Danke miro,
abgesehen davon, dass 1% Gebühren (in unserem Fall) sehr hoch sind - es handelt sich aber nicht nur um
einen Stempel, sondern um viele Stempel mit vielen Kurzzeichen. Auf jeder eingereichten Rechnung eine/r . Und dann ging das ja noch zur Prüfung an die obere Denkmalbehörde
Von den Gebühren grundsätzlich mal abgesehen, wir hatten bzgl. der Anerkennung der Kosten durch die Denkmalbehörde auch keine Probleme.
Vielleicht noch ein Hinweis bzgl. der Behandlung der Bescheinigung durch die Finanzämter. Zufällig kam bei einem Termin mit unserem Anwalt das Gespräch darauf: Die FA's
müssen die Bescheinigungen
ungeprüft anerkennen. Dazu soll es auch einen Paragraphen geben, der mir momentan leider noch nicht bekannt ist. Sobald ich unseren RA wieder "in die Finger bekomme", werde ich ihn noch einmal interviewen. Der konnte mir das sagen, weil er selbst ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert und ein paar Probleme mit seinem FA hatte. Aber vielleicht weiß hier jemand etwas darüber?
Grüße
Ulrike