Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
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Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Wir sollen für eine Bescheinigung der "unteren Denkmalschutzbehörde" (ein Blatt A 4) 109.- Euro bezahlen. Auf dieser steht, dass die Maßnahmen (Fenstereinbau) denkmalschutzgerecht erfolgt sind. Bauabsprachen, Einreichung von Zeichnungen und Photos, Besichtigungen etc. waren alle einvernehmlich (und gebührenfrei) gelaufen.
Nun soll dieser Wisch fürs Finanzamt 109 Euro kosten "gemäß §§§ des nieders. Verwaltungskostengesetzes".
Ein Fall für den Anwalt, für RTL ("zugelangt") oder für brav überweisen??
Gruß
Micha
Nun soll dieser Wisch fürs Finanzamt 109 Euro kosten "gemäß §§§ des nieders. Verwaltungskostengesetzes".
Ein Fall für den Anwalt, für RTL ("zugelangt") oder für brav überweisen??
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Micha
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Re:Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Rechtlich ist die Erhebung von Gebühren wohl nicht zu beanstanden - leider! Ich persönlich finde es falsch. Durch die Prüfung der Rechnungen erhalten die Denkmalbehörden eine Fülle von Informationen, schon von daher sollten sie Interesse daran haben, so etwas bearbeiten zu dürfen - nicht zu müssen. Sie sehen es wohl leider anders.
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Re:Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Wir werden uns wohl in Zukunft an noch mehr Gebührenforderungen der Behörden gewöhnen müssen. Ich zahle zum Beispiel für die steuerliche Bescheinigung des Landesamtes für Denkmalpflege in Schwerin jedesmal 500?. Kleiner Trost: Die gezahlten Gebühren können beim Finanzamt mit als Aufwand angegeben werden. Dann kommt über 10 Jahre ein Teil davon wieder zurück.
- Stefan Haar
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Re:Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Meines Wissens sind nicht die Unteren Denkmalschutzbehörden verantwortlich für die Gebührenerhebung. Die Sachbearbeiter würden auch liebend gerne darauf verzichten, wenn sie die Wahl hätten.
Die Zeiten in denen man bei Behörden irgendwelche Informationen geschweigedenn Bescheinigungen kostenlos bekommen konnte - als Dienst am Bürger - werden wohl in nicht all zu ferner Zukunft völlig in Vergessenheit geraten.
Grundübel ist hier die Finanzschwäche der Kommunen.
Auch als Architekt muß ich mittlerweile bei den meisten Baubehörden für Vorabstimmungsgespräche im Amt bezahlen, wenn diese Termine länger als 15 Minuten dauern.
Also nicht auf den Sachbearbeiter schimpfen - der ist unschuldig. Um die Bezahlung kommt man wohl kaum herum. Es bleibt der Trost der steuerlichen Abschreibung.
Die Zeiten in denen man bei Behörden irgendwelche Informationen geschweigedenn Bescheinigungen kostenlos bekommen konnte - als Dienst am Bürger - werden wohl in nicht all zu ferner Zukunft völlig in Vergessenheit geraten.
Grundübel ist hier die Finanzschwäche der Kommunen.
Auch als Architekt muß ich mittlerweile bei den meisten Baubehörden für Vorabstimmungsgespräche im Amt bezahlen, wenn diese Termine länger als 15 Minuten dauern.
Also nicht auf den Sachbearbeiter schimpfen - der ist unschuldig. Um die Bezahlung kommt man wohl kaum herum. Es bleibt der Trost der steuerlichen Abschreibung.
AG-Bautechnik der IGB
Dipl.-Ing. Architekt
Beiträge im Forum können lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen sein. Bei konkreten Sanierungsproblemen ist eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort zwingend erforderlich.
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- Ralf Femmer | KS Freiberg
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Re:Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Also ehrlich gesagt, die Höhe der Gebühren empfinde ich als glatte Unverschähmtheit.
Bei z.B. 500,00 ? für eine steuerliche Bescheinigung sit ja die Frage ob der geldwerte Vorteil die Beantragung überhaupt noch rechtfertigt.
Armes Deutschland.
Bei z.B. 500,00 ? für eine steuerliche Bescheinigung sit ja die Frage ob der geldwerte Vorteil die Beantragung überhaupt noch rechtfertigt.
