Bedeutung Denkmalschutz in der Praxis
Verfasst: Fr 30. Dez 2005, 15:47
Hallo,
habe eure Seite beim googlen gefunden und finde sie sehr intressant.
Gegooglet habe ich, da wir uns für ein Denkmalgeschütztes Haus intressieren. Also nicht grundsätzlich Denkmalgeschützt, sondern für ein konkretes Bauernhaus welches Denkmalgeschützt ist.
Was bedeutet Denkmalschutz genau in der Praxis? Die Gemeinde teilte mir folgendes zur Denkmalschutzeintragung mit:
das Gebäude ist im Verzeichnis der Kulturdenkmale gem. § 4 NDSchG für die Gemeinde eingetragen:
"Gulfhaus, 1.gesch, Ziegelbau mit Eck-Kellerstube, stallseitig zweimal einspringend. Datiert 1873. Seine wesentliche schutzbegründende Bedeutung: Typus-/Stilausprägung".
Das Haus haben wir noch nicht durch einen Sachverständiger prüfen lassen. Dieses werden wir vor dem Kauf noch machen, wenn es richtig konkret wird. Gibt es Verzeichnisse oder ähnliches, woraus hervorgeht, was an dem Haus gemacht werden darf, was nicht und was Genehmigungspflichtig ist? z.B. wird das Haus noch mit Holzöfen betrieben. Wir würden gern zusätzlich Gasheizungen installieren lassen. Ansonsten scheint es für einen Laien recht gut in Schuß zu sein. Also auf jedenfall bewohnbar. Iso-Holzfenster sind bereits eingebaut etc.
Im Denkmalschutzgesetz steht nicht viel konkretes, um zu erahnen, was erlaubt ist, und wo die Probleme entstehen könnten.
Ansonsten würde ich gern ein Denkmalgeschütztes Haus haben wollen, da wir beide alte Bauernhäuser lieben. Momentan wohnen wir in einem ähnlichen Haus von 1890, welches aber nicht geschützt ist.
Vielleicht könnt ihr mir ja Tipps geben. Gern auch Links etc. wo ich Infos bekommen kann.
Schönen Gruß aus Ostfriesland
Natascha
habe eure Seite beim googlen gefunden und finde sie sehr intressant.
Gegooglet habe ich, da wir uns für ein Denkmalgeschütztes Haus intressieren. Also nicht grundsätzlich Denkmalgeschützt, sondern für ein konkretes Bauernhaus welches Denkmalgeschützt ist.
Was bedeutet Denkmalschutz genau in der Praxis? Die Gemeinde teilte mir folgendes zur Denkmalschutzeintragung mit:
das Gebäude ist im Verzeichnis der Kulturdenkmale gem. § 4 NDSchG für die Gemeinde eingetragen:
"Gulfhaus, 1.gesch, Ziegelbau mit Eck-Kellerstube, stallseitig zweimal einspringend. Datiert 1873. Seine wesentliche schutzbegründende Bedeutung: Typus-/Stilausprägung".
Das Haus haben wir noch nicht durch einen Sachverständiger prüfen lassen. Dieses werden wir vor dem Kauf noch machen, wenn es richtig konkret wird. Gibt es Verzeichnisse oder ähnliches, woraus hervorgeht, was an dem Haus gemacht werden darf, was nicht und was Genehmigungspflichtig ist? z.B. wird das Haus noch mit Holzöfen betrieben. Wir würden gern zusätzlich Gasheizungen installieren lassen. Ansonsten scheint es für einen Laien recht gut in Schuß zu sein. Also auf jedenfall bewohnbar. Iso-Holzfenster sind bereits eingebaut etc.
Im Denkmalschutzgesetz steht nicht viel konkretes, um zu erahnen, was erlaubt ist, und wo die Probleme entstehen könnten.
Ansonsten würde ich gern ein Denkmalgeschütztes Haus haben wollen, da wir beide alte Bauernhäuser lieben. Momentan wohnen wir in einem ähnlichen Haus von 1890, welches aber nicht geschützt ist.
Vielleicht könnt ihr mir ja Tipps geben. Gern auch Links etc. wo ich Infos bekommen kann.
Schönen Gruß aus Ostfriesland
Natascha