Verhinderer Bürokratie - Baugesetze und deren Auslegung
Verfasst: So 10. Apr 2005, 17:33
Meine Familie und ich bewohnen seit nunmehr 70 Jahren einen 150 Jahre alten Bauernhof in Bayern. Nachdem im Jahre 2001 die landwirtschaftliche Nutzung endgültig aus Altersgründen aufgegeben wurde, stellten wir im Jahre 2003 einen Bauantrag, welcher die lt. §35 Abs. 4 zuläßige Änderung des bisherigen Stallbereiches in Wohnraum beinhaltete (unsere Tochter wohnt zur Zeit in Miete, da wir hier nicht ausreichend Platz hätten).
Dabei sollten die bisherigen Stallmauern wegen fehlender Grundmauer und Belastung durch Ammoniak ersetzt werden, der Neubau sollte aber genau den äußeren Maßen entsprechen, wie sie nun seit 150 Jahren gegeben sind.
Dieser Bauantrag wurde mit folgenden Begründungen abgelehnt: "Verfestigung einer Splittersiedlung, Veränderung der Landschaft, unzuläßiger Ersatzbau, nicht im Zusammenhang stehender Neubau, unzuläßige Nutzung des Außenbereiches, Verstoß gegen öffentliche Interessen" usw.
Die Gemeinde hatte aber dieses Bauvorhaben sogar begrüßt, der Inhalt des oben genannten Paragraphen wurde in allen Punkten erfüllt - hier wurden durch die Behörde aber Bereiche des Baugesetztes miteinander verknüpft, die uns nach heutigem Stand keinerlei Möglichkeit mehr lassen, dieses Vorhaben umzusetzen!
Als Gegenvorschlag wurde uns - nach einem entsprechenden Artikel zu unserem Fall in der örtlichen Tageszeitung - angeboten, das Gebäude dann bauen zu dürfen, wenn man statt der bisherigen 13,25 m auf 8,00 m verkürzt und eine Seite (die für Wohnraum gedacht war) für Garagen nutzt; dass damit die äußere Form des Hofes absolut verändert werden würde, war anscheinend egal!
Dagegen schrieb uns ein Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts München, dass die äußere Form in gar keinem Fall verändert werden darf - und dass evtl. die geschilderte Belastung der Mauern zur Annahme führen müsse, dass es sich gar nicht um erhaltenswerte Bausubstanz handle! Also bliebe hier eigentlich nur noch der Abriß - dies wäre aber wieder eine unzuläßige Veränderung der Landschaft (wie u.A. durch die bayerische Regierung mitgeteilt wurde).
Ganz "lustig" wird es, wenn die gleiche Behörde mitteilt, dass ein Abriß der alten Mauern evtl. dann möglich sei, wenn das Gebäude freiwillig in den Denkmalsschutz gestellt wird - wir dachten immer, dass Denkmäler erhalten werden sollen...
Wir wissen inzwischen nicht mehr weiter - wir wollen eigentlich nur ein vorhandenes Gebäude in der Form wieder herstellen, wie es schon 150 Jahre steht und einer sinnvollen Nutzung zuführen - nur die Verhinderer in den deutschen Amtsstuben haben etwas dagegen, weil "wir uns immer an die Gesetze halten müssen"! Der gesunde Menschenverstand wird nicht mehr gebraucht - und wenn ja, dann nur um haarsträubende Begründungen zu finden, warum dieses Vorhaben nicht möglich sein soll!
Unzählige Schreiben - z.B. an den bayerischen Ministerpräsidenten, den bayerischen Innenminister, alle großen Fernsehanstalten in Deutschland usw. brachten kein Ergebnis - es interessiert offensichtlich keinen!
Dabei soll doch der Einzelne alles für den "Aufschwung in Deutschland" tun - hier wird er sicher verhindert! Nach unserer Schätzung betrifft das nämlich noch mindestens 1000 andere Höfe dieser Art!
Aber wenn man schon im Kleinen so blockiert - was passiert dann im großen Stil? Sollte evtl Absicht hinter diesem Verhalten stecken? Man könnte daran glauben, dass ein "Aufschwung" gar nicht gewünscht ist...
