materialkosten tatsächlich überschaubar, aber dennoch nicht klein. - Ganz abgesehen davon das wir ja auch noch Fähigkeiten, Zeit, Abstriche im Wohnkomfort einsetzten.-
Die Kosten für den Erwerb als Abschreibung, Versicherung, Heizung sowie Rückstellungen (z.B. für ein neues Reetdach) werden nicht angerechnet. Ist dies korrekt?
Wie gehe ich weiter vor?
Es grüßt Michael
Sammeln, sortieren, auswählen, denn für alles ist in den Taschen kein Platz!
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Rohertrag entspricht hier dem Mietwert der eigengenutzten Wohnung. Das zuständige Steueramt hat damit ein recht cleveres Argument gewählt. Vorschlag: Ich würde mal ausrechnen, wo die Miete (die man quasi sich selbst zahlen müsste) liegen müsste, um die jährlich anfallenden Kosten zu decken. Liegt dieser Wert deutlich über der ortsüblichen, hätte man zumindest ein genausogutes Argument dagegen.
Fiktive Kosten wie Abschreibungen (die es ja für privat genutztes Wohneigentum gar nicht gibt) und Rückstellungen können entgegen meiner ursprünglichen Auffassung doch berücksichtigt werden. (Nähere Details siehe unser Grundsteuerleitfaden). Für die Grundsteuer auf eigengenutzte Immobilien stellt dies eine ungewöhnliche Ausnahme dar, denn normalerweise ist in solchen Fällen Bilanzierung (mit Aktiva und Passiva) nicht zugelassen. Ein privater Hauseigentümer macht ja für sein Haus auch keine Bilanz.... Aber hier geht es trotzdem.
Heizkosten zählen hingegen zu den normalen Betriebskosten, genauso wie die Grundsteuer selbst (!). Gegenrechnen muss man dann natürlich die Warmmiete. Es kann ja aber doch sein, dass man wegen der dünnen Denkmalwände irrsinnige Heizkosten hat - die mindern dann den fiktiven Ertrag, ggf. auch bis unter Null.
Ist beim Einheitswert, der ja der Grundsteuer zugrundeliegt, bei ihnen die Wertminderung durch Denkmalschutz berücksichtigt? Pauschal ohne Nachprüfung werden immer 5 % anerkannt, auf Nachweis auch mehr. Aber Vorsicht: Das macht in der Regel nur Sinn, wenn der Einheitswert auf Grund von Renovierungen durch das FA erhöht wird (Das Fa wird auf diese Wertsteigerung durch die Herstellaufwand-Sonderausgabenabzüge in der Regel aufmerksam). Ansonsten - bei EWs von 10.000 Euro oder so- lässt man meist besser alles beim alten. Sonst geht der Schuss womöglich nach hinten los! Esmpfehlung in dieser Hinsicht immer: Möglichst wenig Herstellaufwand, möglichst viel Erhaltungsaufwand - letzteren kann man beim Denkmal zwar nur über 2-5 statt 10 Jahre abschreiben (meist ist das sogar von Vorteil), das wichtige ist aber: Er erhöht per Definition den Wert der Immobilie nicht!
Grüsse
Dietrich Maschmeyer
Fiktive Kosten wie Abschreibungen (die es ja für privat genutztes Wohneigentum gar nicht gibt) und Rückstellungen können entgegen meiner ursprünglichen Auffassung doch berücksichtigt werden. (Nähere Details siehe unser Grundsteuerleitfaden). Für die Grundsteuer auf eigengenutzte Immobilien stellt dies eine ungewöhnliche Ausnahme dar, denn normalerweise ist in solchen Fällen Bilanzierung (mit Aktiva und Passiva) nicht zugelassen. Ein privater Hauseigentümer macht ja für sein Haus auch keine Bilanz.... Aber hier geht es trotzdem.
Heizkosten zählen hingegen zu den normalen Betriebskosten, genauso wie die Grundsteuer selbst (!). Gegenrechnen muss man dann natürlich die Warmmiete. Es kann ja aber doch sein, dass man wegen der dünnen Denkmalwände irrsinnige Heizkosten hat - die mindern dann den fiktiven Ertrag, ggf. auch bis unter Null.