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- Stefan Haar
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Re:Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Die 500 ? erscheinen mir allerdings auch als sehr heftig - als Pauschale sowieso. Auch für diese Gebühren müsste es eine Gebührenordnung geben und dann geht es normalerweise über die Höhe der abzuschreibenden Kosten in eine Gebührentabelle. Bislang kenne ich nur Gebührenbescheide um ca. 100 ? herum.
AG-Bautechnik der IGB
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Re:Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Natürlich gibt es eine Rechtsgrundlage, "Gebührentabelle" wäre dafür etwas übertrieben. Unsere neuen Bundesländer sind da sehr auf der Höhe der Zeit, in einigen Alt-Bundesländern ist man noch etwas verschlafener. Das ist formalrechtlich in Ordnung. Und die Gebühr richtet sich auch nach der Höhe des bescheinigten Betrages. Ich habe auch nichts dagegen, dass Behörden in diesen Fällen Gebühren nehmen, es wird ja niemand gezwungen, Steuern zu sparen. Es ging mir eigentlich vor allem um den Hinweis, dass man die Gebühr ebenso wie die bescheinigten Aufwendungen wiederum von der Steuer absetzen kann. Und wenn man erst einmal so weit ist, überwiegt doch die Freude daran, dass man nicht nur die baulichen, sondern auch die adminstrativen Schwierigkeiten gemeistert hat
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Re:Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Leider irrt Stefan Haar.
Für die Erhebung von Gebühren sind die jeweiligen Behörden ganz allein verantwortlich. Die Gebühren stehen in einer entsprechenden Gebührensatzung der Gebietskörperschaft. Das muss übrigens auch in jedem Bescheid vermerkt sein. Soll ich euch noch mal schocken? Die Stadt Recklinghausen erhebt für derartige Bescheinigungen ein Gebühr in Höhe von 2 % der bescheinigten Summe - bei 100.000 Euro Baukosten also glatte 2.000 Euro.
Ich wäre noch damit zu versöhnen, wenn dies Geld wiederum der Denkmalpflege als Zuschüsse zur Verfügung stünde. Leider kassiert es der Kämmerer ein, und es war nicht mehr gesehen .
Ich stelle mir in der Tat die Frage, ob da nicht der Bogen überspannt wird. Denkmalrechtliche Genehmigungen z.B. müssen (!) die Gemeinden kostenlos erteilen. Die Rechtsgrundlage dafür ist kompliziert, aber trägt. Die Bescheinigungen gemäss EStG fallen da wohl in irgendeine Definitionslücke, was die Gemeinden zum Abzocken der Bauherren verleitet .
Wahrscheinlich müssen wir uns dieses Themas mal etwas genauer im Holznagel annehmen. Dazu wäre ich dankbar für Erfahrungsberichte aus allen Gegenden, um mal vergleichen zu können!
Für die Erhebung von Gebühren sind die jeweiligen Behörden ganz allein verantwortlich. Die Gebühren stehen in einer entsprechenden Gebührensatzung der Gebietskörperschaft. Das muss übrigens auch in jedem Bescheid vermerkt sein. Soll ich euch noch mal schocken? Die Stadt Recklinghausen erhebt für derartige Bescheinigungen ein Gebühr in Höhe von 2 % der bescheinigten Summe - bei 100.000 Euro Baukosten also glatte 2.000 Euro.
Ich wäre noch damit zu versöhnen, wenn dies Geld wiederum der Denkmalpflege als Zuschüsse zur Verfügung stünde. Leider kassiert es der Kämmerer ein, und es war nicht mehr gesehen .
Ich stelle mir in der Tat die Frage, ob da nicht der Bogen überspannt wird. Denkmalrechtliche Genehmigungen z.B. müssen (!) die Gemeinden kostenlos erteilen. Die Rechtsgrundlage dafür ist kompliziert, aber trägt. Die Bescheinigungen gemäss EStG fallen da wohl in irgendeine Definitionslücke, was die Gemeinden zum Abzocken der Bauherren verleitet .
Wahrscheinlich müssen wir uns dieses Themas mal etwas genauer im Holznagel annehmen. Dazu wäre ich dankbar für Erfahrungsberichte aus allen Gegenden, um mal vergleichen zu können!
