Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt

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Ulrike Nolte
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Re: Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt

Beitrag von Ulrike Nolte »

Dietrich Maschmeyer hat geschrieben: So recht eingefallen ist mir aber noch nichts.
Wie wäre es mit einem massiven Protest aller Denkmalbesitzer?  :-\

Ok, das ist nicht ganz ernst gemeint, denn protestieren ist nicht so gefragt und man bekäme nur einen kleinen Teil Betroffener zusammen.

Grüße
Ulrike
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re: Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Ahoi,

da fährt mir doch der Schreck in die Glieder, denn ich habe gerade für einen Bauherren von mir Kosten für den denkmalpflegerischen Mehraufwand in einer Größenordnung von ca. 2,5 Mio Euro ermittelt....

Mit diesem Thema muss man sich in der Tat beschäftigen, denn bei solchen Gebührensätzen wird schlicht die propagierte Unterstützung für den Denkmalschutz kontakariert. Klingt wie eine Geschichte aus Absurdistan.

Gruss, Sven.
Teske + Schwiede Architekten
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miro
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Re: Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt

Beitrag von miro »

1% der Bausumme. In meinem Fall 3300 Euros. Dafür bin ich ja auch so heiß darauf, jedes Jahr meine Grundsteuerbefreiung zu bekommen.

Ein Nachfragen bei der oberen Denkmalbehörde in Münster hatte folgende Antwort: Es ist eine Kann, aber keine Mußbestimmung der unteren Denkmalbehörde.
mfg
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Ulrike Nolte
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Re: Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt

Beitrag von Ulrike Nolte »

miro hat geschrieben: Es ist eine Kann, aber keine Mußbestimmung der unteren Denkmalbehörde.
Hallo miro,

was ist damit gemeint? Die Gebühren für die Bescheinigung, oder die Grundsteuerbefreiung?

Grüße
Ulrike
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miro
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Re: Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt

Beitrag von miro »

Die Gebühren für die Bescheinigung ist eine Kannbestimmung, aber erhoben von der Gemeinde. Meine Grundsteuerbefreiung geht auch an die Gemeinde, nur andere Abteilung. Das eine der Bauamtsleiter, das andere der Kämmerer. Wenn aber der Bauamtsleiter meint, für die Bescheinigung der Bausumme, ich spreche über 330.000 Eus ( nur ein Stempel, die einzige Rechnung die er nicht anerkannt hat, ist das Richtfest) den Betrag erheben zu Können, möchte ich mir diesen jährlich wiederholen. dann vom Kämmerer.

miro
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Ulrike Nolte
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Re: Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt

Beitrag von Ulrike Nolte »

Danke miro,

abgesehen davon, dass 1% Gebühren (in unserem Fall) sehr hoch sind - es handelt sich aber nicht nur um einen Stempel, sondern um viele Stempel mit vielen Kurzzeichen. Auf jeder eingereichten Rechnung eine/r . Und dann ging das ja noch zur Prüfung an die obere Denkmalbehörde  ::)

Von den Gebühren grundsätzlich mal abgesehen, wir hatten bzgl. der Anerkennung der Kosten durch die Denkmalbehörde auch keine Probleme.

Vielleicht noch ein Hinweis bzgl. der Behandlung der Bescheinigung durch die Finanzämter. Zufällig kam bei einem Termin mit unserem Anwalt das Gespräch darauf: Die FA's müssen die Bescheinigungen ungeprüft anerkennen. Dazu soll es auch einen Paragraphen geben, der mir momentan leider noch nicht bekannt ist. Sobald ich unseren RA wieder "in die Finger bekomme", werde ich ihn noch einmal interviewen. Der konnte mir das sagen, weil er selbst ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert und ein paar Probleme mit seinem FA hatte. Aber vielleicht weiß hier jemand etwas darüber?

Grüße
Ulrike
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miro
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Re: Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt

Beitrag von miro »

Also, in unserem Fall folgendermaßen: 1993 Bauantrag, 1994 Eintragung in Denkmalliste durch Gemeinde, 1994 Widerspruch durch uns, 1994 Bauantrag über Architekten, 1994 diverse Auflagen über Bauamt.
Bei Nachfrage: wir sind Gemeindebauamt, müssen Denkmalschutz mitmachen, haben aber keine Ahnung davon, Richtlinien kommen aus Münster(obere Denkmalbehörde).
Bei Nachfrage in Münster: wir machen nur Empfehlungen, Umsetzung ist Sache der unteren Denkmalbehörde.
1997 Alternativplan von uns: Abriß des Denkmals, da baufällig mit erheblichem Risiko und Neubau ( wir sollten vorher die Außenwände in Fachwerkstärke machen, keine Innenschale, einen handgeformten Tonortgang durch Holzortgang ersetzen etc)
1998 Besuch Genkmalamt Münster + Bauamt Gemeinde. AAllee weiteren Schritte gingen direkt über Münster. Ist hervorragend gelaufen, klar, auch mit Kompromissen unsererseits.
Bauamt der Gemeinde hatte bis 2005, Einreichung der Rechnungen nichts mehr mit uns zu tun. Die Rechnungen wurden nicht alle gestempelt, sondern einmal insgesamt. Mit dem Finanzamt überhaupt keine Schwierigkeiten ( bis jetzt) . Also auch hier, ungeprüft.
Auch in Zukunft bei uns: Wollen wir etwas machen, fragen wir Münster aber bestimmt nicht untere Denkmalbehörde, die wollen nur unser Bestes.

grüsse aus sonnigem OWL
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Re: Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt

Beitrag von Rosewich »

7i Abs 2 Einkommensteuergesetz besagt:
?Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen nur in Anspruch nehmen, wenn er durch eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle die Voraussetzungen des Absatzes 1 [Es handelt sich u ein Baudenkmal]  für das Gebäude oder Gebäudeteil und für die Erforderlichkeit der Aufwendungen nachweist.?

Die zuständige Landesbehörde ist die obere Denkmalbehörde. Diese sagt.
1. Es ist ein Denkmal
2. Die Kosten in Höhe von ?? Euro waren zum Erhalt des Denkmals notwendig
3. Zuschüsse wurden keine gewährt (in Höhe von ? gewährt)
Für das Finanzamt stellt diese Bescheinigung einen sogenannten Grundlagenbescheid dar.
Da Finanzamt darf diese Angaben nicht hinterfragen. Selbst wenn die obere Denkmalbehörde schreibt 3.300.000 Euro anstatt 330.000 Euro, ist das Finanzamt daran gebunden.
Naja, da wird das Finanzamt bei Denkmalamt schon auf eine Berichtigung drängen. Aber das Finanzamt darf hier nichts von sich aus ändern, sondern nur das Denkmalamt.

Grüße aus dem verregneten Thüringen
Jörg
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Re: Gebühren für Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für das Finanzamt

Beitrag von ulanehm »

Hallo,
nur von mir noch eine kurze Rückmeldung zum Thema Gebühren:
Die Rechnungsprüfung etc hat die Denkmalschutzbehörde in Nürnberg ohne Rechnung/Gebühren durchgeführt, die endgültige Bescheinigung kam vom Landesdenkmalamt Bayern und hat Gebühren von 120.- Euro bei einer Bausumme von knapp 1,5Mio Euro verursacht.

Gruß
Ulrich
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