Ist beim Einheitswert, der ja der Grundsteuer zugrundeliegt, bei ihnen die Wertminderung durch Denkmalschutz berücksichtigt? Pauschal ohne Nachprüfung werden immer 5 % anerkannt, auf Nachweis auch mehr. Aber Vorsicht: Das macht in der Regel nur Sinn, wenn der Einheitswert auf Grund von Renovierungen durch das FA erhöht wird (Das Fa wird auf diese Wertsteigerung durch die Herstellaufwand-Sonderausgabenabzüge in der Regel aufmerksam). Ansonsten - bei EWs von 10.000 Euro oder so- lässt man meist besser alles beim alten. Sonst geht der Schuss womöglich nach hinten los! Esmpfehlung in dieser Hinsicht immer: Möglichst wenig Herstellaufwand, möglichst viel Erhaltungsaufwand - letzteren kann man beim Denkmal zwar nur über 2-5 statt 10 Jahre abschreiben (meist ist das sogar von Vorteil), das wichtige ist aber: Er erhöht per Definition den Wert der Immobilie nicht!
Grüsse
Dietrich Maschmeyer
Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Mal ne Zwischenfrage: Sind denkmalgeschützte Objekte (unter gewissen Umständen?) von der Grundsteuer befreit? Wäre mir komplett neu... Da wir rund 600 EUR/a zahlen müssen, durchaus eine interessante Frage, da kann ich vielleicht das sparen, was wir jetzt vorauss. an Versicherung mehr zahlen müssen;-)
Ludwig
Ludwig
Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Hallo Ludwig,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit durch entsprechenden Antrag bis zum 31.03. d.J. bei der zuständigen Gemeinde. Ich würde aber als ersten Schritt empfehlen, das obige Modell mal individuell durchzurechnen.
Gruß
PS
Wie wär's mal mit einer Registrierung im Forum. Das würde uns allen einiges erleichtern.
grundsätzlich besteht die Möglichkeit durch entsprechenden Antrag bis zum 31.03. d.J. bei der zuständigen Gemeinde. Ich würde aber als ersten Schritt empfehlen, das obige Modell mal individuell durchzurechnen.
Gruß
PS
Wie wär's mal mit einer Registrierung im Forum. Das würde uns allen einiges erleichtern.
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Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Ergänzung der Antwort zur Frage von Ludwig:
Ja, die sind (im Prinzip) befreit, sofern die Kosten den Nutzen (Ertrag) übersteigen. Über die Berechnung dessen gehen die Geister jedoch leider auseinander. Hilfe bietet unser (nicht mehr ganz aktueller) Grundsteuerleitfaden (gibts bei der Geschäftsstelle).
Ja, die sind (im Prinzip) befreit, sofern die Kosten den Nutzen (Ertrag) übersteigen. Über die Berechnung dessen gehen die Geister jedoch leider auseinander. Hilfe bietet unser (nicht mehr ganz aktueller) Grundsteuerleitfaden (gibts bei der Geschäftsstelle).
Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Der Leitfaden wird gerade überarbeitet. Ab ca. Mitte Januar 2007 stehen die neuen Materialien auf unserer Homepage zum Download bereit.
Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Langsam scheint sich wohl auch in den einschlägigen Behörden herumzusprechen, daß an dieser Front Handlungsbedarf besteht. Einige Obere Denkmalschutzbehörden beginnen nun, Hinweise auf einen Grundsteuererlass auch auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen. Und auch das "Kommunale Bildungswerk" in Berlin scheint sich nun der Sache anzunehmen - und bietet für den August d.J. ein Seminar an:
http://www.kbw.de/semi/1129.htm
Dann hoffen wir mal auf eine rege Teilnahme
http://www.kbw.de/semi/1129.htm
Dann hoffen wir mal auf eine rege Teilnahme
Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Dubiose Methoden
Wir erhielten in den letzten Tagen Nachrichten darüber, daß einige Kommunen in Norddeutschland Anträgen nicht stattgeben mit Hinweis auf ein Gerichtsurteil in Baden-Württemberg.
Nach unseren bisherigen Informationen betrifft der "genannte Fall in BW" jedoch eine völlig andere, atypische Situation.
