Bauamt schläft und schläft und schläft......

Kommunen, Bauamt, Denkmalschutz, Finanzamt
Lambert Gatzen
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Bauamt schläft und schläft und schläft......

Beitrag von Lambert Gatzen »

Ein altes Haus lohnt nicht zu renovieren. Eine erteilte Baugenehmigung wurde wiederrufen, weil wir uns mit dem Sachbearbeiter darauf einigten, Abriss und Neubau.

Die Bauvoranfrage wurde positiv beschieden.

August 2004. Besuch der Nachfolger der Bauamtsleute

Februar 2005. alle nachgeforderten Unterlagen
abgegeben.

August 2005. der neue Amtsleiter teilt mit wegen Urlauib und
"kompliziertem Fall" dauere die Erteilung / Prüfung länger.

Der Bauantrag ist nach §§73 LBO gestellt.


In den Altbau regnet es rein, es entstehen Pilze.



Welche Möglichkeit gibt es,
dem Bauamt "Beine zu machen"..... ??
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Stefan Haar
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Re:Bauamt schläft und schläft und schläft......

Beitrag von Stefan Haar »

... welche LBO liegt zugrunde?

Ich würde immer in Erwägung ziehen, mit freundlichen Worten eine Anfrage beim übergeordneten Dienstherrn (z.B. Landrat) zu stellen. Das würde ich aber erst machen, wenn freundliche und nachdrückliche Worte bei Bauamt keine brauchbare Lösung ergeben.

Die Mitarbeiter der Bauämter sind erfahrungsgemäß oftmals personell stark unterbesetzt (Krankheit, Urlaub, ...) und können daher nicht so agieren, wie sie gerne wollen täten. Bei freundlicher Ansprache sind sie in der Regel viel hilfsbereiter, als wenn man gleich die Peitsche auspackt.

Manchmal hilft dann aber leider doch nur die Peitsche ... >:(
AG-Bautechnik der IGB
Dipl.-Ing. Architekt

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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re:Bauamt schläft und schläft und schläft......

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Hallo Herr Gatzen,

es gibt bei solch langen Prüfungsfristen meistens schon die Möglichkeit einen wirksamen Hebel zu finden.

Aus meiner Erfahrung im Umgang mit den Bauämtern habe ich für mich und unsere Mitarbeiter folgende Konsequenz gezogen :

1. Versuch : Wir sind immer freundlich und zugewand. Versuchen auch einen Kompromiß zu finden wenn es sein muß.

Sollten wir jedoch bereits beim 1. Termin merken, dass der / die Sachbearbeiter nicht konstruktiv gedanklich einsteigt, dann brechen wir sofort ab und setzen uns mit dem Amtsleiter an einen Tisch. Meistens hilft das. Die sind häufig sogar ganz froh, dass jemand sich offiziell über ein "faules Ei" beschwert. Das gibt Ihnen nämlich auch intern die notwendige Munition, um sich ggf. auch mal gegenüber Mitarbeitern zu positionieren.

Mit diesem Vorgehen machen wir regelmäßig gute Erfahrungen.

In Ihrem Fall sind Sie ja bereits mit dem Amtsleiter seit 6 Monaten im Gespräch. In diesem Fall würde ich in der Tat den Weg zum Landrat und den zuständigen Abteilungs- oder Refaratsleiter im zuständigen Ministerium anschreiben. Bei meinem eigenen Baugenehmigungsverfahren, das zunächst (unzulässigerweise) abschlägig beschieden wurde, war das der Schlüssel. Auch das Verhältnis zu diesem Bauamt hat nicht übermäßig gelitten; im Gegenteil.

Viele Grüße, Sven Teske

P.S. Was sagt denn ihr Objektplaner zu den Prüfungsfristen ?
Teske + Schwiede Architekten
Sachverständige für Schäden an Gebäuden

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