Schützenswertes Kulturgut nach §10g EStG

Kommunen, Bauamt, Denkmalschutz, Finanzamt
Glueckzu
Nicht angemeldeter User
Nicht angemeldeter User

Schützenswertes Kulturgut nach §10g EStG

Beitrag von Glueckzu »

Problem mit dem Finanzamt.
Ich habe eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde, die besagt, dass der Betrag von xx.xxx,- Euro für den Erhalt meines denkmalgeschützten Mühlengebäudes notwendig war. Dieselbe Bescheinigung bestätigt, das das Gebäude nach den geltenden Landesrechlichen Vorschriften (Land Niedersachsen) ein Baudenkmal ist.

Diese Bescheinigung habe ich beim Finanzamt eingereicht mit der Bitte um Anerkennung als Sonderausgabe nach §10f EStG, da ich die Mühle z.Zt. zu einem Wohngebäude umbaue. Das Finanzamt hat diese Bescheinigung abgelehnt mit der Begründung, das Gebäude ist unbewohnt und der §10f beziehe sich nur auf zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude. Ich habe daraufhin eine Anerkennung nach §10g (ungenutzte schützenswerte Kulturgüter) beantragt. §10g ESTG besagt: Schützenswertes Kulturgut im Sinne dieses Paragraphen ist...ein Gebäude... das nach den jeweiligen Landesrechtlichen Vorschriften (Niedersachsen) ein Baudenkmal ist.
Das FA möchte jetzt von mir eine Bescheinigung, die besagt, das es sich bei dem Gebäude nicht nur um ein Baudenkmal sondern auch um ein schützenswertes Kulturgut handelt.
Ich kann das nicht nachvollziehen. hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht
Freue mich über jeden Hinweis.
Gruß
Dirk
hansjürgen.geilert
Junior Member
Junior Member
Beiträge: 45
Registriert: Mi 16. Feb 2005, 13:10

Re: Schützenswertes Kulturgut nach §10g EStG

Beitrag von hansjürgen.geilert »

Das ist ungewöhnlich, denn Baudenkmale erfüllen die Voraussetzungen von 10g EstG ohne weitergehenden Nachweis. Vielleicht mal beim Finanzamt nachfragen. Aber du solltest beachten, dass 10g weitere Voraussetzungen enthält, die erheblich über das hinaus gehen, was man bei 10f zu beachten hat. Vielleicht ist es die bessere Alternative, bis zum Einzug zu warten - das muss ja nicht der erste Wohnsitz sein - und dann nach 10f abzuschreiben. Das muss aber sorgfältig überlegt werden.
Gruss
Hans-Jürgen Geilert
glueckzu
Nicht angemeldeter User
Nicht angemeldeter User

Re: Schützenswertes Kulturgut nach §10g EStG

Beitrag von glueckzu »

Nach vielem hin und her beharrt das FA immer noch auf die besagte besondere Bescheinigung. Da jedoch niemand weiß, wo die herkommen soll, ist das Verfahren jetzt erst einmal zum Erliegen gekommen. FA: solange ich keine Bescheinigung habe kann ich nichts machen. Landkreis: wir haben alles Bescheinigt, was es zu bescheinigen gibt.

Zusätzlich hat mir der Finanzbeamte jetzt mitgeteilt, das ein Abzug von Sonderausgaben nach §10g nicht übertragbar ist, falls das Gebäude vor Ablauf des Abschreibungszeitraumes z.B. zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Bedeutet also, wenn ich einen Abzug nach 10g anerkannt bekomme und das Gebäude, welches z.Zt. Baustelle ist nach 2 jahren beziehe, kann ich den verbleibenden Abzugsbetrag von 8/10teln nicht mehr geltend machen.
Ich bin hier anderer Meinung. M.M.n. muß es möglich sein z.B. 2/10tel der Bausumme nach 10g und nach Änderung der Nutzung 8/10tel nach 10f abzuziehen.
Wer kann hierzu etwas beitragen? Freue mich über jeden Hinweis.

Sollte der FA-beamte recht haben, macht es natürlich Sinn, alle Anträge und Bescheinigungen zurückzuziehen und nach Bezug des Gebäudes neu nach 10f zu beantragen.
glueckzu
Nicht angemeldeter User
Nicht angemeldeter User

Re: Schützenswertes Kulturgut nach §10g EStG

Beitrag von glueckzu »

Ich schreibe dies für alle, die in ähnlicher Sache recherchieren:
Nach verbindlicher Rechtsauskunft der Oberfinanzdirektion Hannover ist es durchaus zulässig Sonderausgaben, die nach §10g EStG anerkannt wurden weiter nach §10f EStG abzuschreiben, wenn das ungenutzte Gebäude nach Fertigstellung während des Abschreibungszeitraumes von 10 Jahren bezogen wird und als Wohngebäude selbst genutzt wird (vorausgesetzt, der Denkmalschutz bleibt bestehen). Zusätzlich wird mir bestätigt, dass mein Baudenkmal auf jeden Fall schützenswertes Kulturgut nach §10g EStG ist und das dafür keine besondere Bescheinigung erforderlich ist.
Die OFD korrigiert damit die falschen Aussagen meines örtlichen Finanzamtes.
Benutzeravatar
Stefan Haar
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 888
Registriert: Sa 15. Feb 2003, 23:59
Wohnort: Wolfenbüttel
Kontaktdaten:

Re: Schützenswertes Kulturgut nach §10g EStG

Beitrag von Stefan Haar »

Na, das ist dann doch mal etwas Erfreuliches, auf das man verweisen kann ...  :D
AG-Bautechnik der IGB
Dipl.-Ing. Architekt

Beiträge im Forum können lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen sein. Bei konkreten Sanierungsproblemen ist eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort zwingend erforderlich.
Benutzeravatar
Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 502
Registriert: Fr 29. Apr 2005, 11:10
Wohnort: Berlin / Münchehofe (Brandenburg LDS)
Kontaktdaten:

Re: Schützenswertes Kulturgut nach §10g EStG

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

statt die sich mal freuen einen Dummen gefunden zu haben, der sich der "alten Grotte" angenommen hat, der bereit ist Schweiß, Blut, Tränen und vermutlich überproportional viel Geld zu investieren. Aber vermutlich geht das über den Erfahrungshorizont eines Reihenhausbesitzers... Erfreulich das wenigstens in der OFD Leute sitzen die denken können.

Gruß, Sven.
Teske + Schwiede Architekten
Sachverständige für Schäden an Gebäuden

Alle Beiträge im Forum sind ausschließlich allgemeine Betrachtungen und keinesfalls konkrete Sanierungsanleitungen oder Rechtsberatungen. Hierfür sind immer Einzelfallberatungen durch einen Sachkundigen vor Ort erforderlich.
salinodg
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 713
Registriert: Mi 19. Feb 2003, 10:04

Re: Schützenswertes Kulturgut nach §10g EStG

Beitrag von salinodg »

Hallo,

das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts seht jetzt auf unserer Homepage unter Hausmitteilungen als PDF-Datei zur Verfügung.
Antworten