Darüberhinaus läßt sich daraus, solange es kein "Obergericht" ist, auch noch keine Rechtsverbindlichkeit für andere Bundesländer ableiten. Wir haben leider den Wortlaut des Urteils noch nicht vorliegen. Es drängt sich hier aber der Verdacht auf, daß einige Kommunen versuchen, mit dubiosen Hinweisen auf irgendwelche Urteile den Antragstellern "Angst einzujagen", damit sie Ihren Antrag zurückziehen.
Wir möchten aus diesem Anlass nochmal unsere Bitte wiederholen, uns über derartige Praktiken zu unterrichten.
Wir erhielten in den letzten Tagen Nachrichten darüber, daß einige Kommunen in Norddeutschland Anträgen nicht stattgeben mit Hinweis auf ein Gerichtsurteil in Baden-Württemberg.
Nach unseren bisherigen Informationen betrifft der "genannte Fall in BW" jedoch eine völlig andere, atypische Situation.
Darüberhinaus läßt sich daraus, solange es kein "Obergericht" ist, auch noch keine Rechtsverbindlichkeit für andere Bundesländer ableiten. Wir haben leider den Wortlaut des Urteils noch nicht vorliegen. Es drängt sich hier aber der Verdacht auf, daß einige Kommunen versuchen, mit dubiosen Hinweisen auf irgendwelche Urteile den Antragstellern "Angst einzujagen", damit sie Ihren Antrag zurückziehen.
Wir möchten aus diesem Anlass nochmal unsere Bitte wiederholen, uns über derartige Praktiken zu unterrichten.
Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Hallo,
der aktualisierte Leitfaden zum Eraß der Grundsteuer ist fertig und steht auf der Homepage unter den Hausnachrichten zum Download bereit.
der aktualisierte Leitfaden zum Eraß der Grundsteuer ist fertig und steht auf der Homepage unter den Hausnachrichten zum Download bereit.
Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Super! Geldwerte Info hier! Das rechne ich gleich mal aus, und wenn es klappt, werd ich sofort Mitglied in dem Laden hier!
Das wissen ja noch nicht mal die Steuerberater! (Die wissen eh nicht viel....)
Danke und Gruß
Ludwig
Das wissen ja noch nicht mal die Steuerberater! (Die wissen eh nicht viel....)
Danke und Gruß
Ludwig
Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Zwischenstand:
Hab die Befreiung gemäß Anleitung mit allem Pipapo vor rund 4 Wochen beantragt, seitdem Funkstille.
Gruß
Ludwig
Hab die Befreiung gemäß Anleitung mit allem Pipapo vor rund 4 Wochen beantragt, seitdem Funkstille.
Gruß
Ludwig
Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
... so lange braucht man halt für die Konstruktion von Ausreden
Viele Kommunen lassen es hier ganz brutal auf einen Widerspruch ankommen. In einigen Bundesländern - z.B. Niedersachsen - sind durch die Verwaltungsreform(en) einige Vorverfahren (Widerspruch) bereits abgeschafft worden, sodaß hier direkt Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden muß.
Die meisten emanzipierten BürgerInnen lassen sich dadurch aber nicht schrecken - und auf die Verwaltungsgerichte haben jetzt eine richtige Klageflut zu bearbeiten. Kommunen müssen natürlich auch bei verlorenen Prozessen (was sehr häufig geschieht) die Gerichtsgebühren zahlen - respektive: es berappt der Steuerzahler.
Und - wenn die Kosten für die Gemeindekasse zu hoch werden, kann ja der Hebesatz für die Grundsteuer erhöht werden
Für juristisch interessierte hier noch zwei Links:
http://www.bdvr.de/Dokumentation/Widers ... ahren.html
Passend zum Thema ist insbesondere der Punkt III / 6.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 69_L20.pdf
... und hier gleich die erste Seite
Gruß mit Durchhalteparole
PS
In 2005 war das Wort "Humankapital" (degradiert Menschen zu nur noch ökonomisch interessanten Größen) das Unwort des Jahres. Vielleicht sollte man für 2007 das Wort "Reform" vorschlagen, weil die Reformen nur das (ungesagte) Ziel der Entmündigung des Humankapitals haben
Viele Kommunen lassen es hier ganz brutal auf einen Widerspruch ankommen. In einigen Bundesländern - z.B. Niedersachsen - sind durch die Verwaltungsreform(en) einige Vorverfahren (Widerspruch) bereits abgeschafft worden, sodaß hier direkt Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden muß.