Bei uns hatte alleine die Mitteilung, dass der Antrag bearbeitet wird erst einmal 1 Monat gedauert.
Nach weiteren 3 Monaten teilte man schon einmal telefonisch mit, dass der Antrag abzulehnen sei - obwohl keiner der Beamten das Gebäude in Augenschein genommen hatte.
3 Wochen später kamen dann zuerst 3 Beamte (u.A. der Bauamtsleiter) um dann mitzuteilen, dass eben die besagten Mauern nicht erneuert werden dürfen ("da gibt es ein Urteil").
4 Tage später kamen nochmals 3 Beamte vom Denkmalsschutz um zu prüfen, ob das Gebäude denkmalsschutzwürdig sei - um dann mit der Bemerkung "der das entscheiden kann ist heute nicht dabei" wieder abzufahren. 6 Leute hatten also schon einmal eine lustige Dienstreise unternommen - Ergebnis nur Schikane.
Nach gesamt 7 Monaten wurde dann die Ablehnung durch das Bauamt Miesbach schriftlich zugestellt, weitere 5 Monate später (also genau nach fast einem Jahr seit Beantragung) teilte dann die bayerische Staatsregierung mit, dass der Antrag abzulehnen sei.
Die Kosten für die Ablehnung wurden aber ganz schnell berechnet - über 1850,00 ?.
Nun dümpelt die Geschichte vor sich hin, das zwischenzeitlich eingeschaltete Verwaltungsgericht hatte beispielsweise auch nichts anderes zu tun, als sofort eine 12 Seiten lange Begründung zu schicken, warum dieser Antrag und die nun eingereichte Klage abzulehnen sind - obwohl die Klagebegründung durch unseren Anwalt noch nicht einmal eingereicht war!
Wir wissen inzwischen nicht mehr weiter - wir wollen eigentlich nur ein vorhandenes Gebäude in der Form wieder herstellen, wie es schon 150 Jahre steht und einer sinnvollen Nutzung zuführen - nur die Verhinderer in den deutschen Amtsstuben haben etwas dagegen, weil "wir uns immer an die Gesetze halten müssen"! Der gesunde Menschenverstand wird nicht mehr gebraucht - und wenn ja, dann nur um haarsträubende Begründungen zu finden, warum dieses Vorhaben nicht möglich sein soll!
Dabei sollten die bisherigen Stallmauern wegen fehlender Grundmauer und Belastung durch Ammoniak ersetzt werden, der Neubau sollte aber genau den äußeren Maßen entsprechen, wie sie nun seit 150 Jahren gegeben sind.
Dieser Bauantrag wurde mit folgenden Begründungen abgelehnt: "Verfestigung einer Splittersiedlung, Veränderung der Landschaft, unzuläßiger Ersatzbau, nicht im Zusammenhang stehender Neubau, unzuläßige Nutzung des Außenbereiches, Verstoß gegen öffentliche Interessen" usw.
Die Gemeinde hatte aber dieses Bauvorhaben sogar begrüßt, der Inhalt des oben genannten Paragraphen wurde in allen Punkten erfüllt - hier wurden durch die Behörde aber Bereiche des Baugesetztes miteinander verknüpft, die uns nach heutigem Stand keinerlei Möglichkeit mehr lassen, dieses Vorhaben umzusetzen!
Als Gegenvorschlag wurde uns - nach einem entsprechenden Artikel zu unserem Fall in der örtlichen Tageszeitung - angeboten, das Gebäude dann bauen zu dürfen, wenn man statt der bisherigen 13,25 m auf 8,00 m verkürzt und eine Seite (die für Wohnraum gedacht war) für Garagen nutzt; dass damit die äußere Form des Hofes absolut verändert werden würde, war anscheinend egal!
Dagegen schrieb uns ein Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts München, dass die äußere Form in gar keinem Fall verändert werden darf - und dass evtl. die geschilderte Belastung der Mauern zur Annahme führen müsse, dass es sich gar nicht um erhaltenswerte Bausubstanz handle! Also bliebe hier eigentlich nur noch der Abriß - dies wäre aber wieder eine unzuläßige Veränderung der Landschaft (wie u.A. durch die bayerische Regierung mitgeteilt wurde).
