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Baugenehmigung

Verfasst: Fr 25. Apr 2003, 18:42
von Wilfried Hilger
Hallo IGB-Mitglieder,
Ich habe zusammen mit ein paar Freunden einen kompletten Niedersachsenhof mit ca. 2,8 ha Fläche gekauft.
Mein Problem liegt nun darin, das für die vorhandene Einliegerwohnung im Haupthaus( Umnutzung aus Stall) keine offizielle Baugehmigung vorliegt.
Ich möchte gerne wissen ob jemand von Euch diesbezüglich Erfahrungen gesammelt hat und diese vielleicht an mich weitergeben könnte.
Ich freue mich schon auf ein paar Antworten,

LG

Wilfried Hilger

Re:Baugenehmigung

Verfasst: Fr 25. Apr 2003, 19:29
von Stefan Haar
... zu einer Antwort bedarf es noch einiger Fragen zum Objekt:

1. Handelt es sich um ein Baudenkmal?
2. Liegt eine Grenzsituation vor, die eine Zustimmung des Nachbarn erfordert hätte?
3. Hat sich jemand über die vorgenommene Teilumnutzung beschwert?
4. Wurden Veränderungen im statischen Gefüge vorgenommen?

Ein Grundriß wäre zur Beurteilung hilfreich (Einscannen und als jpeg-Datei an die Antwort dranhängen)

Re:Baugenehmigung

Verfasst: Sa 26. Apr 2003, 21:37
von Karin + Christian Schade | AS Göttingen/Eichsfeld
Oder geht es hier um eine rechtliche Sache:
Umnutzung von Gebäuden eines eigentlich landwirtschaftlichen Betriebes?

Re:Baugenehmigung

Verfasst: Do 15. Mai 2003, 09:37
von Wilfried Hilger
ks hat geschrieben: Oder geht es hier um eine rechtliche Sache:
Umnutzung von Gebäuden eines eigentlich landwirtschaftlichen Betriebes?
Hallo KS,
genau das ist unser Problem. Wir haben beim Kataster- und Bauamt nachgefragt und es existieren keinerlei Baupläne, obwohl tragende Teile des Ständerwerks entfernt oder versezt wurden.
Außerdem ist die Rechtslage in so einem Fall sehr stritisch, da es für diese Sache kein Grundsatzurteil gibt. Nun wollen wir halt gerne wissen ob jemand schon Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt hat.
Zu Stefan Haar,
Es ist kein Denkmal, keine Grenzsituation, es hat sich bisher niemand beschwert und ja die Statik wurde verändert.
Im Anhang ist ein grober Grundriss des Teils des Gebäudes
worauf es ankommt.

Re:Baugenehmigung

Verfasst: Do 15. Mai 2003, 21:47
von Stefan Haar
Tschuldigung, aber ein Niederdeutsches Hallenhaus kann ich in diesem Grundriß beim besten Willen nicht erkennnen - allenfalls könnte ich mir eine Durchfahrtscheune darunter vorstellen ... ... und welches bitte ist nun die Hauptwohnung und welches die Einliegerwohnung? - Auch Raumbezeichnungen und eine Kennzeichnung der Eingangssituationen wären hilfreich.

Ich fürchte, so kommen wir hier übers Forum nicht weiter. :-\

Neben einer Objektbegehung wären zu einer befriedigenden Antwort Kenntnisse über die planungsrechtliche Situation (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, ...) erforderlich.

Auch wenn's für Sie vielleicht unbefriedigend ist, anbei mein Tipp: Suchen Sie Sich in Ihrer Region einen Architekten Ihres Vertrauens - alternativ können wir Ihnen vielleicht verschiedene Architekten in Ihrer Region nennen, die Mitglied bei der IGB sind. Somit hätten sie dann eine Vorauswahl, wobei wir leider keine Qualitätsgarantie übernehmen können :'(

Re:Baugenehmigung

Verfasst: Mo 30. Aug 2004, 08:38
von mia
keine offizielle baugenehmigung...
meine frage: wann wurde diese nutzungsänderung durchgeführt ?
im baurecht gibt es den begriff des bestandsschutzes.
dieser ist nach heutiger definition nicht mehr nach ablauf einer bestimmten frist gegeben, sondern abhängig davon, ob die baumaßnahme zu irgendeinem zeitpunkt einmal baurechtlich genehmigungsfähig gewesen ist.
Hätte man die Umnutzung Ihrer Stallung zu irgendeinem zeitpunkt genehmigt bekommen ?
Sie wollen jetzt alles neu gestalten und die vorhandene umnutzung in ein neues plaungskonzept einbetten ?
bitte mehr info ?

stefan seidel

Re:Baugenehmigung

Verfasst: Do 28. Apr 2005, 21:27
von Dietmar Fröhlich
@ Wilfried Hilger,
es ist schade, daß Deine Diskussion begonnen, aber mittendrin abgebrochen wurde. Warum ??
Das Thema ist sehr spannend und die Anzahl der Zugriffe sagt es: Auch von großem Interesse.
Wie geht diese "Geschichte" weiter ? Welche Lösungen ??

Re:Baugenehmigung

Verfasst: Fr 29. Apr 2005, 12:52
von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
Ahoi,

bevor ich mir Gedanken über (problematische) Rechtskonstruktionen machen würde die eine Genehmigungsfähigkeit untersetzen, würde ich einfach mal bei dem zuständigen Bauamt nachfragen (ggf. über einen Vorbescheid), ob es grundsätzliche Gründe gegen eine Umnutzung gibt.

Hilfreich können (insbesondere in Gebieten ohne Bebauungsplan) Satzungen der Gemeinden sein (z.B. Gestaltungssatzungen, Abrundungssatzungen) o.ä.

Dort finden Sie häufig Hinweise über die beabsichtigte Entwicklung der Gemeinde (z.B. ob verdichtet werden soll, Umnutzungen zu Wohnzwecken fördern usw.). Mir hat´s geholfen - die Genehmigung mußte im Widerspruchsverfahren erteilt werden......

Ahoi, Sven Teske