Die meisten emanzipierten BürgerInnen lassen sich dadurch aber nicht schrecken - und auf die Verwaltungsgerichte haben jetzt eine richtige Klageflut zu bearbeiten. Kommunen müssen natürlich auch bei verlorenen Prozessen (was sehr häufig geschieht) die Gerichtsgebühren zahlen - respektive: es berappt der Steuerzahler.
Und - wenn die Kosten für die Gemeindekasse zu hoch werden, kann ja der Hebesatz für die Grundsteuer erhöht werden
Für juristisch interessierte hier noch zwei Links:
http://www.bdvr.de/Dokumentation/Widers ... ahren.html
Passend zum Thema ist insbesondere der Punkt III / 6.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 69_L20.pdf
... und hier gleich die erste Seite
Gruß mit Durchhalteparole
PS
In 2005 war das Wort "Humankapital" (degradiert Menschen zu nur noch ökonomisch interessanten Größen) das Unwort des Jahres. Vielleicht sollte man für 2007 das Wort "Reform" vorschlagen, weil die Reformen nur das (ungesagte) Ziel der Entmündigung des Humankapitals haben
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- Senior Member
- Beiträge: 767
- Registriert: Mo 17. Feb 2003, 17:34
Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Es ist erschütternd, zu sehen, wie derart qualifizierte und fundierte Stellungnahmen - hier: des obersten Verwaltungsrichters - von den Politikern vom Tisch gewischt werden. So was würde ich als Entscheidungen auf Stammtischniveau bezeichnen: Man redet sich mit tollen Schlagworten wie "Verwaltungsvereinfachung" besoffen, widmet anschliessend dem Thema wenige Minuten Beratung, entscheidet, und wenn am nächsten Morgen dann der Kater kommt, hat es am Bier gelegen, aber keinesfalls an einem selbst.
Mein Vorschlag zum Unwort des Jahres daher: "Verwaltungsvereinfachung".
Mein Vorschlag zum Unwort des Jahres daher: "Verwaltungsvereinfachung".
Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Zwischenstand am 10.6.: Nach jetzt knapp 3 Monaten noch immer nichts gehört. Aber auch keine Mahnung bekommen (Grundsteuer ist noch nicht bezahlt dieses jahr). Da die sonst hier superfix mit Mahnen und Eintreiben sind (einmal stand wegen 40 Euro Hundesteuer, die ca 2 Monate überfällig waren, der kommunale Eintreiber vor der Tür!!!), muss ja irgendwas passiert sein. Mal sehen.
Ludwig
PS: Bin übrigens Mitglied im IGB geworden. Ebenfalls mal sehen.
Ludwig
PS: Bin übrigens Mitglied im IGB geworden. Ebenfalls mal sehen.
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- Registriert: Di 26. Jun 2007, 17:34
Re: Grundsteuerbefreiung im Widerspruch
Hallo Ludwig,
wie ist die aktuelle Lage? Bin an dem Fall interessiert. Nur nicht von verschossenem dummen Pulver irritieren lassen! Seit vielen Jahren bin ich im Clinch mit der hiesigen Gemeindeverwaltung und bin wiederholt in Widerspruch gegangen, mit Erfolg. Ein völlig irrer Zustand ergibt sich aus der Tatsache, dass offenbar viele Kommunen den Grundsteuererlass im offensichtlichen Widerspruch zum übergeordneten Bundesrecht "bearbeiten"...
Als quasi "Legitimation" bekamen wir gesagt, dass Mitarbeiterinnen in Dresden zu einer Schulung waren. Da hätten sie das Nötige mitgeschrieben...
Ich bestreite, dass irgendwelche privaten Mitschriften in einem Rechtsstaat in Mitteleuropa Rechtsgrundlage für das Abkassieren von Bürgern sein können.