Ganz "lustig" wird es, wenn die gleiche Behörde mitteilt, dass ein Abriß der alten Mauern evtl. dann möglich sei, wenn das Gebäude freiwillig in den Denkmalsschutz gestellt wird - wir dachten immer, dass Denkmäler erhalten werden sollen...
Wir wissen inzwischen nicht mehr weiter - wir wollen eigentlich nur ein vorhandenes Gebäude in der Form wieder herstellen, wie es schon 150 Jahre steht und einer sinnvollen Nutzung zuführen - nur die Verhinderer in den deutschen Amtsstuben haben etwas dagegen, weil "wir uns immer an die Gesetze halten müssen"! Der gesunde Menschenverstand wird nicht mehr gebraucht - und wenn ja, dann nur um haarsträubende Begründungen zu finden, warum dieses Vorhaben nicht möglich sein soll!
Unzählige Schreiben - z.B. an den bayerischen Ministerpräsidenten, den bayerischen Innenminister, alle großen Fernsehanstalten in Deutschland usw. brachten kein Ergebnis - es interessiert offensichtlich keinen!
Dabei soll doch der Einzelne alles für den "Aufschwung in Deutschland" tun - hier wird er sicher verhindert! Nach unserer Schätzung betrifft das nämlich noch mindestens 1000 andere Höfe dieser Art!
Aber wenn man schon im Kleinen so blockiert - was passiert dann im großen Stil? Sollte evtl Absicht hinter diesem Verhalten stecken? Man könnte daran glauben, dass ein "Aufschwung" gar nicht gewünscht ist...
Bei uns hatte alleine die Mitteilung, dass der Antrag bearbeitet wird erst einmal 1 Monat gedauert.
Nach weiteren 3 Monaten teilte man schon einmal telefonisch mit, dass der Antrag abzulehnen sei - obwohl keiner der Beamten das Gebäude in Augenschein genommen hatte.
3 Wochen später kamen dann zuerst 3 Beamte (u.A. der Bauamtsleiter) um dann mitzuteilen, dass eben die besagten Mauern nicht erneuert werden dürfen ("da gibt es ein Urteil").
4 Tage später kamen nochmals 3 Beamte vom Denkmalsschutz um zu prüfen, ob das Gebäude denkmalsschutzwürdig sei - um dann mit der Bemerkung "der das entscheiden kann ist heute nicht dabei" wieder abzufahren. 6 Leute hatten also schon einmal eine lustige Dienstreise unternommen - Ergebnis nur Schikane.
Nach gesamt 7 Monaten wurde dann die Ablehnung durch das Bauamt Miesbach schriftlich zugestellt, weitere 5 Monate später (also genau nach fast einem Jahr seit Beantragung) teilte dann die bayerische Staatsregierung mit, dass der Antrag abzulehnen sei.
Die Kosten für die Ablehnung wurden aber ganz schnell berechnet - über 1850,00 ?.
Nun dümpelt die Geschichte vor sich hin, das zwischenzeitlich eingeschaltete Verwaltungsgericht hatte beispielsweise auch nichts anderes zu tun, als sofort eine 12 Seiten lange Begründung zu schicken, warum dieser Antrag und die nun eingereichte Klage abzulehnen sind - obwohl die Klagebegründung durch unseren Anwalt noch nicht einmal eingereicht war!
Wir wissen inzwischen nicht mehr weiter - wir wollen eigentlich nur ein vorhandenes Gebäude in der Form wieder herstellen, wie es schon 150 Jahre steht und einer sinnvollen Nutzung zuführen - nur die Verhinderer in den deutschen Amtsstuben haben etwas dagegen, weil "wir uns immer an die Gesetze halten müssen"! Der gesunde Menschenverstand wird nicht mehr gebraucht - und wenn ja, dann nur um haarsträubende Begründungen zu finden, warum dieses Vorhaben nicht möglich sein soll!