- Stefan Haar
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Re:Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Sorry, nobody is perfect!
- aber eine Gebührenordnung seitens der kommunalen Behörde gibt es dann doch - und da kann sich der zuständige Sachbearbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde dann drehen und wenden wie er will, erheben muss er die Gebühren dann doch, sonst bezieht er 'nen Rüffel vom Kämmerer.
Dass die Unterschiede derart eklatant sind, erstaunt mich dann aber doch.
- aber eine Gebührenordnung seitens der kommunalen Behörde gibt es dann doch - und da kann sich der zuständige Sachbearbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde dann drehen und wenden wie er will, erheben muss er die Gebühren dann doch, sonst bezieht er 'nen Rüffel vom Kämmerer.
Dass die Unterschiede derart eklatant sind, erstaunt mich dann aber doch.
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Re:Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Hallo,
hier ein Auszug aus der Gebührenordnung für Mecklenburg-Vorpommern:
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung der beantragten
steuerlichen Bescheinigung gebührenpflichtig ist. Gemäß § 1 und Tarifstelle 3.1 der
Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur (Kostenverordnung Bildungsministerium- KostVO BM M-V)
vom 10.05.2005 (GVOBl. M-V S. 242) betragen die Gebühren für beantragte
Aufwendungen bis
DM 5.000,-- oder EUR 2.500,-- EUR 50,--
DM 50.000,-- oder EUR 25.000,-- EUR 75,--
DM 100.000,-- oder EUR 50.000,-- EUR 100,--
DM 500.000,-- oder EUR 250.000,-- EUR 500,--
DM 1.000.000,-- oder EUR 500.000,-- EUR 1.000,--
Je weitere
DM 1.000.000,-- oder EUR 500.000,-- EUR 500,--.
hier ein Auszug aus der Gebührenordnung für Mecklenburg-Vorpommern:
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung der beantragten
steuerlichen Bescheinigung gebührenpflichtig ist. Gemäß § 1 und Tarifstelle 3.1 der
Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur (Kostenverordnung Bildungsministerium- KostVO BM M-V)
vom 10.05.2005 (GVOBl. M-V S. 242) betragen die Gebühren für beantragte
Aufwendungen bis
DM 5.000,-- oder EUR 2.500,-- EUR 50,--
DM 50.000,-- oder EUR 25.000,-- EUR 75,--
DM 100.000,-- oder EUR 50.000,-- EUR 100,--
DM 500.000,-- oder EUR 250.000,-- EUR 500,--
DM 1.000.000,-- oder EUR 500.000,-- EUR 1.000,--
Je weitere
DM 1.000.000,-- oder EUR 500.000,-- EUR 500,--.
- Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
- Senior Member
- Beiträge: 502
- Registriert: Fr 29. Apr 2005, 11:10
- Wohnort: Berlin / Münchehofe (Brandenburg LDS)
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Re:Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Ahoi Stefan,
ich habe etwas ungläubig DAS gelesen :
...Auch als Architekt muß ich mittlerweile bei den meisten Baubehörden für Vorabstimmungsgespräche im Amt bezahlen, wenn diese Termine länger als 15 Minuten dauern....
offenkundig ist den Herrschaften eine Prozeßlawine lieber, als eine Abstimmung im Vorfeld. Ich lasse mich wirklich selten zu emotionalen Ausbrüchen in Verbindung mit Superlativen hinreissen, aber das ist nun wirklich absoluter Schwachsinn.
Dient doch eine Abstimmung im Vorfeld dazu, den Aufwand des nachfolgenden Verfahrens so gering wie möglich zu halten. Und dann 15 Minuten ! Die mögen für einen Garagenanbau o.k. sein, aber wehe es wird ein bischen mehr....