Selbst das Landesamt für Denkmalpflege des Freistaates Sachsen kennt die wohl streng geheimen Verfahrensrichtlinien nicht, konnte sie mir bislang nicht besorgen! Die Kommunalaufsicht des Landkreises Löbau-Zittau versicherte mir, dass es uns zustände, diese schriftlich zu erhalten!!! Der oberste Datenschützer Sachsens bestätigte uns, dass unsere Kritik an der unsinnigen Ausfragerei bei Grundsteuererlass-Anträgen z.T. berechtigt sei.
Nachdem man früher in unserem Ort von Rückstellungen nichts hören wollte, sind die inzwischen anerkannt. Klärungsbedarf besteht noch im Hinblick auf den Quadratmeterpreis für genutzten Wohnraum. Da es in unserem Ort keinen Mietspiegel gibt, hat die Verwaltung selbstherrlich 3,00
Euro pro Quadratmeter angesetzt. Existieren kein Bad/keine Dusche, kein WC und keine Zentralheizung könne man pro m? 0,15 Euro abziehen.
Beim einzigen halbwegs vergleichbaren kommunalen Haus verlangt die Gemeinde selbst jedoch nur 2,50 Euro (bei Ofenheizung und Vorhandensein alles anderen). Das Gemeindehaus ist jedoch total saniert, unseres ist noch Baustelle... Und in der Region stehen viele Wohnungen leer!!!
Wir haben die in unserem Ort praktizierte Verfahrensweise nicht durch einen geforderten Antrag auf Stundung der Grundsteuer für 3 Jahre anerkannt, haben also für 3 Jahre 4 mal im Jahr bezahlt, meist nach Mahnung... Inzwischen lagert das Geld 3,5 Jahre auf der Gemeinde und unser Rückerstattungsantrag läuft und läuft und läuft... Offenbar ist dessen "Bearbeitung" so anspruchsvoll... Seit der Wende haben wir, also vor den letzten 3 Jahren, jedes Jahr bis 31.März den unsinnigen Zirkus des jährlichen Rückerstattungsantrages durch... Dessen "Bearbeitung" dauerte jeweils
Monate!!! Erst im November, manchmal erst im Dezember des jeweiligen Jahres kam der Bescheid, dass man sich das Geld abholen könne... Wir haben wohlweislich kein Konto angegeben, um genau zu wissen, wann die "Bearbeitung" denn nun tatsächlich gelang... Auf diese Art und Weise haben wir der Gemeinde über Jahre (!!!) einen zinslosen Kredit gewährt und nie irgendwelche Zinsen oder gar eine Urkunde für die dauerhafte Sicherung eines Arbeitsplatzes bei der Gemeindeverwaltung erhalten!!! Franz Kafka soll ja durch das unfern von uns im Böhmischen gelegene Schloss Friedland in seinem Schaffen angeregt worden sein. Sogar der seinerzeitige Name des Schlossverwalters taucht so ähnlich im Roman "Das Schloss" auf. Wer schreibt heute eine kafkaeske Persiflage auf die Leute, die den Grundsteuererlass selbstherrlich restriktiv handhaben, die das entsprechende Bundesrecht mißachten??? Die Namen liefere ich. Passend dazu ein Nachtrag: Auf meine Post an das Nationalkomitee für Denkmalschutz in der Sache bekam ich den Bescheid, dass Prof. Hoeness den Auftrag erhalten habe, sich des Themas anzunehmen, es zu bearbeiten. Letzten November, allerhand Monate waren verstrichen, traf ich in Weimar bei einer Denkmalschutzveranstaltung Prof. Hoeness. Er wusste von der Sache nichts...!!!
Und er erklärte mir, dass er für ein solches Thema auch gar nicht zuständig sei...!
Schönen Gruß aus Großschönau von Peter DORN, der gar nicht spitz sein wollte, nur die Wirklichkeit benannte.
wie ist die aktuelle Lage? Bin an dem Fall interessiert. Nur nicht von verschossenem dummen Pulver irritieren lassen! Seit vielen Jahren bin ich im Clinch mit der hiesigen Gemeindeverwaltung und bin wiederholt in Widerspruch gegangen, mit Erfolg. Ein völlig irrer Zustand ergibt sich aus der Tatsache, dass offenbar viele Kommunen den Grundsteuererlass im offensichtlichen Widerspruch zum übergeordneten Bundesrecht "bearbeiten"...
