Hausschwammsanierung in Obermoschel

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dr.guettler
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Hausschwammsanierung in Obermoschel

Beitrag von dr.guettler »

Vor über 2 Jahren habe ich ein Fachwerkhaus in Obermoschel in RLP für ein privates Museumskonzept erworben. Dem Land RLP war dies Museumskonzept 1 Mio !!! Euro wert( Verpflichtungsermächtigungen). Bei einem der 2 geförderten Objekte hatte die Vorbesitzerin vor ca. 20 Jahren( eingetragenes Einzeldenkmal) auf eine Fachwerkkonstruktion eine ca. 30 cm dickeBetonplatte als Balkon aufbetoniert mit dem Ergebnis, dass sie nach kurzer Zeit nach der Rückkehr von der Arbeit mit einem eingestürzten Hinterhaus konfrontiert war. Der darunterliegende Gewölbekeller hatte den Einsturz knapp überlebt. Die "Beule" von ca. 1m wurde durch ein paar Kalksandsteine und Stahlstützen gesichert. der Haufen blieb 20 Jahre lang liegen, weder die untere Denkmalschutzbehörde des Donnersbergkreises noch die Bauaufsicht wurden tätig, da bei der Dame nichts zu holen war. Hausschwamm und diverse andere Schwämme siedelten sich auf dem Trümmerhaufen ein. Beim Rückbau des Objektes wurde ich dann plötzlich damit konfrontiert, dass auch vom Nebengebäude( 20 Jahre Leerstand) der echte Hausschwamm auf mein Fachwerkgerüst übergegriffen war.Zwischen den Dachsparren bin ich dann ins Nachbargebäude eingebrochen und wurde mit einem massiven Hausschwammbefall im Haus konfrontiert, der über erhebliche Wassereinbrüche durch eine zerstörte Dacheindeckung entstanden war. Als ehrlicher Bürger benachrichtigt man natürlich sofort die Behörde( Denkmalsamt). Dort machte man mir wenig Hoffnung, so dass zu diesem Zeitpunkt mein Museumsprojekt beendet war. Aber es kam noch viel schlimmer. Die Kreisverwaltung ging auf einmal massiv gegen mich vor:Am Heiligabend morgens um 10 Uhr wurde mir per Zustellungsurkunde eine Verfügung zugestellt. Die Kreisverwaltung bestellte anschliessend einen Zimmermann aus dem Neubaubereich Herrn Harth aus Ingelheim( vereidigt von der Handwerkskammer) zur Gefahrenabwehr. Dieser beschäftigte sich 4 Stunden mit 4 Gebäuden( extrem gründlich)- um das Ausmass des Schwammbefalls in 4 Gebäuden zu ermitteln. 3 Proben für PCR s wurden genommen.Diese Untersuchung war so diletantisch, dass er hinter Putz, Rigipsplatten, Holzverkleidungen, Styroporverkleidungen überhaupt nicht nachschaute. Sein Konzept zur Gefahrenabwehr sah dann folgendermassen aus( es wurde mir vor Ort von der ausführenden Firma Zimmerei Meyer aus Dielkirchen erläutert: mit dem Schwammsperrmittel Adolit M der Fa. Remmers wurden sämtliche Oberflächen-schwammbefallene Hölzer, Rigipsverkleidungen, Holzvertäflungen, Styroporverkleidungen, Putze, Fußböden einfach besprüht. Der Hausschwamm war damit "verkapselt" und die Gefahr gebannt.Fotos in der Anlage. Aber es kam noch toller, vor Beseitigung der traurigen Überreste meines Hauses sollte ich diese noch satt mit Adolit M vorbeugend imprägnieren, was ich glücklicherweise wie auch das Einsprühen der Nachbargiebel nicht getan habe. Weiterhin forderte die Kreisverwaltung von mir einen Neubau in der Baulücke neben einem schwammbefallenen und einsturzgefährdeten Haus mit Hangsicherungsmaßnahmen und diversen anderen Nebenbestimmungen in einem Gesamtvolumen von ca. 400000!! Euro.Als sogenannter Besserverdienender kann man ja zur Rettung der Welt herangezogen werden. Nach der Sanierung des Nachbarhauses nach Harth habe ich dies beprobt und Proben und Vorgehensweise von einem qualifizerten Gutachter-Dr. Strohmeyer aus Krefeld- überprüfen lassen. Nach der " Gefahrenabwehr" wiesen sämtliche Proben einen Befall mit dem echten Hausschwamm auf. Herr Harth hat das Schwammsperrmittel Adolit M entgegen dem technischen Beiblatt der Fa. Remmers und der Din Norm bestimmungswidrig eingesetzt( schriftlich bestätigt von der Fa. Remmers). Eine derartige Bekämpfung ist nicht möglich. Die Kreisverwaltung hätte mich sogar mit dem Vollzug der Auflagen zu einer Umweltstraftat gezwungen. Nach Herstellerangaben der Fa. Remmers darf es nicht im Außenbereich eingesetzt werden, da es auf gar keinen fall ins Grundwasser gelangen darf. u.a. fischtoxisch. Das Gutachten des Hern Dr, Strohmeyer und auch die Stellungnahme der Fa. Remmers überzeugen die Kreisverwaltung nicht. Herr Harth ist ein von der Handwerkskammer vereidigter Sachverständiger ist das Argument. Mittlerweile liegt die Geschichte vor dem Verwaltungsgericht und hat mich mittlerweile ca. 30000,- Euro gekostet. Mein Rat an jeden Bauwilligen: Finger weg von stark geschädigten Gebäuden oder von Gebäuden, die von Problembauten umgeben sind. es kann sehr teuer werden, mein unglücklicher Nachbar soll mit 43500,-Euro Kosten für absolute Schrottmaßnahmen in die Insolvenz getrieben werde. Aber merke: eine Behörde macht keinen Fehler, besonders wenn wie hier die untere Denkmalschutzbehörde mit fachfremden Verwaltungsangestellten besetzt sind.
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Bilder der sogenannten Gefahrenabwehr-Verkapselung nach Harth mit Adolit M
Bilder der sogenannten Gefahrenabwehr-Verkapselung nach Harth mit Adolit M
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