Bedeutung Denkmalschutz in der Praxis

Kommunen, Bauamt, Denkmalschutz, Finanzamt
Natascha
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Bedeutung Denkmalschutz in der Praxis

Beitrag von Natascha »

Hallo,
habe eure Seite beim googlen gefunden und finde sie sehr intressant.

Gegooglet habe ich, da wir uns für ein Denkmalgeschütztes Haus intressieren. Also nicht grundsätzlich Denkmalgeschützt, sondern für ein konkretes Bauernhaus welches Denkmalgeschützt ist.
Was bedeutet Denkmalschutz genau in der Praxis? Die Gemeinde teilte mir folgendes zur Denkmalschutzeintragung mit:

das Gebäude ist im Verzeichnis der Kulturdenkmale gem. § 4 NDSchG für die Gemeinde eingetragen:
"Gulfhaus, 1.gesch, Ziegelbau mit Eck-Kellerstube, stallseitig zweimal einspringend. Datiert 1873. Seine wesentliche schutzbegründende Bedeutung: Typus-/Stilausprägung".

Das Haus haben wir noch nicht durch einen Sachverständiger prüfen lassen. Dieses werden wir vor dem Kauf noch machen, wenn es richtig konkret wird. Gibt es Verzeichnisse oder ähnliches, woraus hervorgeht, was an dem Haus gemacht werden darf, was nicht und was Genehmigungspflichtig ist? z.B. wird das Haus noch mit Holzöfen betrieben. Wir würden gern zusätzlich Gasheizungen installieren lassen. Ansonsten scheint es für einen Laien recht gut in Schuß zu sein. Also auf jedenfall bewohnbar. Iso-Holzfenster sind bereits eingebaut etc.

Im Denkmalschutzgesetz steht nicht viel konkretes, um zu erahnen, was erlaubt ist, und wo die Probleme entstehen könnten.

Ansonsten würde ich gern ein Denkmalgeschütztes Haus haben wollen, da wir beide alte Bauernhäuser lieben. Momentan wohnen wir in einem ähnlichen Haus von 1890, welches aber nicht geschützt ist.

Vielleicht könnt ihr mir ja Tipps geben. Gern auch Links etc. wo ich Infos bekommen kann.

Schönen Gruß aus Ostfriesland
Natascha
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Stefan Haar
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Re:Bedeutung Denkmalschutz in der Praxis

Beitrag von Stefan Haar »

Hallo Natascha,

welche Maßnahmen bei einem Baudenkmal zulässig sind läßt sich nicht pauschalisieren. Diese Entscheidungen müssen grundsätzlich am Objekt selbst erarbeitet werden. Eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme zur zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde - vor Kauf des Hauses - kann ich nur dringend empfehlen.

Wer ein Baudenkmal zwar technisch modernisieren, aber ansonsten weitestgehend belassen will, wie es sich entwickelt hat, braucht in der Regel keine Angst vor der Denkmalpflege zu haben, sondern wird eher freundliche Hilfestellung zu erwarten haben, soweit die Denkmalpflege dies leisten kann. Zumindest kann man hier geeignete Firmen und Planer abfragen, die grundsätzlich in die engere Wahl gezogen werden sollten.

Also einfach ran ans Telefon und mal einen Ortstermin am Objekt vereinbaren - dann werden sich die wesentlichen Fragen in der Regel schnell klären lassen. Eine Kontaktaufnahme zu unserer nächsten Kontaktstelle oder Außenstelle (siehe Button 'IGB in Ihrer Nähe') kann sicher auch nicht schaden. Hilfreiche Tipps sollten hier immer zu holen sein.

Herzliche Grüße aus Wolfenbüttel und Guten Rutsch!

Stefan
AG-Bautechnik der IGB
Dipl.-Ing. Architekt

Beiträge im Forum können lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen sein. Bei konkreten Sanierungsproblemen ist eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort zwingend erforderlich.
Natascha
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Re:Bedeutung Denkmalschutz in der Praxis

Beitrag von Natascha »

Hallo Stefan,

danke für die schnelle Antwort. War leider etwas im Neujahr und Nach-Weihnachts-streß ;-)
Euch natürlich auch ein schönes neues Jahr.

Freitag Nachmittag werden wir das Haus genauer unter die Lupe nehmen können. Der Makler ist etwas träge. Jedenfalls, wenn es um Infos geht. Folgendes konnte ich in Erfahrung bringen: das Haus wird vom 2. Besitzer verkauft. - Aus altersgründen. Er hat Fotos und ein Gemälde von Haus aus früheren Zeiten (ca. 1900). Auch die Geschichte ist ihm bekannt. - Das beruhigt irgendwie, wenn es nicht ein Objekt ist, wo zig lieblose Menschen drin gewohnt haben. Ich denke man kann einfach mal davon ausgehen, dass es "vernüftig" in Stand gehalten wurde.

Wir werden uns nach dem Termin mit dem Makler wohl auch noch mal mit dem Eigentümer zusammensetzen.
Das Bad soll auch neu sein. Bin ja echt mal gespannt auf Freitag.
Das Haus wollen wir nicht groß verändern. Modernisieren ist klar. Eine Heizung ist doch im Winter etwas ganz gutes denke ich ;-)

Gern würden wir noch ein Carport im Garten haben. Aber es muß natürlich im Stil passen. Also mit Rundbalken und so. - Aber da denke ich ist es genehmigungspflichtig, oder?
Auch ein Wintergarten wird wohl nicht gehen, oder? Ansonsten soll das Haus so bleiben, da wir den "alten Stil" ja echt gut finden und geziehlt danach suchen. Vom optischen finde ich es aber ganz nett, wenn die Scheunentür verglast wird. Aber das ändert den Eindruck des Hauses ja schon... *hm*
Aber das werden wir dann noch mal geziehlt abklären, wenn es so weit kommt. ;-)

Schönen Gruß und dankeschön
Natascha
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