Als quasi "Legitimation" bekamen wir gesagt, dass Mitarbeiterinnen in Dresden zu einer Schulung waren. Da hätten sie das Nötige mitgeschrieben...
Ich bestreite, dass irgendwelche privaten Mitschriften in einem Rechtsstaat in Mitteleuropa Rechtsgrundlage für das Abkassieren von Bürgern sein können.
Selbst das Landesamt für Denkmalpflege des Freistaates Sachsen kennt die wohl streng geheimen Verfahrensrichtlinien nicht, konnte sie mir bislang nicht besorgen! Die Kommunalaufsicht des Landkreises Löbau-Zittau versicherte mir, dass es uns zustände, diese schriftlich zu erhalten!!! Der oberste Datenschützer Sachsens bestätigte uns, dass unsere Kritik an der unsinnigen Ausfragerei bei Grundsteuererlass-Anträgen z.T. berechtigt sei.
Nachdem man früher in unserem Ort von Rückstellungen nichts hören wollte, sind die inzwischen anerkannt. Klärungsbedarf besteht noch im Hinblick auf den Quadratmeterpreis für genutzten Wohnraum. Da es in unserem Ort keinen Mietspiegel gibt, hat die Verwaltung selbstherrlich 3,00
Euro pro Quadratmeter angesetzt. Existieren kein Bad/keine Dusche, kein WC und keine Zentralheizung könne man pro m? 0,15 Euro abziehen.
Beim einzigen halbwegs vergleichbaren kommunalen Haus verlangt die Gemeinde selbst jedoch nur 2,50 Euro (bei Ofenheizung und Vorhandensein alles anderen). Das Gemeindehaus ist jedoch total saniert, unseres ist noch Baustelle... Und in der Region stehen viele Wohnungen leer!!!
Wir haben die in unserem Ort praktizierte Verfahrensweise nicht durch einen geforderten Antrag auf Stundung der Grundsteuer für 3 Jahre anerkannt, haben also für 3 Jahre 4 mal im Jahr bezahlt, meist nach Mahnung... Inzwischen lagert das Geld 3,5 Jahre auf der Gemeinde und unser Rückerstattungsantrag läuft und läuft und läuft... Offenbar ist dessen "Bearbeitung" so anspruchsvoll... Seit der Wende haben wir, also vor den letzten 3 Jahren, jedes Jahr bis 31.März den unsinnigen Zirkus des jährlichen Rückerstattungsantrages durch... Dessen "Bearbeitung" dauerte jeweils
Monate!!! Erst im November, manchmal erst im Dezember des jeweiligen Jahres kam der Bescheid, dass man sich das Geld abholen könne... Wir haben wohlweislich kein Konto angegeben, um genau zu wissen, wann die "Bearbeitung" denn nun tatsächlich gelang... Auf diese Art und Weise haben wir der Gemeinde über Jahre (!!!) einen zinslosen Kredit gewährt und nie irgendwelche Zinsen oder gar eine Urkunde für die dauerhafte Sicherung eines Arbeitsplatzes bei der Gemeindeverwaltung erhalten!!! Franz Kafka soll ja durch das unfern von uns im Böhmischen gelegene Schloss Friedland in seinem Schaffen angeregt worden sein. Sogar der seinerzeitige Name des Schlossverwalters taucht so ähnlich im Roman "Das Schloss" auf. Wer schreibt heute eine kafkaeske Persiflage auf die Leute, die den Grundsteuererlass selbstherrlich restriktiv handhaben, die das entsprechende Bundesrecht mißachten??? Die Namen liefere ich. Passend dazu ein Nachtrag: Auf meine Post an das Nationalkomitee für Denkmalschutz in der Sache bekam ich den Bescheid, dass Prof. Hoeness den Auftrag erhalten habe, sich des Themas anzunehmen, es zu bearbeiten. Letzten November, allerhand Monate waren verstrichen, traf ich in Weimar bei einer Denkmalschutzveranstaltung Prof. Hoeness. Er wusste von der Sache nichts...!!!
Und er erklärte mir, dass er für ein solches Thema auch gar nicht zuständig sei...!
Schönen Gruß aus Großschönau von Peter DORN, der gar nicht spitz sein wollte, nur die Wirklichkeit benannte.