Aber vielleicht sollten wir mal bei den Architektenkammern anregen, einen Gebühreneinzug für die Folgen falscher, unzureichender Bearbeitung in den Ämtern zu vereinbaren. Das wäre echt klasse, dann bräuchten wir vermutlich in einigen Landkreisen garnicht mehr arbeiten zu gehen.
so jetzt geht´s mir besser... Sven.
ich habe etwas ungläubig DAS gelesen :
...Auch als Architekt muß ich mittlerweile bei den meisten Baubehörden für Vorabstimmungsgespräche im Amt bezahlen, wenn diese Termine länger als 15 Minuten dauern....
offenkundig ist den Herrschaften eine Prozeßlawine lieber, als eine Abstimmung im Vorfeld. Ich lasse mich wirklich selten zu emotionalen Ausbrüchen in Verbindung mit Superlativen hinreissen, aber das ist nun wirklich absoluter Schwachsinn.
Dient doch eine Abstimmung im Vorfeld dazu, den Aufwand des nachfolgenden Verfahrens so gering wie möglich zu halten. Und dann 15 Minuten ! Die mögen für einen Garagenanbau o.k. sein, aber wehe es wird ein bischen mehr....
Aber vielleicht sollten wir mal bei den Architektenkammern anregen, einen Gebühreneinzug für die Folgen falscher, unzureichender Bearbeitung in den Ämtern zu vereinbaren. Das wäre echt klasse, dann bräuchten wir vermutlich in einigen Landkreisen garnicht mehr arbeiten zu gehen.
so jetzt geht´s mir besser... Sven.
Teske + Schwiede Architekten
Sachverständige für Schäden an Gebäuden
Alle Beiträge im Forum sind ausschließlich allgemeine Betrachtungen und keinesfalls konkrete Sanierungsanleitungen oder Rechtsberatungen. Hierfür sind immer Einzelfallberatungen durch einen Sachkundigen vor Ort erforderlich.
Sachverständige für Schäden an Gebäuden
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Re:Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Hallo,
anschließend der Link zum Merkblatt des Landesamtes in Mecklenburg-Vorpommern.
Gruß
http://www.denkmalpflege-mv.de/download ... 2005_1.pdf
anschließend der Link zum Merkblatt des Landesamtes in Mecklenburg-Vorpommern.
Gruß
http://www.denkmalpflege-mv.de/download ... 2005_1.pdf
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- Nicht angemeldeter User
Re:Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
habe aktuell für eine zu bescheinigende summe von ca 205t? ca. 170eur gebühren bezhalt
- Ulrike Nolte
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- Registriert: Sa 9. Dez 2006, 16:14
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Re: Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Für die zu bescheinigende Summe von ca. 260.000 ? waren 1% = ca. 2.600 ? zu zahlen. Dem zuständigen MA der unteren Denkmalbehörde war es sichtlich peinlich und wir durften uns mehr Zeit lassen als üblich, die Rechnung des Kämmerers zu begleichen.
Trotzdem, es ist schon sehr happig ...
Im Übrigen wäre ich sehr dafür, diese Einnahmen der Denkmalpflege wieder zur Verfügung zu stellen.
Grüße
Ulrike
Trotzdem, es ist schon sehr happig ...
Im Übrigen wäre ich sehr dafür, diese Einnahmen der Denkmalpflege wieder zur Verfügung zu stellen.
Grüße
Ulrike
"Wenn du wirklich etwas willst, werden alle Märchen wahr." (Theodor Herzl)
Mehr über meine wahr gewordenen Märchen ist hier nachzulesen
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- Senior Member
- Beiträge: 767
- Registriert: Mo 17. Feb 2003, 17:34
Re: Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt
Ich kann gut verstehen, dass das einem Denkmalpfleger peinlich ist. Das wäre es mir auch. Den Kämmerern führt offenbar ddie Ansicht die Feder, dass die Bauherren ja unermessliche Summen an Steuern zurückerhalten oder sparen. Solche Gebühren sind eine Schande für den Denkmalschutz. Manche Denkmalpfleger versuchen als Kompensation, einen Zuschuss zu gewähren. Fragt mich nicht, was derartige Nullsummenspiele ausser Papierverbrauch für einen Sinn haben.
Mich quält immer noch der Gedanke, wie man die Erhebung derartiger Gebühren anfechten kann. So recht eingefallen ist mir aber noch nichts. Aber reizen würde es mich......
Mich quält immer noch der Gedanke, wie man die Erhebung derartiger Gebühren anfechten kann. So recht eingefallen ist mir aber noch nichts. Aber reizen würde es mich......