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Gesetze, Pflichten und Kosten zum Thema Abwassersammelgrube

Verfasst: So 11. Dez 2011, 21:52
von Nelly
Hallo,
Wo erfahren wir den derzeitigen Status bezüglich der Abwassersammelgrube die es auf dem Grundstück gibt?
Ist dies irgendwo dokumentiert..........Bauamt, untere Wasserbehörde, Kreisverwaltung?

Wir wollen unbedingt abklären, was die Behörden von uns erwarten können und welche gesetzlichen Grundlagen relevant sind.

Auf dem Grundstück gab es von jeher zwei Abwassersammelgrube (für Stall u. Wohnung) Wie alt diese sind, konnte uns nicht gesagt werden. Diese wurden dann zweimal im Jahr abgepumt.

Haus und Hof wurde allerdings seit 2002 nicht mehr bewohnt.

Können wir die vorhandenen Abwassersammelgruben ohne Sorge übernehmen?
Oder gibt es inzwischen neue Gesetze, die uns womöglich zur installation einer neuen 3-Kammerkläranlage verpflichten kann?

Wir wollen uns nicht von unvorhergesehene Kosten überraschen lassen!

Vielen Dank für jegliche Antworten!!!

Mit den besten Grüßen
Nelly

Re: Gesetze, Pflichten und Kosten zum Thema Abwassersammelgr

Verfasst: Mo 12. Dez 2011, 22:23
von forenadmin
Moin Nelly,

die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr die alte Grube noch nützen dürft, halte ich für äußerst gering.

Die alten Gruben hatte bei vielen Gemeinden noch eine ganze Zeit Bestandsschutz.
Oft wurden da - bei den alten Besitzern am Hof - alle "9" Augen zugedrückt, aber
bei der von Dir geschilderten Konstellation und vor allem dem langen Leerstand,
würde ich zur Sicherheit mal 5 TE für eine neue Anlage an die Seite legen bzw.
einplanen.

Vllt. sollten wir uns Eure Hütte mal gemeinsam ansehen, dann können wir diese
ganzen Dinge vor Ort angucken und besprechen. Bei Interesse einfach mal 'ne
PN an mich oder kurz durchrufen.

Viele Grüße aus "Renkhuisen"
Thomas

Re: Gesetze, Pflichten und Kosten zum Thema Abwassersammelgr

Verfasst: Di 31. Jan 2012, 17:49
von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
Hallo Nelly,

der baurechtliche Status SOLLTE im Bauamt bekannt sein. Die Funktionstüchtigkeit der abflußlosen Sammelgrube ist eine zwingende Voraussetzung für eine gesicherte, öffentlich rechtliche Erschließung.

Das Problem dieser alten Gruben ist deren Dichtigkeit. In der Regel ist diese Dichtigkeit ist in Abständen, die das jeweilige Wassergesetz deines Bundeslandes regelt, nachzuweisen. Solange die Grube dicht ist, besteht keine Veranlassung die Grube zu ersetzen. Sobald aber die Undichtigkeit eintritt, wird es zu einer Rechenaufgabe ob eine nachträgliche Abdichtung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Gibt es keine Möglichkeit eine Kleinkläranlage genehmigen zu lassen ? Wir standen vor der selben Problematik wir Ihr, haben uns mit zwei Nachbarn zusammengetan und eine Kleinkläranlage errichtet. Alle vorher genutzten Sammelgruben wurden zu Regenwasserzisternen umgenutzt. Die Kosten für so eine Anlage lagen damals (vor 7 Jahren) bei 2500 Euro je Nachbar (neue 3-Kammerklärgrube, Verrohrung und Klärtechnik). Der Aufwand hat sich bereits nach 5 Jahren armortisiert. Die laufenden Kosten betragen je Nachbar für Wartung, Beprobung und Strom ca. 120 Euro im Jahr - und dem Wasserkreislauf tut´s auch noch gut.

herzliche Grüße, Sven.

Re: Gesetze, Pflichten und Kosten zum Thema Abwassersammelgr

Verfasst: Mi 8. Feb 2012, 04:16
von Ludwig
Behördlich werden nur noch genehmigt (bei Nichtvorhandensein Kanal) entweder nachgewiesen dichte Sammelgruben, die regelmäßig abgepumpt werden, oder biologische Kleinkläranlagen. Nach Deiner Schilderung dürfte die vorhandenen Gruben nicht mehr brauchbar sein. Dazu Verweis auf meinen Beitrag

Kleinkläranlage

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ludwig

Re: Gesetze, Pflichten und Kosten zum Thema Abwassersammelgr

Verfasst: Fr 10. Feb 2012, 15:10
von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
Hallo Nelly und Ludwig,

der Beitrag von Ludwig ist in der Tat sehr weitreichend (und sehr gut erläutert) - falls Du dennoch vertiefende Kenntnisse benötigst, kann ich Dir folgendes Buch zu diesem Thema sehr empfehlen :

Bernd Goldberg, Kleinkläranlagen heute, HUSS-Medien GmbH, Verlag Bauwesen

allerdings scheint der Verlag das Buch nicht mehr zu führen, vielleicht bei amazon ?

Gruß, Sven Teske.